Hilfe...!Wasserrohrbruch-Gutachter empfiehlt Hausratsversicherung nicht zu zahlen...!

Hallo zusammen, 

folgendes Problem: 

Ende Oktober entdeckten wir in unserer Wohnung (Eigentum, Mehrfamilienhaus, OG ganz oben) einen Wasserschaden. Die Hausverwaltung wurde sofort informiert. Die Gebäudeversicherung trat auch direkt ein. Trocknungsgeräte wurden aufgestellt und Renovierungsarbeiten haben auch schon begonnen.

Aufgrund des Wasserschadens war unser Hausrat natürlich auch betroffen. Teppich, Schränke, Gardinen, Bücher etc. Also informierten wir auch unsere Private Hausratsversicherung über den Vorfall und erhielten einen Antrag den wir ausfüllen mussten. In Anlage an diesen Antrag haben wir natürlich auch eine Schadensaufstellung dran gehängt.
In Folge dessen wurde uns ein Gutachter entsandt. Dieser machte auch nochmals Fotos schaute sich alles an und stellte uns Fragen bezüglich des Sachverhaltes. Nach dem Gespräch war der Gutachter od. Sachverständiger wie man das auch immer nennt, der Meinung das die Versicherung nichts zahlen müsste da es sich um ein Regenwasserrohrbruch handele und Regenwasserschäden nicht versichert sein sondern nur Leitungswasserschäden.
Daraufhin gab ich dem Herren die Antwort dass das defekte Rohr ein Mischrohr sei (es führt Regen sowie Leitungswasser über dieses Rohr). Der Gutachter meinte aber ja das Rohr ist ein Mischrohr aber erst im unteren Teil nicht im Oberen. Man stelle sich nun ein Rohr vor von oben (Dach) bis unten führend durch das ganze Gebäude (4 Stockwerke).

Dieses Rohr führt durch unsere Wohnung ca. 2,5 Meter, der Riss lag im oberen Bereich d.h. in den ersten 1,5 Metern von der Decke runterführend. Der Gutachter ist jedoch der Meinung das es für uns erst im unteren Bereich 1 Meter von unserem Boden entfernt ein Mischrohr ist d.h. er ist der Meinung das der Schaden aufgrund von Regenwasser entstanden ist und will nicht zahlen bzw. der Versicherung empfehlen nicht zu zahlen.

Nun meine Fragen: Was können wir tun…? Wie können wir dagegen vorgehen…? Falls die Hausratsversicherung recht bekommt wer zahlt dann? Die Gebäudeversicherung, aufgrund von Folgeschäden…? Verhält es sich tatsächlich so dass das Rohr für die unteren Eigentümer ein Mischrohr ist und für die oben lebenden Eigentümer nicht…!? Ist das Fair…? Haben wir in diesem Falle einfach Pesch…? 

Ich würde mich für jede Antwort freuen da wir ehh schon sehr angeschlagen aufgrund des Schadens sind wäre es für uns ein Schlag ins Gesicht wenn wir von keiner Versicherung Hilfe bekommen würden obwohl wir schon seit Jahren gut zahlende Versicherungsmitglieder sind. 

Ich verbleibe Hochachtungsvoll…!

Hallo, in diesem komplexen Fall würde ich mich auf jeden Fall an einen Rechtsanwalt wenden, damit keine Fristen verstreichen.und eine rechtsgültige Beratung stattfindet.
Herzlichen Gruß gaby

Hallo!

Das ist für VS und deren Gutachter typisch, sie ziehen sich spitzfindig auf ihre Definition des Begriffs „Leitungswasserschaden“ zurück.
Siehe hier :
http://www.newmaklers.de/NMMakler/HR/leitungswasser.htm

demnach wäre Regenwasser NIE versichert, auch nicht im Mischsystem(was hier m.E. auch nicht richtig angewandt wurde).
Man kann nur in den unteren Geschossen bei einem Leck nicht klar unterscheiden, ob Schaden vom Schmutzwasser oder vom Regenwasser verursacht wurde.

Deshalb haftet die VS dort ?

Dabei ist das Schadensrisiko im ganzen Fallrohr überall gleich !

Gäbe es über dem DG noch ein weiteres Geschoss, dann wäre das Leck gleich, aber plötzlich das austretende Wasser doch versichert, weil nicht klar nach Regen oder Abwasser trennbar ? Bei Trockenheit Haftung weil es dann nur Schmutzwasser sein kann, bei Regenwetter nicht ?
Genauso, ab welcher Höhe über DG Fußboden man die Trennung machen will, also wo darf ein Leck sein, aus dem dann ja beides rauskäme ?
10 cm über Einleitung oder 20 cm ?

Wahrscheinlich trägt es aber die Gebäudeversicherung, denn den Schaden hat ja unstreitig Leitung des Gemeinschaftseigentum angerichtet.

mfG
duck313

Die Gebäudeversicherung trägt gar nichts der Hausratschäden und auch die Haushaftpflicht nicht, da von der Gemeinschaft keine Pflicht verletzt wurde.
Ich vermute, dass die Versicherung in einem Rechtsstreit siegen würde, da dieses Teilstück des Rohres tatsächlich nur mit Regenwasser durchspült wird.
Der Gang zu einem Rechtsanwalt ist dringend anzuraten. Wobei man sich des mE. erheblichen Prozessrisikos bewusst sein muss. Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung (idealerweise bei einer anderen Gesellschaft) würde die Entscheidung eine gerichtliche Klärung herbeizuführen, positiv beeinflussen.
Hier noch ein Tipp, wobei ich mir nicht sicher bin, ob er wirklich im akuten Fall zutrifft.
http://www.aspect-online.de/lexikon/lebensversicheru…

vnA

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Hallo,

hier ist leider keine pauschale Antwort möglich.

In alten Vertragsbedingungen (Hausratversicherung, Wohnbebäudeversicherung) waren Regenwasserrohren meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

In neuen Vertragsbedingungen steht meistens die Definition:
Versicherte Gefahren - Flüssigkeiten aus Zu- und Ableitungsrohren und den jeweils daran angeschlossenen Geräten. In diesen wären die genannten Schäden mitversichert.

Also sollte man einmal die Versicherungsbedingungen genau durchlesen.

Und ein Tipp für die Zukunft: Nicht immer ist es sinnvoll den billigsten Vertrag abzuschließen. Sinnvoll wäre es auf die Leistungen zu schauen.

Gruß Merger

Hallo Duck313,

Hallo!

Das ist für VS und deren Gutachter typisch, sie ziehen sich
spitzfindig auf ihre Definition des Begriffs
„Leitungswasserschaden“ zurück.

Dies stimmt so nicht.
Solche Geschichten gibt es sehr oft.
Allerdings werden den Versicherungsnehmer meist Vertragsänderungen mit besseren Leistungen angeboten, die solche Schäden einschließen. Nur viele möchten immer den billigsten Beitrag zahlen und nehmen oft damit in Kauf, dass Schäden später abgelehnt werden.

In den neuen Vertragsbedingungen so ab 2008 steht bei leistungsstarken Versicherungen meist " Versicherte Gefahren - Flüssigkeiten aus Zu- und Ableitungsrohren sind mitversichert". Und darunter würden auch Ableitungsrohre von Regenrinnen fallen.

Der genannte Hausratschaden ist weder über die Wohngebäudevers. noch über die Gebäudehaftpflichtversicherung gedeckt.

Fazit der Geschichte: am falschen Ende gespart und somit muss der Schaden aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Ein Tipp an alle Leser: überprüft Eure Versicherungen (Hausrat- und Wohngebäudeversicherung). Auch die Absicherung von Überschwemmung- und Rückstauschäden.

Gruß Merger

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