Hallo,
ich 28, meine freundin noch 17 Jahre jung sind jetzt schon drei zusammen und erwarten jetzt schönerweise im Februar unser erstes Kind. Meine Freundin hat jezt ihr Fachabi abgeschlossen. Ein fester ausbildungsplatz war anschließend noch nicht in sicht, aber auch jetzt Situationsbedingt eh hinfällig. Ich bin fest im Strassenbau tätig und habe monalich meine 1400€ fest. Da wir jetzt die nächsten paar monaten zusammen ziehen möchten und meine freundin ja ab dezember im mutterschutz ist frgen wir uns was bezüglich des Jobcenters auf uns zu kommt. Mit welchen Bezügen wir dann zu rechnen haben, was uns zu steht und in wie fern sich mein Monatslohn auf die berechnung auswirkt.
LG jj
So lange das Kind noch nict da ist, kann das JobCenter noch keine Bedarfsgemeinschaft „vermuten“. Das wäre erst nach einem Jahr oder eben mit einem gemeinsamen kind der Fall.
Wenn sie weiter bei ihren Eltern lebt, sind diese auch für ihren Unterhalt verpflichtet. Und sie ist auch dort weiterhin krankenversichert.
Wenn ihr zusammen zieht bildet ihr ab der Geburt eine Bedarfsgeinschaft, also wird dein Einkommen voll auf den Bedarf angerechnet. Du wärst sowieso zum Unterhalt für das Kind und in den ersten 3 Jahren auch für die Mutter verpflichtet. Es würde sich also nicht viel ändern.
okay… aber bei ihren eltern ( mutter ) kann sie nicht bleiben und wir denken ja schon länger nach zusammen zu ziehen. das mein geld angerechnet wird ist mir klar aber was steht uns dann zu ( 2 erwachsene 1kind) an gundsicherung,elterngeld. des weiteren fragen wie die sogenannte erstausrüstung da meine freundin ja sogesehen mittelos da steht und ich auch zur zeit in einem kkleinen 30m² appartment lebe integrierter küchenzeile und somit auch mit null da stehe.
Was soll einem denn da zustehen? Die Allgemeinheit ist nicht dazu da, das zu finanzieren!
Zunächst und evtl sogar darüber hinaus, sind bis zur Geburt des Kindes die Eltern der Freundin unterhaltspflichtig.
Ab der Geburt und bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes ist der Vater sowohl für das Kind wie für die Mutter unterhaltspflichtig.
Ab dem 3. Lebensjahr kann der Mutter zugemutet werden zumindest eine Halbtagsstelle anzutreten!
Ab der Geburt des Kindes bekommt die Mutter den Mindestsatz = 300.-€ Elterngeld und wenn das Kind weder in Kiga noch Krippe gegeben wird, 100.-€ monatl. Erziehungsgeld.
Hartz IV und evtl. Alg II Bezieher haben einen Anspruch auf eine Kindes Erstaustattung, sonst niemand.
Hier könnte aber eine Anfrage bei der Diakonie nützlich sein.
Und wenn der Vater dies alles nicht stemmen kann, dann werden die Eltern der werdenden Mutter. im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit mit zum Unterhalt heran gezogen und die Eltern des Vaters evtl. sogar zum Unterhalt des Enkels.
ramses90
okay… aber bei ihren eltern ( mutter ) kann sie nicht
bleiben und wir denken ja schon länger nach zusammen zu
ziehen.
Dann sollte man mal über eine Heirat nachdenken,
denn dann hätte man zumindest einen Steuervorteil!
das mein geld angerechnet wird ist mir klar aber was
steht uns dann zu ( 2 erwachsene 1kind) an
gundsicherung,elterngeld. des weiteren fragen wie die
sogenannte erstausrüstung da meine freundin ja sogesehen
mittelos da steht und ich auch zur zeit in einem kkleinen 30m²
appartment lebe integrierter küchenzeile und somit auch mit
null da stehe.
Also bisher alles Geld verplempert ?
Dann hilft nur eins, einen zusätzlichen Zweit-Job suchen und wie sagt man so schön
„rackern, schuften oder malochen“.
hallo das meiste ist bereits gesagt,
aber eine Ausbildung ist trotz Kind möglich, denn es gibt Teilzeitausbildungen.
Die Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 18. Geburtstag, so dass Ihr als Familie Euch unterstützen müsst, bei 1400,00 € Einkommen ist da nicht mehr viel mit Unterstützung durchs Jobcenter, das fällt dann weg. Ggf könnt Ihr Wohngeld beantragen und dann bekommt Ihr noch Kindergeld, ggf mit Zuschlag, da kenne ich die Einkommensgrenzen aber nicht.
Eine schöne Zeit
Hallo,
hallo das meiste ist bereits gesagt,
aber eine Ausbildung ist trotz Kind möglich, denn es gibt
Teilzeitausbildungen.Die Unterhaltspflicht der Eltern endet mit dem 18. Geburtstag,
So pauschal ist dies natürlich falsch:
BGB § 1601 Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
und dies gilt das ganze Leben!
Vermutlich wolltest Du dich auf das BGB § 1602 beziehen:
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten.
(2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalte nicht ausreichen
Gruß Merger
„Ab dem 3. Lebensjahr kann der Mutter zugemutet werden zumindest eine Halbtagsstelle anzutreten!“
Das muss natürlich heißen: nach Vollendung des 3. Lebensjahres und NICHT ab…
ramses90
Hallo,
es gab ja eine Menge emotionaler Antworten…
Zunächst ist zu klären, ob ihr überhaupt zusammen ziehen könnt. Das ist bei Minderjährigen nicht ganz so einfach. Vermútích wird das Kìnd unter unter Aufsicht des Jugendamtes geboren und die Eltern der Mutter haben schon noch so ein klein wenig Einfluß.
Was passiert finanziell?
Es gibt eine ganze Latte von Unterstützungen. Wo wendet man sich zunächst hin?
Das hängt sehr stark vom Bundesland ab in dem ihr lebt.
Ein wenig Hilfe kann vielleicht das geben
https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/minderj…
Leicht wird die Sache nicht, aber ich finde es toll, dass Du dazu stehst…
Ich kann Dir die Nummer nicht abnehmen, keine Frage, aber ich finde es echt klasse und ich denke, wir alle werden Dir helfen
Gruß
Hallo!
Hartz IV und evtl. Alg II Bezieher haben einen Anspruch auf
eine Kindes Erstaustattung, sonst niemand.
Das stimmt so (zumindest in SH) nicht! Bei Geringverdienern wird auch was dazu gesteuert, die Freundin des UP soll sich halt drum kümmern, denn das geht mein ich nur bis zu ner bestimmten Schwangerschaftswoche.
Gruß
finnie
Danke @ Merger aber zeig mir mal wie ich bei10-12 std täglich noch einen zweitjob bewältigen soll^^
Hey.
erstmal vielen dank für die netten worte, und der einfachen antwort meiner frage. finde es auch toll das wenn man nach rat fragt noch noch quasi angeranzt wird. Deshalb daumen hoch für ein großes beispiel wie es auch neutral geht
also der geburtstermin ist am 8. februar und am 14. wird meine freundin volljährig. also kann da selb wenn es bißchen früher kommt doch eigentlich niemand was sagen!?!
Hey.
erstmal vielen dank für die netten worte, und der einfachen
antwort meiner frage. finde es auch toll das wenn man nach rat
fragt noch noch quasi angeranzt wird. Deshalb daumen hoch für
ein großes beispiel wie es auch neutral geht
komiko meint hier anmerken zu müssen, dass viele emotionale Fragen gestellt wurden, so entspricht dies jedenfalls nicht den Tatsachen.
Die Fragen wurden nach der geltenden Gesetzeslage beantwortet.
Und wer hier ins Forum reinpoltert mit der Frage: „was steht uns zu“, muss sich nicht wundern, dass die Antwort darauf schlicht und ergreifend nur die sein kann, dass einem eben nichts zusteht!
Und auch wenn das Kind früher kommt, ändert sich daran nichts.
Vor den Bundesbehörden muss man sich, in dieser Reihenfolge, zunächst mal selbst kümmern, dann die jeweiligen Eltern und gegebenenfalls eben auch die Großeltern wenn das Kind geboren ist.
Die jeweiligen Leistungen wie Eltern- Kinder- und Erziehungsgeld wurden ja schon ausreichend beantwortet.
Meine Eltern konnten von den zuletzt genannten Leistungen jedenfalls nur träumen, die gab´s da nämlich noch nicht.
ramses90