Hilfe: Unterhaltsvorschuss läuft aus! Was nun?

Hallo zusammen!

Ich hoffe einer kann mir helfen:

Meine beste Freundin hat ein erhebliches Problem, betreffend des bald auslaufenden Unterhaltsvorschusses. Ich hoffe hier für sie Rat zu bekommen.

Kurz zu Ihrer Lage:
Sie ist alleinerziehend, kommt aus Baden-Württemberg, deutsche Staatsangehörigkeit, hat einen Sohn der im Juni 6 Jahre alt wird. Ihr Ex-Mann (dessatierter US-Soldat) hat sich in die USA abgesetzt und ist dort nicht auffindbar. Die Army scheint sich auch nicht wirklich zu interssieren. Meine Freundin ist nach deutschem Recht in Abwesenheit von ihrem Mann geschieden worden. Sie arbeitet halbtags in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Mehr arbeiten/Nebenjob kann sie aus gesundheitlichen Gründen nicht.

Nun läuft bald der Unterhaltsvorschuss aus - was kann Sie nun tun? Gibt es irgendwie andere Möglichkeiten um an Fördergeld zu kommen? Außerdem wird ihr Sohn wohl im September 2012 eingeschult werden, auch hier entstehen Kosten zusätzliche Kosten, die sie sich nicht leisten kann.

Sie ist wirklich sehr verzweifelt und mich zieht das auch voll runter.

Habt ihr Ideen oder Tipps, was sie unternehmen könnte?

Besten Dank euch schon jetzt!

Grüße

Patrick

Hallo,
der Unterhaltsvorschuss kann nicht aus laufen, der wird bis zum 12 Lebensjahr gezahlt.
Schalten Sie einen Familienanwalt ein ( Ihre Freundin bekommt kostenlose Hilfe).
Ein Anwalt wird sich sicherlich auch um den Aufenthaltsort des Ex Mannes kümmern, denn der Vorschuss ist ja eh nur die Hälfte vom Unterhalt.
Notfalls muss mit einem Haftbefehl gesucht werden. Ich denke mal, dass das Jugendamt die Beistandschaft hat.
Diese gehen leider den einfachsten Weg. Das Wohl des Kindes habe die schon lange nicht mehr im Auge.

Gruss
Agnes

Hallo Patrick,

wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft, könnte deine Freundin sich zunächst bei anderen Stellen erkundigen, inwieweit Ansprüche auf Leistungen bestehen. Es wird wahrscheinlich nicht möglich sein, den kompletten Unterhaltsvorschussbetrag auf diese Weise aufzufangen. Bitte erkundige dich doch einfach bei so genannten Sozialvereinen bzw. Sozialberatungsstellen.

Unter bestimmten Umstände kann deine Freundin Wohngeld, Transferleistungen für das Kind etc. beanspruchen.

Bezüglich der Suche nach dem Kindesvater würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Ich habe selbst eine Bekannte, die nach dem Kindesvater in den USA sucht. Mir ist bekannt, dass sie persönlich in den Vereinigten Staaten war, um den Vater zu finden. Leider ohne Erfolg.

Viele Grüße, Andreas

der Unterhaltsvorschuss kann nicht aus laufen, der wird bis
zum 12 Lebensjahr gezahlt.
Schalten Sie einen Familienanwalt ein ( Ihre Freundin bekommt
kostenlose Hilfe).

Hallo Agnes,

vielen Dank für die Info. Der Unterhaltsvorschuss wird zumindest in unserer Stadt nur 72 Monate bezahlt, oder wie ist hier folgende Formulierung zu sehen:

http://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/ab…

Den Ex-Mann wird man nur schwierig finden, denn der hat sich in den Vereinigten Staaten bestimmt nicht offiziell angemeldet.

Viele Grüße

Patrick

Hallo Patrick,

wenn Deine Freundin außer dem Unterhaltsvorschuß keine Leistungen bezieht, dann kann ich folgendes empfehlen:
1)HARZ IV beantragen
es gibt Rechner im Internet, wo man sich berechnen lassen kann, in welcher Höhe der Auszahlungsbetrag liegt, man kann eingeben, wieviel man nebenbei verdient etc.
wenn sie das nicht möchte, weil dann ihr Einkommen zu sehr schrumpft durch die Anrechnung, dann die beste Alternative:
2) Wohngeld
meines Erachtens die beste Lösung. Meiner Info nach beträgt der Unterhaltsvorschuss bis zum 6. Lebensjahr ohnehin nur 133 Euro. Das kann sie mit Wohngeld normalerweise locker ausgleichen. Wenn sie zuwenig Geld für sich und das Kind verdient, wird durch den Wohngeldantrag berechnet, wieviel Wohnraum bei welchem Einkommen ihr zusteht und sie kann maximal 270 Euro beziehen. Das klingt schon gut doch damit nicht genug. Erhält man Wohngeld, werden Betreuungsgelder in den meisten Gemeinden halbiert (so ist das bei uns im Dorf, statt 120 bezahle ich nur 60 Euro für die Ganztagesbetreuung beider Kinder). Außerdem erhält man Bildung und Teilhabe (muss man nach positivem Wohngeldbescheid gesondert beantragen). Dies erhält man IMMER wenn man Wohngeld bekommt, man muss es nur beantragen. Mit Bildung und Teilhabe werden Materialausgaben für die Schule bezuschusst (pro Kind 30 Euro zu Beginn des Schuljahres), man erhält bis zu 10 Euro pro Monat für sportliche Aktivitäten oder musikalische Förderung der Kinder und isst das Kind in der Ganztagesbetreuung sein Mittagessen, muss man durch Bildung und Teilhabe nur einen Euro pro Essen bezahlen. Bei uns kostet es normalerweise 3,50 Euro pro Essen und ist somit eine ganz schöne Ersparnis, wenn man es hoch rechnet.
Wenn sie Wohngeld beantragt, geht es ihr finanziell wahrscheinlich viel besser, als bisher :o)

Da mein Ex in Deutschland wohnt und brav Unterhalt bezahlt, habe ich dieses Problem glücklicherweise nicht.
Aber da ich in Ausbildung bin u. auch alleine mit zwei Kindern war (bis vor kurzem :o), musste ich sehen, wie ich an weiteres Geld komme, denn vom Kindesunterhalt alleine kann man ja nicht leben. Auch ich erhalte Wohngeld, was uns das Leben um einiges erleichtert hat.

Hat sie noch Fragen dazu, einfach zum Jugendamt. Jedes Elternteil in Deutschland wird kostenlos beraten beim Jugendamt, vielleicht haben die noch einen besseren Vorschlag als ich?

Hoffe ich konnte helfen, alles Gute!
lg Simone

dann bleibt Thnen tatsächlich nur über Harz 4 für das Kind zu beantragen.
Keider gibt es sonst keine andere Stellen, wo man Geld bekommen würde:frowning:.

Gruss
Agnes

Hallo Patrick,

Deine Freundin soll Kindergeld II bei der Familienkasse beantragen.

Und zwar so bald als möglich, da rückwirkend gar nichts geht.

Außerdem würde ich Ihr raten, beim Jugendamt eine Amtsbeistandschaft in Betracht zu ziehen. Vielleicht kann das Jugendamt herausfinden, wo sich der Kindsvater aufhält.

Vielleicht hat Deine Freundin evtl. eine Berechtingung auf einen Beratungsschein.
Diesen kann sie beim zuständingen Amtsgericht beantragen. Dann kann Sie sich eingehend und kostenlos, von einem, von Ihr ausgewählten Anwalt beraten lassen, wie Sie in der Sache weiter vorgehen soll. Und was für Möglichkeiten es gibt.

Das Leben ist wie ein Fluß - es geht immer weiter!

Alles Gute und viel Kraft!

Tja wenn das Gehalt, was sie bekommt, tatsächlich nicht zum Lebensunterhalt reicht, kann sie doch beim Amt Unterstützung beantragen. Sie sollte dort auf jeden Fall einmal nachfragen, ich denke, solch „lapidaren“ Fragen kann sogar das Jugendamt beantworten, wo die Beistandschaft läuft.

Eventuell hat sie auch nur Anspruch auf gelegentliche Unterstützung, zB. für Klassenfahrten, oder wie jetzt die Schulerstausstattung.

Ansonsten bleibt halt nur, den Unterhaltsanspruch in irgendeiner Form durchzusetzen, sprich der Army Feuer unterm Hintern zu machen (mit Rechtsanwalt?), aber es ist schon bedenklich, wenn in den letzten Jahren da schon nichts getan wurde bzw. getan werden konnte.

Mehr fällt mir da leider auch nicht zu ein, sorry.

oh jee, keine gute situation. ich kann leider keine direkten tips gebn… aber versucht es weiter mit dem jugendamt, weiteren behörden und facebook!

Hallo Patrick,
sorry, aber da bin ich überfragt. Evtl. beim zuständigen Jugendamt nachfragen oder bei der Stadtverwaltung ob es hier Zuschüsse gibt. Kinderbetreuungskostenzuschuss…

hallo patrick,
ich finde es erst mal ganz toll, wie du dich für deine freundin einsetzt.
leider war / bin ich in einer ähnlichen situation. es gibt die 72 monate unterhaltsvorschuß und dann nichts mehr. da ich auch nur halbtags arbeite verdiene ich auch nicht genug und bekomme aufstockende leistungen über hartz IV. das ist das einzige was sie auch machen kann. dafür muss sie aber wirklich alles erdenkliche nachweisen - vor allem die bedürftigkeit. dann bekommt sie auch für die einschulung einen zuschuß.
mehr sieht das deutsche recht leider nicht vor.

viele grüße
birgit

Hallo,

sich an die Hartz IV-Behörden wenden. Evtl. fordern die einen Vollzeitjob. Sie muss halt dann ihre gesundheitlichen Einschränkungen ärztlich nachweisen. Evtl. wird sogar ein amtsärztliches Attest gefordert.

Gruß

hallo,
sorry, war im Urlaub…würde mich ans Jugendamt wenden …

lisa

Hallo Patrick,

entschuldige, dass meine Antwort so spät kommt - ich hoffe, ihr könnt sie noch brauchen?

Die einzige Möglichkeit für den Erhalt staatlicher Zuwendungen ist hier wohl die Sozialhilfe oder Hartz IV. Diese wird gewährt, wenn die eigenen Einkünfte unter dem gesetzlichen Regelsatz liegen. Bei deiner Freundin wird sowohl für sie als auch für das Kind ein eigener Bedarf berechnet, dazu kommt meines Wissens auch ein Zuschlag für Alleinerziehende. Dazu Leistungen für Heizung und Unterkunft, die nur in gesetzlich vorgegebenen Beträgen gewährt werden, also i.d.R. nie den tatsächlichen Beträgen entsprechen.

Dann wird das Halbtags-Einkommen der Freundin und ggf. Kindergeld dagegen gerechnet. Der Rest sollte über die Sozialhilfe bzw. Harzt IV aufgestockt werden.

Falls du mit in ihrer Wohnung wohnst, zählt dein Einkommen allerdings mit dazu. Wobei du aber auch als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft zählst, also auch Bedarf für dich anzusetzen ist.

Wenn deine Freundin aus GESUNDHEITLICHEN Gründen nicht mehr als 50 % arbeiten kann, hätte sie aber ggf. auch bei der Rentenversicherung einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese könnte sie also dort beantragen. Eine ggf. gewährte EM-Rente würde aber wiederum auf das Einkommen angerechnet werden.

Viel Glück euch Dreien

DenkNach