Hilfe- Verlag will weniger zahlen!

Hallo,

ich bin gerade etwas verzweifelt. Ich habe an einem Buch mitgeschrieben und musste selber nachher eine Rechnung stellen. Für den Leitfaden den ich vorher abliefern musste, möchte ich auch Geld haben und das will mir der Verlag verwähren, da es dann eine doppelte Bezahlung gäbe. Deren Argument ist „Wir bezahlen nur ihre fertigen Manuskripte“, da es ihrer Meinung nach wie gesagt eine  doppelte Bezahlung gäbe. 

In meinem Vertrag steht nur sehr unspezifisch " Der Autor erhält für die Erstellung seiner Texte eine einmalige Vergütung von xxx€"

Wahrscheinlich hab ich da die Arschkarte gezogen, denn ich stelle ja die Forderung, oder?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen, denn es sind keine Peanuts um die es geht.

Hallo,

leider ist die Frage, bzw. sind die Details dazu sehr unkonkret. Deshalb kann und möchte ich mich dazu auch nicht weiter äußern. Nur soviel: Ein wenig beschleicht mich der Verdacht, dass vor Vertragsabschluss aneinander vorbei verhandelt wurde oder aber dass Sie einfach sehr naiv die Unterschrift darunter gesetzt haben. Möglicherweise sind Sie aber auch einem Schwarzen Schaf der Branche zum Opfer gefallen. Ich hebe im Anschluss an meine Antwort mal zu diesem Thema etwas hier rein.

MfG

Die Tätigkeit klassischer gewerblicher Buchverlage wird vor allem durch zwei Wesensmerkmale bestimmt (vereinfachte Darstellung):

  1. Die Verlage organisieren die Herstellung von Büchern. Sie produzieren Bücher auf eigenes wirtschaftliches Risiko – auf der Grundlage von Manuskripten, die Autoren oder Autorengruppen zur Verfügung stellen. Die Autoren oder Autorengruppen werden für ihre Arbeiten in der Regel bezahlt; sie bekommen ein Honorar.

Die Refinanzierung der Herstellungskosten für das Buch ist nicht Sache des/der Autoren, sondern Sache des Verlages. Unter Umständen holt sich der Verlag Mitfinanzierer ins Boot, beispielsweise Sponsoren oder Anzeigenkunden; gegebenenfalls auch öffentliche Förderer. Letzteres geschieht auch oft – projektbezogen – durch Zusammenarbeit von Verlag und Autoren. Dann übernimmt meist eine Partei – oder auch ein Dritter – die Rolle des Herausgebers. Die unmittelbare Beteiligung des Autors am (wirtschaftlichen) Produktionsrisiko ist bei einem klassischen Verlag jedoch die Ausnahme.

  1. Die Verlage organisieren den Vertrieb der Bücher – ebenfalls auf eigenes Risiko, aber auch zu eigenen Gunsten. Der Autor/die Autoren haben damit nichts zu tun.   Von diesen beiden Wesensmerkmalen abweichend ist das Selbstverständnis so genannter Zuschussverlage, bei denen es nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, dass sie von Autoren eine so genannte Druckkostenbeteiligung fordern. Grundsätzlich haben auch diese Verlage ihre Existenzberechtigung, arbeiten auch sie seriös. So ist eine Druckkostenbeteiligung angemessen und sinnvoll, wenn es sich um sehr spezielle, beispielsweise wissenschaftliche Werke handelt, die der Verlag auf den Markt bringen soll und deren Verkaufsaussichten nicht mit dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis korrespondieren. Leider ist es, insbesondere für unerfahrene Autoren, oft schwer zu erkennen, ob ein Verlag, der einen Zuschuss verlangt, eindeutig so ein Zuschussverlag ist oder aber doch eher ein so genannter Pseudoverlag, der mit der (vom Autor) geforderten Summe alle Kosten (und nicht nur einen Teil der Druckkosten), die bei der Herstellung des Buches anfallen, beglichen haben will. Meist soll dann mit der finanziellen Forderung an den Autor auch der Gewinn (für den Verlag), der beim traditionellen Verlag erst durch den Verkauf der Bücher zu erwarten wäre, gesichert werden. Auch Pseudoverlage handeln in der Regel auf der Grundlage legaler juristischer Möglichkeiten. Sie sind insbesondere dann als seriös zu betrachten, wenn sie dem Autor klar und von vornherein mit offenen Karten begegnen. Sie heben sich in ihrem verlegerischen Verhalten jedoch deutlich von klassischen Buchverlagen (siehe oben) ab. Pseudoverlage meiden das eigene verlegerische Risiko; delegieren dieses an die Autoren oder andere. Der kommerzielle Buchhandel sieht die Zusammenarbeit mit Pseudoverlagen deshalb vornehmlich kritisch.

Hallo,

leider kann ich da nicht weiterhelfen, da bei mir all solche Dinge meine Agentur für mich erledigt.

Tut mir Leid.

Gruß

Lieber Leuchtturm,

das ist tatsächlich ärgerlich. Um die Frage abschließend beantworten zu können, fehlen natürlich Detailinformationen. Aber auf der Basis der vorliegenden Daten:

Wenn der Satz so im Vertrag steht:
" Der Autor erhält für die Erstellung seiner Texte eine einmalige Vergütung von xxx€"

Dann sind „Texte (Plural)“ und „einmalige Vergütung (Betrag)“ eigentlich eindeutig. Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen so genannten Werkvertrag. In einem Werkvertrag werden Werk und Bezahlung definiert und die Bezahlung ist von der Vollendung des Werkes abhängig.

Es sei denn, es hat für den Leitfaden eine irgendwie geartete Vorab-Vereinbarung gegeben.

Der Verlag hat sich in diesem Vertrag verpflichtet, Ihnen für Ihre Texte einen einmaligen Betrag von soundsoviel zu bezahlen. Wenn er das tut, hat er seine Pflicht erfüllt, es sei denn, Sie können sich auf eine irgendwie getroffene „Nebenabrede“ berufen. Selbst wenn es eine solche gegeben hat, so müsste die von Ihnen bewiesen werden. Der Verlag hat sicher einen Passus im Vertrag der sinngemäß heißt: „Jegliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform“ oder „Nebenabreden wurden nicht getroffen“. Dann ist der Verlag aus dem Schneider.

aber wie gesagt, zur abschließenden Beantwortung fehlen mir Daten.

Viele Grüße, Stephan

Hallo, wenn es hier in diesem Fall nicht nur um Peanuts geht, würde ich auf jeden Fall eine Beratung bei einem Rechtsanwalt vor ziehen.
Gruß Gaby

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ja der Begriff Texte ist leider zu unspezifisch und ich muss das jetzt wohl so hinnehmen. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich und keine Sorge ich selber musste nix für die Veröffentlichung oder ähnliches bezahlen. Mit einem Plus und gehe ich definitiv aus der Sache heraus. Danke :smile:

Trotzdem dankeschön :wink:

Danke für die Hilfe, ich habe jetzt die (Rechts)-Lücke gefunden, denn in Punkt 2 ist die Rede von " Der Autor legt zu jedem Text im Vorfeld eine Feingliederung vor und hält sich bei Erstellung der Texte an die verabredeten Inhalte" Da bei der Vergütung auch nur die Rede von Texten ist, gibt es für die Feingliederung wohl kein Geld, aber viel Erfahrung :wink:

Trotzdem danke für ihre Hilfe :smile:

Hallo,

Ihre Schilderung ist leider nicht sehr ausführlich, aber so wie ich die Sachlage verstehe, kann ich die Position des Verlages nachvollziehen. Das Autorenhonorar bezieht sich üblicherweise auf die Manuskriptarbeit. Das Verfassen von Werbetexten, Kurzzusammenfassungen etc. wird als honorarfreier Beitrag des Autors zur Vermarktung des Titels gesehen, die ja im beiderseitigen Interesse liegt.

MfG