Hilfe!) Überhöhtes Gutachten vom GAA für Holzferti

Sehr geehrte Damen und Herren.
In Zusammenhang mit einem gerichtlichen Zugewinnverfahren im Jahr 1999 wurde vom Amtsgericht der zuständige GAA zur Erstellung eines Gutachten beauftragt.
Dieses Gutachten hat nach meiner Meinung an vielen Punkten gravierende Fehler, die der vorsitzende Gutachter vom GAA aber vor Gericht mit Ausreden und sogar Unwahrheiten verteidigte.
Das Gutachten wurde in allen Bewertungspunkten am oberen Limit oder noch darüber hinaus erstellt.
Der vom GAA errechnete Wert des 10 Jahre alten Holz-Fertighauses war höher als ein neu zu errichtendes Haus des gleichen Herstellers und Haustyps in wesentlich besserer Ausstattung.
Die zuständigen Richter beim Amtsgericht und beim Oberlandesgericht folgten den Ausführungen des Gutachters mit der Begründung: „Wir verlassen uns auf die Aussagen, da wir keine Bau-Fachleute sind.“
Angegeben wurde vom GAA die Bewertung nach der NHK 95.
Hier nun die nach meiner Meinung gravierensten strittigen Punkte:
1.) Obwohl für sämtliche Bau-Nebenkosten detallierte Rechnungen vorlagen, wurde prozentual bewertet. Dies führte zu einer 5fach höheren Summe.
2.) Die Richtlinie für Bodenwerte des Kreises wurde in voller Höhe eingesetzt, obwohl sich direkt an der Terassenseite ein Bolz- und Spielplatz in einer Entfernung von ca. 8 - 10 mtr. befindet. Nach meiner Meinung hätte hier ein Abschlag erfolgen müssen.
3.) Bruttorauminhalt: Der Bruttorauminhalt wurde anhand der Zeichnung berechnet. Es wurden keine Abzüge für die sogenannten Leerräume der sogenannten Zone „C“ vorgenommen. (z.B. nicht begehbarer Dachboden, Drempelverkleidungen unter den Dachschrägen, Loggia und nicht allseits umschlossene Terrasse.)
4.) Korrekturfaktor für die Ortsgröße: Obwohl zum Bewertungstichtag der Wohnort eine Einwohnerzahl von 48.000 hatte, wurde mit dem Faktor für eine Einwohnerzahl von 200.000 gerechnet. Der GAA verteitigte das mit einem „eigenen erstellten Berechnungsfaktor für unseren Kreis“.
5.) Die am Haus befindlichen Mängel habe ich alle mit Kostenvoranschlägen belegt. Trotzdem wurden diese Kostenvoranschläge nicht berücksichtigt. Es wurde ein Abschlagsfaktor eingesetzt der gerade die Hälfte der Sanierungskosten abgedeckt hätte. (Begründung: Ein potentieller Käufer müßte nicht alle Mängel beheben und wenn, könnte er es in Eigenleistung vornehmen. u.a. geht es auch um Feuchtigkeitsschäden im Keller und Dachbereich.)
Ich bitte alle Leser um eine geeignete Stellungnahme.
Ich erwäge den GAA eventuell auf Schadensersatz zu verklagen.

Du brauchst einen Anwalt! (o.w.T.)
-nix-

So geht das nicht !!!
Hallo,

Deine Stellungnahme / Meinung ist subjektiv und emontional. Weiterhin hast Du Passagen aus dem Gesamtkontext herausgenommen und so bitter wie das jetzt hier klingt, mit Halbwissen und Hören-Sagen vermischt.

Und was Du hier jetzt veranstaltest ist noch viel schlimmer. Ein paar Fragmente der Meute hinwerfen und dann mal schauen ob einer anbeisst.

Ohne das Gutachten INSGESAMT und VOLLSTÄNDIG gelesen zu haben, wird hier im Forum keiner eine qualifizierte Antwort abgeben.

Einen Anwalt aufsuchen und alles prüfen lassen. Prozessrisiko bewerten und dann eine Entscheidungen treffen.

Trotzdem schönes Wochenende

Christian

Hallo.
Welche Anfrage Sie gelesen haben kann ich nicht beantworten, nur um meine Fragen kann es sich nicht handeln.
Ich habe vernünftige, sachliche Fragen gestellt. Wieso erlauben Sie sich so eine agressive Antwort?
Sind Sie selber schon mal in Regress genommen worden, weil Sie so „angefressen“ reagieren?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ohne das Gutachten INSGESAMT und VOLLSTÄNDIG gelesen zu haben,
wird hier im Forum keiner eine qualifizierte Antwort abgeben.

Einen Anwalt aufsuchen und alles prüfen lassen. Prozessrisiko
bewerten und dann eine Entscheidungen treffen.

ganz richtig

Ich habe vernünftige, sachliche Fragen gestellt. Wieso
erlauben Sie sich so eine agressive Antwort?

Die Antwort war zwar nicht ganz gesellschaftsfähig (Meute etc.), aber insgesamt richtig, wie man aus der Anzahl der Antworten auf ihr Ausgangsposting herleiten kann.

Ciao maxet.