Hallo!
Vor Gericht haben wir gewonnen. Der Beklagte muß seine Schulden an uns zurückzahlen. Der mit der Rückzahlungs-Modalität beauftragte Anwalt, reicht die Gelder aber nicht an uns weiter, sondern verrechnet sie mit seinen Aufwendungen, die anscheindend 4 Fünftel der Schuldensumme ausmachen. Am Telefon läßt er sich verleugnen, auf schriftliche Kontaktaufnahmen reagiert er nicht.
Wie kommen weder an den Anwalt ran, noch an unser Geld. Gut möglich, daß sich Anwalt und Beklagter kennen und …
Einen weiteren Anwalt(Kosten!) wollen wir nicht zu rate ziehen.
Aber was tun???
Gibt es bei der Anwaltskammer eine Beratung, kann man sich an eine Verbraucherzentrale wenden oder wie kann man sonst gegen seinen eigenen Anwalt vorgehen?
Für ein paar Hinweise wären wir sehr dankbar!
Grüße
Werner
Hallo Werner,
leider hast Du nicht geschrieben, um was für eine Art Prozess es sich handelte und ob der Anwalt, der mit der Rückzahlung betraut ist, auch derselbe ist, der Euch vor Gericht vertreten hat. Meines Wissens trägt in den meisten Rechtsstreiten vor Gericht die unterliegende Partei auch die Kosten, somit auch die Anwaltskosten (beim Arbeitsgericht allerdings nicht). Wenn also Euch dieser Anwalt auch vor Gericht vertreten hat, dann müßte Euer Prozessgegner auch dessen Kosten übernehmen. Allerdings dürfen Anwälte aus den Zahlungen - soweit ich weiß - erst einmal ihre Kosten begleichen. Mir ist nicht klar, wieso die Anwaltskosten 4/5 der Schuldensumme ausmachen. Habt Ihr eine Honorarvereinbarung unterschrieben, oder rechnet der Anwalt ganz normal nach der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) ab?
Auf jeden Fall muß er Euch eine Gebührenrechnung schreiben, so daß Ihr wißt, wofür und was Ihr zahlen sollt. In der Rechnung muß jede einzelne erhobene Gebühr genau nach BRAGO aufgelistet sein (außer, Ihr habt eine Honorarvereinbarung getroffen).
Die Rechtsanwaltskammern können gegen Anwälte vorgehen, wenn diese gegen das Berufsrecht verstoßen. Der Service, der in den einzelnen Kammern geboten wird, ist unterschiedlich. Einige bieten an, bei Gebührenstreitigkeiten zu vermitteln. Rechtsanwaltskammern überprüfen aber meines Wissens keine Anwaltsrechnungen.
Vielleicht solltest Du aber dennoch mal den ganzen Fall schriftlich niederlegen und der zuständigen Anwaltskammer schicken. Sie können zumindest prüfen, ob der Anwalt dem Berufsrecht entsprechend gehandelt hat. Ansonsten könnt Ihr sicherlich aber bei der zuständigen Anwaltskammer erfahren, wer Euch in Gebührenfragen weiterhelfen kann.
Hoffentlich hilft Dir das schon ein wenig weiter.
Gruß
Heidrun
Hi,
zuerst mal eine Frage. Habt Ihr eine Kostennote erhalten ? Habt Ihr Vorschuss gezahlt. Wurde über die Kosten des Verfahrens abgerechnet und hat der Anwalt eine Forderung an Euch ?
Wenn ja, dann darf er mit Zahlungen aufrechnen. Wenn nein, so hat er Abrechnung zu erteilen, zumindest eine vorläufige, über den Endbetrag ist nach Erbringen der Forderung abzurechnen.
Vor Gericht haben wir gewonnen. Der Beklagte muß seine
Schulden an uns zurückzahlen. Der mit der
Rückzahlungs-Modalität beauftragte Anwalt, reicht die Gelder
aber nicht an uns weiter, sondern verrechnet sie mit seinen
Aufwendungen, die anscheindend 4 Fünftel der Schuldensumme
ausmachen. Am Telefon läßt er sich verleugnen, auf
schriftliche Kontaktaufnahmen reagiert er nicht.
Aufforderung zur Abrechnung, wenn diese fehlt. Sonst Rücksprache mit dem Gericht und der Anwaltskammer nehmen.
Wie kommen weder an den Anwalt ran, noch an unser Geld. Gut
möglich, daß sich Anwalt und Beklagter kennen und …
Einen weiteren Anwalt(Kosten!) wollen wir nicht zu rate
ziehen.
Aber was tun???
Gibt es bei der Anwaltskammer eine Beratung, kann man sich an
eine Verbraucherzentrale wenden oder wie kann man sonst gegen
seinen eigenen Anwalt vorgehen?
Selbstverständlich kannst Du Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Diese muss aber Informationen haben,
die Dir offenbar nicht vorliegen, da Du von der anscheinenden Aufrechnung schreibst. Schreib Deinem Anwalt einen Brief per Einschreiben und fordere ihn auf, Dir eine vorläufige Abrechnung zu senden bis spätestens…
Gruss Günter