Hilfe VHV erhöht KFZ-Haftpflicht von 60% auf 140%

Hallo,

mein Sohn und ich waren beide bei der Garanta KFZ - Haftpflicht versichert. Mein Sohn fing mit 85% Sonderrabatt für Fahranfänger am 07 Nov 2001 an und kam somit im Jan 2003 auf 60%.
Wir haben nun das Problem, dass mein Sohn nach dem KFZ - Haftpflichtversicherungswechsel von der Garanta zur VHV (ich im Nov2002, er im Jan2003 jeweils mit Fahrzeugwechsel) nach 7 Monaten von der VHV ein Schreiben erhalten hat, nachdem die Prüfung der SF-Stufe mit dem Vorversicherer ergeben hat, dass er nicht wie vom Vertreter der VHV versprochen mit 60% sondern mit 140% einzustufen ist. Die VHV verlangt nun rückwirkend zum Jan rund 600 Euro nach und ab jetzt 140% (auf dem Versicherungsschein der VHV steht: Die Einstufung in die SF-Klasse erfolgt unter Vorbehalt). Die Garanta sagt, sie dürfe Sonderrabatte nicht bestätigen. Die VHV sagt am Telefon der Vertreter hat Schuld, er hätte die Verträge nicht umstellen dürfen, Sonderrabatte wie den Fahranfängerrabatt gibt es bei ihr nicht. Der Vertreter der VHV sagt, die Garanta hat Schuld, sie hat die SF-Stufe nicht bestätigt.
In den Tarifbestimmungen der VHV Stand 01.10.2002 steht: Der Versicherungsnehmer wird bei der Festsetzung des Betrages so behandelt, als wäre er während der Vorversicherungszeit bereits bei der VHV versichert gewesen. Auch der Sonderrabatt für Fahranfänger ist in diesen Bedingungen enthalten, allerdings jetzt mit 140% statt wie früher bei der Garanta mit 85%. Kann mir jemand die KFZ - Tarifbestimmungen der VHV Stand 07.11.2001 besorgen, oder weiß jemand, nach welchen Kriterien und ob dieser Sonderrabatt zu der Zeit(Nov 2001) von der VHV vergeben wurde? Muss ich nun den Vertreter verklagen, oder hat die VHV doch Unrecht? Die 140% entsprechen dem Wert ohne den Sonderrabatt gerechnet nach dem Alter der Fahrerlaubnis. Wir wollten aber die Mitnahme des Sonderrabattes für Fahranfänger(Vater gleiche Versicherung) beim KFZ – Versicherungswechsel. Mein Sohn hat bis zum heutigen Tag noch keinen Unfall verursacht.

Mfg Uwe

Hallo,

bei einem Wechsel des Versicherers übernimmt der neue Versicherer die Schadenfreiheitsklasse, die der alte Versicherer ihm übermittelt.

Es ist üblich, dass Sondereinstufungen beim alten Versicherer nicht weitergegeben werden, sondern nur die tatsächliche Zeit, die der Versicherungsvertrag bestanden hat. Dies führt in der Regel dazu, dass eine Einstufung in die SF-Klasse 2 für Fahranfänger bei einer Dauer des Versicherungsvertrages von mehr als 12 Monaten zu einer Einstufung in die SF-KLasse 1 bei einem neuen Versicherer führt.

Die VHV hat daher korrekt gehandelt; der Vertreter hat aber tief und fest gepennt, weil er den oben geschilderten Sachverhalt kennen müsste, da dies in der Versicherungsbranche seit Jahr und Tag üblich ist und durch die Versicherungsbedingungen auch gedeckt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Mührmann

hallo Jörg,
die Frage ist hier nur: was war das für ein vertreter: war es ein ausschließlichkeitsvertreter oder ein Makler?
Im ersten Fall ist es fast aussichtslos ihn haftbar zu machen; im zweiten sind die Chancen gut, ihn zur Zahlung des Schadens zu verdonnern.
Dafür hat er ja eine Haftpflichtversicherung (wenn der Versicherer nicht meint, das das grob fahrlässig war)
Grüße
Raimund

… ich frage mich gerade, wie das mit Widerspruch bzw. Widerruf aussieht, wo es doch vom Antrag abweicht.

Außerdem sind 7 Monate ja ne gute Ewigkeit, wobei hier sowohl VHV, als auch Garanta dran Schuld sein könnten…

Andreas

hallo Andreas,
sieht schlecht aus: die Versicherung wird halt sagen: der Kunde wollte uns betrügen.
Jetzt kann der Kunde dagegen stinken und sagen: hier ist der Beweis: ich war bei der Garanta mit xx% versichert. Und der Vertreter wird sagen: klar habe ich den Kunden drauf aufmerksam gemacht. Der bestand aber darauf.
Und jetzt kann der Kunde wieder bösartig sein (sich denken: wie Du mir, so ich Dir) und sagen: meine Oma war dabei. Die hat genau gehört, wie der Vertreter bestätigte, dass der SF-Rabatt übernommen wird.
So, und wenn die Oma nicht gerade taub ist, hat der Vetreter ganz schlechte Karten vor einem evtl. Richter.
Die 6 Monate haben wenig zu sagen. „Antragsstau!“ sagt die Gesellschaft dazu.
Grüße
Raimund

Hallo Jörg,

Die VHV hat daher korrekt gehandelt;

Die VHV könnte, wenn die TB vom 01.10.2002 gelten, ja meinen Sohn auch zu diesem Zeitpunkt mit dem Fahranfängerrabatt in die SF1/2 einstufen, was ab 01.01.2003 dann SF1 und 100% sind. Warum aber verlangt sie 140% ?

Außerdem wäre noch zu prüfen, ob nicht auch die TB vom NOV 2001 für uns gültig sind.

Mein Sohn ist jetzt 20 Jahre alt. Wie soll er denn ohne einen solchen Rabatt auf SF4 = 60% kommen? Das hatte auch der VHV sofort auffallen müssen.

Gruß Uwe

Hallo Raimund,

Der VHV-Vertreter arbeitet laut dem Stempel auf der VHV Servicekarte bei einer Versicherungsvermittlungs-Gesellschaft und betitelt sich Versicherungsfachmann im BWV.
Ob er für den Schaden aufkommen muß wird ein Anwalt prüfen.

Grüße Uwe

Hallo Raimund,

Der VHV-Vertreter hat sich, wie dass alle Vertreter so tun, natürlich die Fahrerlaubnis zeigen lassen. Mein Sohn ist 20 Jahre alt. Er hat nie einen Moped oder Motorradschein gehabt.
Der VHV-Vertreter hat auf den Antrag 60% geschrieben. Es ist mir auch klar, dass er die Sache verschuldet hat. Den Nutzen aus seiner Inkompetenz will allerdings die VHV ziehen.

Grüße
Uwe

Hallo Uwe,
ich glaube, dass Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.
Allerdings wirst Du um einen RA nicht herum kommen.
Der Vertreter hat die Aufgabe, die richtigen Daten einzutragen und wenn möglich auf Richtigkeit zu prüfen. Das erste hat er gemacht, beim zweiten hat er kläglich versagt. Er oder sein AG muss nun dafür gerade stehen.Wissentlich einen falschen SF-Rabatt darf er auch nicht eintragen. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Grüße
Raimund

Hallo Uwe !
Ärgerliche Sache, das ist klar. Hat denn der Vermittler tatsächlich gewusst, dass die Einstufung vom Sohn eine „Sondereinstufung“ war bzw. ging das aus den ihm von dir vorgelegten Dokumenten eindeutig hervor ?
Ein Rechtsstreit kostet unnötig Zeit und Geld - vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit:
Frag einfach mal bei der VHV nach, ob die Gesellschaft eventuell aufgrund des Versehens des Vermittlers einen bzw. wenn notwendig, beide Verträge rückwirkend ab Beginn aufheben würde. Vorher bei der Garanta anfragen, ob die ab jeweiligen Beginn die früheren SF-Klassen dann weiterführen würden. Wenn das geht, bekommst Du von der VHV die Beiträge zurück und bezahlst bei der Garanta rückwirkend nach. Versicherungsbestätigungskarte an die Zulassungsstelle nicht vergessen.
Ich habe mit der VHV gute Erfahrungen gemacht und wenn man höflich fragt, findet sich bestimmt ein Weg im Interesse aller Beteiligten. Von einem unzufriedenem Kunden, der bei nächster Gelegenheit wieder kündigt, hat die Versicherung schließlich auch nichts.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Herr Mertens,

vielleicht hilft Ihnen der folgende Hinweis weiter: Bei einem Versicherungswechsel erfolgt regelmäßig eine Anfrage beim Vorversicherer über den Schadensverlauf eines „Vertrages“. Dabei wird weder eine Prozentzahl (60% o.ä.) noch eine SF-Klasse an den neuen Versicherer gemeldet sondern nur ein Schadensverlauf für eben diesen Vertrag. Die Mitteilung über z.B. zwei schadenfreie Jahre führt dann bei der neuen Versicherung zur entsprechenden Einstufung. Zugeständnisse eines Versicherers in Form diverser Anrechnungen, Rabatte etc. sind mit dem Weggang von diesem Versicherer hinfällig. Das ist keine Besonderheit der Garanta, das machen (praktisch) alle Versicherer (nach dem Prinzip, wenn Du uns verläßt, lieber Kunde, sind unsere freiwilligen Rabatte etc. auch weg).
Erstaunlich ist der Umstand, daß der Vertreter davon scheinbar keinen blassen Dunst hat.

Hallo Uwe,
tja, da hat der Vertreter gepennt! Ich würde mich an die Garanta wenden, die soll den Vertrag rückwirkend in Kraft setzen und die VHV soll den Vertrag rückwirkend aufheben.

Begründung:
Antrag weicht ab!
Finanzieller Nachteil für Kunde!
Beratungsfehler des Mitarbeiters!

Der Ablauf ist üblich und wird auch ohne Probleme durchgeführt werden (wenn kein Schaden vorliegt!!!)

Laß Anwälte oder sowas erstmal raus. Setze dich mit der Garanta in Verbindung.

Ein Punkt noch zu Vorteilsvereinbarungen. Ich finde, dies wird hier so ein bißchen verissen.

Wenn die Garanta dir einen Vorteil verschafft (140% ist normal, 85% wird bezahlt), hat dein Sohn echtes Geld gespart. Dieser Vorteil kann und soll nur solange gelten, wie dein Sohn auch bei der garanta ist. Das ist völlig fair und auch absolut korrekt.

Bei Fragen einfach mal melden.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

Laß Anwälte oder sowas erstmal raus. Setze dich mit der
Garanta in Verbindung.

zurück in die Garanta mit den alten Bedingungen geht nach Angabe des Vertreters der Garanta leider nicht, da wir mit Fahrzeugwechsel gekündigt
haben. Seit Anfang 2003 gibt auch die Garanta nur noch 140% für diesen Sonderrabatt, die 85% gelten nur noch bei alten Verträgen.

Ein Punkt noch zu Vorteilsvereinbarungen. Ich finde, dies wird
hier so ein bißchen verissen.

Wenn die Garanta dir einen Vorteil verschafft (140% ist
normal, 85% wird bezahlt), hat dein Sohn echtes Geld gespart.

Zu dem Zeitpunkt(Nov 2001), als mein Sohn anfing, waren bei einigen Versicherungen 85% normal und ich könnte mir gut vorstellen, dass auch die VHV 85% gegeben hat. Heute, schätze ich mal, wird kaum noch eine Versicherung 85% anbieten.

Das der Vertreter überhaupt keine Ahnung hatte, kann ich aus den Postings jetzt auch ablesen. Aber auch die Versicherung sah sofort, dass sie nach Ihren jetzigen Bedingungen gar keine Möglichkeit hatte einen 20jährigen mit 60% einzustufen. Man kann nicht etwas unter Vorbehalt prüfen, was man bereits kennt. Außerdem ist ein Wechsel, etwas anderes als ein Neuanfang. Die Versicherung behandelt einen dann ja so, als wenn man die Zeit welche man beim Vorversicherer war, der neuen Versicherung angehört hat.(kleingedrucktes der Tarifbedingungen der VHV)

Gruß
Uwe