Hallo!
Da ich die Übersicht über den Sachverhalt schon längst verloren habe, hoffe ich nun auf Ihre Hilfe!
Die Situation ist folgende. Eine junge Frau hat in diesem Jahr in Kazachstan ihren Schulabschluss (10 Klassen) gemacht und damit eine Hochschulezugangsberechtigung in ihrem Heimatland erhalten. Die besuchte Schule hatte eine Vereinbarung mit der örtlichen staatlichen Universität geschlossen, so dass das Schulprogramm den Anforderungen angepasst wurde und Schulabschluss gleichzeitig Immatrikulation und Zugang zum 3. Semester bedeutete.
Nun hat sie geheiratet und nach Deutschland gekommen. Der Versuch, bei einer deutschen Universität und dem örtlichen Studienkolleg vorzusprechen, scheiterte. Die zuständige Beamte erklärte, dass der Status der kazachischen Universität unerheblich ist und 10 Klassen nur einem Realschlussabschluss entprechen.
Das Gymnasium weigerte sich, sie als Schülerin in die 11. Klasse aufzunehmen, da sie außer Englisch keine Fremdsprache beherrschen würde und Russisch-Kurse schon voll wären.
Natürlich bleiben noch die Otto-Benecke-Kurse. Doch scheint es mir, die Möglichkeiten an der Uni oder am Gymnasium sind noch nicht ausgeschöpft.
Wir haben uns schon an sämtliche Behörden gewendet, doch haben die sich leider entweder in Widersprüche verstrickt oder einfach kein Interesse gezeigt.
Bitte, falls Sie sich mit dem Problem auskennen oder vielleicht allgemeine Informationen dazu haben, geben Sie bitte ein paar Tipps! Ich freue mich schon sehr auf Ihre Antworten!
Vielen Dank im voraus!
MfG, Umka.