Hilfe weiseln beim auszug

hallo

also habe eine kurze frage

wir sind seit 01.06.07 ind der alten wohnung die wir vom vormieter mir „bunten wänden“ übernomen haben

nun zu meiner frage

die wohnung haben wir zum 31,5,08 gekündigt 3 monate first eingehalten
im mietvertrag steht bei auszug wände weis
muss ich nun die wohnung weiseln oder nicht

da es ja änderungegn gegeben hat bin ich mir da jetzt nicht mehr sicher

umd schnelle antwort bin ich sehr dankbar

hansi

hallo

also habe eine kurze frage

wir sind seit 01.06.07 ind der alten wohnung die wir vom
vormieter mir „bunten wänden“ übernomen haben

Also hast Du beim Einzug die alten Tapeten an der Wand gelassen und dem Vermieter vermutlich gesagt das Du neu Tapezieren wirst!?

nun zu meiner frage

die wohnung haben wir zum 31,5,08 gekündigt 3 monate first
eingehalten
im mietvertrag steht bei auszug wände weis
muss ich nun die wohnung weiseln oder nicht

Ich sage mal ja.
Hättest Du beim Einzug renoviert, müsstest Du dies jetzt nicht durchführen da die Renovierungsfristen noch nicht abgelaufen sind.

da es ja änderungegn gegeben hat bin ich mir da jetzt nicht
mehr sicher

http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Renovieren.htm
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Gruß
Holger