Hilfe vom Jugendamt ?

Also, ich bin grad in der 28 Woche Schwanger & werde bald in eine Wohngruppe ziehen, das ist alles mit dem Jugendamt abgeklärt. So meine Frage ist bezüglich meines Freundes, er wird jetzt 22 und lebt noch bei seinen Eltern. Er ist momentan noch in der Ausbildung. Das Problem ist, bei denen herrschen keine wohnbaren zustände mehr, sie haben keinen Strom, heiß Wasser etc. Er wollte einen BaB Antrag stellen um sich dann eine eigene Wohnung zu besorgen, damit er die kleine dann auch mal zu sich nehmen kann. Zusammenziehen haben wir ausgeschlossen, weil ich in Duisburg & er in Hattingen wohnt, wegen seiner Ausbildung darf er da nicht weg & ich kenne da niemanden an den ich mich wenden kann. Sein Vater jedoch will ihm die Unterschrift für den Antrag nicht geben, weil er der meinung ist ICH allein bin für das Kind verantwortlich & das Kind wäre bei mir besser aufgehoben. Er will seinen Sohn prakitsch unter Kontrolle haben, weil er der Meinung ist er würde sein leben nicht in den Griff bekommen und wär ein totaler versager, was aber nicht der Fall ist. Könnte das Jugendamt da was machen? Immerhin will er ja die kleine auch mal zu sich nehmen, nur in einem Haus ohne Strom und nichts geht das eben nicht. Kann man da nicht irgendwie Hilfen beantragen damit er ausziehen kann?

Bezüglich Jugendamt kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry.
Bezüglich Verantwortung für das Kind und die Argumentation, dein Freund bräuchte eine neue, eigene Wohnung, nur damit er das Kind „hin und wieder“ mal zu sich holen kann, sehe ich leider ziemlich schwarz. Ihr seid nicht verheiratet oder geschieden oder sonstwie legal verbunden, aber das sollte das Jugendamt lieber erklären. Hast du da keine/n eigenen Ansprechpartner/in?

Hallo Misa,

es gibt in deinem fall ein paar dinge die man berücksichtigen muss.

  1. in einem Haus/Wohnung ohne Warmwasser und Strom ist eine unzulänglicher Zustand, ohne weiteres. Aber in Deutschland einfach so ohne Warmwasser und Strom geht auch nicht. Das würde ich mal hinterfragen, wie es zu diesem Zustand gekommen ist.

  2. kann es sein das die Eltern von deinem Freund von H4 leben? Wenn ja, kann man fast davon ausgehen, dass über mehrere Monate die Abschlagszahlungen für Strom nicht gezahlt wurden.Strom wird von der Arge nicht übernommen, da dieses eine verbrauchsabhängige Leistung darstellt. Genau wie Wasser, aber Waschen und Kochen, Duschen usw. sind essenzielle Notwendigkeiten, Strom hingegen… Licht z.B. kann man sich auch durch Kerzen erschaffen. So sieht es die Arge. Dieses nur mal so am Rande.

BAB (Schüler oder Azubi) wird als Zuschuss geleistet und braucht nicht zurückgezahlt werden. Er hat sogar einen erhöhten Anspruch aufgrund eures Kindes, sowie es geboren ist. Dein Freund, kann den Antrag stellen und dennen schriftlich mitteilen, dass der Vater sich weigert die Unterschrift zu leisten. Dann wird die Behörde diese evtl. mit einer einstweiligen Anordnung gegen den Vater bekommen. Dein Freund ist sofern er nicht in der Lage ist, eine eigene Wohnung zu finanzieren per Gesetz dazu verpflichtet bis zum Alter von 25 Jahren bei den Eltern zu wohnen. Aber auch da gibt es Möglichkeiten dieses zu umgehen. Da dein Freund noch 21 Jahre alt ist, ist das JA für ihn zuständig! Hingehen und den Sachverhalt erklären. Dann dauert es nicht mehr lange und er hat eine eigene Wohnung. Sonst zur Arge gehen und dennen das mitteilen, die haben kein Interesse, dass er seine Ausbildung abbricht aufgrund von den Verhältnissen zu hause. Dann kann er auch früher ausziehen.

Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

LG Deern50

Hallo,
also erst muss ich ehrlich zugeben, dass ich da wirklich keine Ahnung davon habe. Das einzige was mir auffällt ist, dass Dein Freund bereits 22 ist und somit Volljährig, benötigt er da noch die Unterschrift von seinem Vater? Reicht ihm das Lehrlingsgehalt nicht aus um eine kleine Wohnung zu finanzieren? Wie gesagt ich kenne mich mit solchen Anträgen gar nicht aus, Sorry.
Weiterhin alles Gute für Deine Schwangerschaft und Eure gemeinsame Zukunft.

Soweit ich weiss kann er auch als Lehrling eine Wohnung mieten,er kann Zuschüsse wie etwa Bafög oder Wohngeld beantragen wenn er Einkommen hat.

Als Vater hat er sehr wohl ein Recht auf sein Kind,das kann er sogar einklagen vor Gericht.Jedenfalls was ein Umgangsrecht betrifft.Also regelmässige Besuchstermine.
Es sei denn das er wirklich nicht dazu im Stande wäre sich vernünftig zu kümmern,dann kann man sich sehr wohl dagegen wehren.Z.B. sollte er keine Drogen nehmen,sonstige Süchte wie Alkohol oder medikamente haben oder auch z. B. gewalttätig sein auch Dir gegenüber.In all den Fällen kann man ihm das Umgangsrecht untersagen.
Ansonsten muss er natürlich aus eigener KrAFT etwas auf die Beine stellen,also arbeiten,Geld verdienen,Wohnung suchen etc.
Niemand wird ihm einfach sagen,hier hast du eine Wohnung und Viel Spass dabei…

Ansonsten denk ich aber wenn Du ohnehin in einer betreuten Wohngruppe lebst oder leben wirst,auch da viel Hilfe und Ratschläge bekommen wirst.Dafür sind die Fachkräfte ja da,damit du eines Tages auf eigenen Beinen stehen kannst.

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen das ein 22jähriger noch Unterschriften von seinen Eltern braucht.
Er ist alt genug um alle Dinge seines Lebens allein zu regeln.Und wenn doch…so muss er halt glaubhaft versichern das er ein zerrüttetes Elternhaus hat und keine Hilfe zu erwarten ist.Notfalls muss er halt sagen er lebt auf der Strasse weil er nicht nach hause kann (bei Ämtern zum Beispiel).

Jedenfalls in einem hast Du recht,solange in seinem Elternhaus derartige Verhältnisse sind kann er das Kind natürlich nicht nehmen,da würde dann ggf. auch das Jugendamt auf die Barrikaden gehen.Und das will ja keiner das einer sagt man nimmt Euch Euer Kind weg weil ihr euch nicht kümmern könnt.
Für ein paar Stunden bei ihm geht sicher…aber eben nicht für ein paar Tage.Besuchen kann er das Kind ja oder Unternehmungen machen,sofern die Versorgung immer sichergestellt ist.

Nun,Ihr habt es sicher nicht leicht,aber man muss durchhalten und kämpfen für sein Glück und sein Recht.
Ich habe auch viel durchgemacht,viel erlebt und aus Erfahrung kann ich Dir sagen es wird viele Rückschläge geben und Enttäuschungen,aber man darf nie aufgeben zu kämpfen,dann hat man verloren UND das wohl wichtigste muss immer sein

DEIn KIND muss DIR immer das WICHTIGSTE sein,auch wenn mal alles Sch… läuft,es wird wahnsinnig anstrengende Tage geben und Deine Nerven am Ende sein.
Aber auch das geht vorbei…
Ich wünsch Euch viel Glück und natürlich alles Gute!!

Hallo Misa,
wie wärs, wenn Du in eine WG in Hattingen ziehen würdest?
Dein Freund wird keine Unterstützung mehr vom Jugendamt bekommen aber Ihr könnt Euch an das Diakonische Werk und die Caritas wenden, die gute Beratungsstellen für Schwangere und junge Eltern haben.
Die Ausbildung Deines Freundes ist wichtig und er sollte auch engen Kontakt mit seinem Kind haben,damit er eine Beziehung zu ihm aufbauen kann.
Alles Gute,
Reinhard

Er könnte ja mal mit dem Jugendamt sprechen die können bestimmt weiter helfen.
Die können ihm sagen an wem er sich zu halten hat, und wie er mit der ganzem Situation umgehen kann.
Und wenn die nicht weiterhelfen können denn kann er auch einen Anwalt einschalten.Er kann zum Amtsgericht gehen und sich einen Beratungshilfeschein holen , denn ich denke viel Geld verdient er ja nicht als Lehrling.

Hallo MisaAmane
Also, ich weiß nicht so recht ob das JugendA bei Ihm noch was machen kann, weil er ist schon Volljährig. Das mit seinem Vater…naja, ich versteh das nicht so recht. Ich könnt mich jetzt mal darüber aufregen, wie man seinem Sohn bzw. seiner bald auf die Welt kommenden Enkelin, so einen „gefallen“ nicht tun kann…Aber das steht mit nicht zu.

Jedenfalls solltet ihr entweder euch persönlich beim Jugendamt erkundigen, ob das was bringt, kann ich ohne weiteres nicht sagen. ABER: Es müsste bei deinem Freund doch sowas wie n Jugend-Sozialdienst geben, die beraten und helfen eigentlich immer, wem wunderts ist ja auch ihr Job und neben dem „Kind zu sich nehmen“ sind auch „die unzumutbaren Wohnverhältnisse“ ein weiterer wichtiger Grund dafür, dass er eigentlich eine eigene Wohnung bekommt. Vielleicht auch vom Jobcenter mitfinanziert. Da müsstet ihr euch die Mühe machen und mal rumtelefonieren bzw. was ich bei solchen Sachen immer präferiere, einfach mal da aufschlagen.

Es ist manchmal nicht leicht Eltern zu werden, ich hoffe ich konnte ein Bisschen helfen. Auch wenn ich keine Fakten auf den Tisch legen konnte…

MfG
Hong

Hallo MisaAmane,

leider kann ich dir nicht helfen, ich kenne mich mit dieser besonderen Situation nicht aus und kann dir keinen Rat geben. Evtl gibt es in deiner Wohngruppe Betreuer, die sich mit den Problemen auskennen oder ruf doch mal das Jugendamt an.
Ich wünsche dir alles Gute!

…hm schwierige situation- ok ich versuchs mal…nach theorie kann er zum jugendamt gehen und die unzumutbaren umstände schildern- somit dürfte von dieser seite unterstützung kommen …ansonsten würde ich es mit wohngeld versuchen o.ä. so genau kann ich da auch nichts zu sagen aber normal müsste das gehn. zur not muss dein freund eben alle 14 tage zu dir kommen fürs we…lösungen gibt es immer :wink:
also nicht verzweifeln…freu dich auf euer baby und schau positiv in die zukunft- das kleine wirds dir danken :smile: - hoffe ich konnt dir etwas helfen - wünsche alles liebe und viel erfolg…

tut mir leid ich kann da nichts wirglich zu sagen denoch viel glück lg

also „machen“ können die da wohl nichts, aber sie werden ihm helfen sich an die zuständige stelle zu wenden und ihn bei evtl anträgen unterstützen können.
wenn bei den eltern solche zustände herrschen verletzen sie ihre fürsorgepflicht und er muss nicht unter solchen umständen „hausen“ (egal ob er selbst vater wird oder nicht!)
ich würde mir rat holen. beim jugendamt, diakonie, volkssolidarität, rotes kreuz, sozialamt
lg

Wenn Du alles Beweisen kannst, hast du bestimmt nichts zu Befürchten.