hallo ihr lieben 
waere es theoretisch möglich das man eine vorladung als zeugin vor gericht erhaelt, den angeklagten bzw. den sachverhalt aber nicht kennt und noch nie etwas von der sache gehoert bzw. mitbekommen hat?
muss man dann trotzdem zu der verhandlung oder kann man denen im vorraus irgendwie mitteilen dass man da nicht dabei war und die person auch nicht kennt?
danke schonmal im vorraus 
vanessa
Hallo!
waere es theoretisch möglich das man eine vorladung als zeugin
vor gericht erhaelt, den angeklagten bzw. den sachverhalt aber
nicht kennt und noch nie etwas von der sache gehoert bzw.
mitbekommen hat?
Ja.
muss man dann trotzdem zu der verhandlung oder kann man denen
im vorraus irgendwie mitteilen dass man da nicht dabei war und
die person auch nicht kennt?
Das weiß ja vorher niemand. Die Zeugin weiß nicht, was verhandelt wird, das Gericht weiß nicht, ob die Zeugin etwas wahrgenommen hat oder nicht.
In einem solchen Fall ruft man entweder den zuständigen Richter an oder man schreibt das Gericht an und frägt nach, zu was man überhaupt eine Aussage machen soll, da man weder bei dem fraglichen Vorfall am Ort des Geschehens anwesend war, noch den Angeklagten kennt.
Möglicherweise wurde man irrtümlich als Zeugin benannt oder der Verteidiger denkt fälschlicherweise, die Zeugin könne irgend etwas aussagen.
Oder Staatsanwaltschaft oder Verteidiger gehen richtigerweise davon aus, daß die Zeugin an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit etwas bestimmtes nicht gesehen hat, was ja mitunter auch von Bedeutung sein kann.
Gruß
c.
Ja natürlich ist das möglich.
Man wird ja nicht einfach auf gut Glück geladen, sondern wenn davon ausgegangen wird, dass man etwas aussagen kann, was zu der Klärung des Sachverhaltes hilfreich sein kann.
Wenn wirklich nicht gewusst wird, wieso man als Zeugin aussagen soll, kann man schriftlich bei dem Gericht anfragen. Aber solange das Gericht oder die Verteidigung/Staatsanwaltschaft davon ausgeht dass die Aussage wichtig ist und das Gericht einen läd, muss man auch hingehen!