HILFE! Wann muss mein letzter Lohn gezahlt werden?

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem. Ich wurde zum 22.10.2011 in meiner Probezeit gekündigt! Ich habe sonst von meiner Zeitarbeitsfirma immer zum 1. eines Monats einen Abschlag gezahlt bekommen, der Rest des Lohns zum 15. eines Monats.

Nun will mir die Zeitarbeitsfirma erst zum 15.11.2011 meinen letzten Lohn zahlen!
Am 01.11. gehen alle meine Fixbeträge wie Miete runter.

Meine Frage, darf der Ex-Arbeitgeber das Geld bis zum 15.11. Festhalten obwohl mein Arbeitsverhältnis am 22.10.2011 endete??

Brauche dringend Hilfe!

Danke!

Ja, das darf er. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet für einen Mitarbeiter eine einzelne Abrechnung zu erstellen. Ich gehe auch mal davon aus, dass die Lohnzahlung zum 15. auch vertraglich so vereinbart wurde. Da die Abschlagszahlung zum 1. eines Monats eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers war ist er auch hier nicht dazu verpflichtet dies im letzten Abrechnungsmonat so fortzuführen.

Mein Arbeitsverhältnis endete doch zum 22.10.2011, deswegen verstehe ich jetzt nicht das mein Geld fast 1 Monat weiter festgehalten wird?!

So wie du es schon geschrieben hast muss die Firma dir dein Lohn zum 15. auszahlen , laut Arbeitsvertrag.

Es kommt auf ihren Arbeitsvertrag an. Garantiert wird in den meisten Arbeitsverträgen die Restlohnzahlung zum 15. des Folgemonats. Mögliche Abschlagsregelungen sind meistens kann-Bestimmungen. Sollte das in ihrem Arbeitsvertrag genauso geregelt sein, wäre der Arbeitgeber im Recht. Wenn sie alle Zeitnachweise bis zum 22.20. bereits vorgelegt haben, sollte ihr Arbeitgeber allerdings mit einer Abschlagszahlung einverstanden sein. Achten sie zusätzlich bei der Endabrechnung darauf, ob ihr Urlaubsanspruch abgegolten worden ist und dass ihr Überstundenkonto ausgeglichen ist.

MfG

dieri

Hallo,

hast Du mal in Deinem Arbeitsvertrag nachgesehen, was da steht? Meist ist darin genau aufgeführt, ob der Lohn bis zum 10. oder 15. des Folgemonats bezahlt wird. Das gilt dann auch für den letzten Monat so.
Der Abschlag zum 1. des Folgemonats ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers - falls es nicht auch im Arbeitsvertrag festgehalten ist.

Grüße

Meine Frage, darf der Ex-Arbeitgeber das Geld bis zum 15.11. Festhalten obwohl mein Arbeitsverhältnis am 22.10.2011 endete??

Das mag sein. Aber auch in einem „normalen“ Arbeitsverhältnis in dem zum 31. des Monats der Lohn gezahlt wird wäre es nicht anders. Arbeitgeber - egal ob Zeitarbeit oder 1. Arbeitsmarkt - fahren ihre Personalabrechnungen immer zu einem bestimmten Zeitpunkt. In der Regel ist das der 31. des Monats, in der Zeitarbeit aufgrund der einzureichenden Stundenzettel durch die Entleihfirmen der 15. eines jeden Monats. Meist ist es auch so, dass die Abrechnungen nicht in den Niederlassungen sondern in der Hauptstelle gemacht werden so das deine Niederlassung eventuell überhaupt keinen Einfluss darauf hat.

Wenn es mit der Abrechnung einfacher wäre hätte deine Zeitarbeitsfirma ja auch zum 1. des Monats keinen Abschlag zahlen brauchen sondern nur für dich die Abrechnung am 01. erstellen können. Das das nicht ging zeigt das deine Zeitarbeitsfirma an feste Termine gebunden ist.

Das hat nichts mit fehlendem Willen oder Geld festhalten zu tun. Vielmehr ist es eine feststehende Struktur die nicht verändert werden kann.

Mein Arbeitsverhältnis endete doch zum 22.10.2011, deswegen
verstehe ich jetzt nicht das mein Geld fast 1 Monat weiter
festgehalten wird?!

Hallo,
die Firma müsste auch einen Abschlag bezahlen, der iswt vielleicht etwas niedriger, weil kein ganzer Monat bezahtl wird. Sprech einfach nochmal mit der Firma und lege die Fakten der Mietzahlungen, usw. zum 1. des Montas da.
Viel Glück
Circan

Antwort ist schon ins Forum gestellt!

Hallo
wenn ein Arbeitgeber muss bis zum angegebenen Zeitpunkt das Gehalt zahlen, es besteht kein Recht auf vorzeitige Auszahlung.

Wenn allerdings schon Vorauszahlungen geleistet wurden, sollte es auch hier möglich sein, es kann sein das es aus Abrechnungstechnische Gründe nicht möglich ist das letzte Gehalt vorher abzurechnen.

Hallo, Du musst in Deinen Arbeitsvertrag sehen. Wenn dort vereinbart ist, dass der letzte Monat zum 15. des Folgemonats abgerechnet wird, ist das korrekt. So ist es dann zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber vereinbart.
Gruß
Ella

Hallo, ja leider, dass darf er. Sorry. LG

Hallo,

leider kann ich hier nicht verbindlich antworten.
IdR kann der AG aber auf Deine Wünsche eingehen wenn er richtig gefragt wird… VG

Hallo benaddict,

ja, darf er. Die Abschlagszahlungen sind reine Kulanz und stellen keine Verpflichtung dar.

Es sollte nämlich egal sein, ob du am 15. oder am 01. dein Gehalt bekommst - die Miete musst du dann eben sparen. Da das vielen menschen schwer fällt, wird aus Freundlichkeit ein Abschlag gezahlt, aber wie gesagt: Es besteht keine Verpflichtung dazu.

Viele Grüße,

Paula