Hallo,
leider muss der nachfolgenden Aussage erneut widersprochen werden, sorry (aber ich hoffe, den Grund im Folgenden nennen zu können.).
Ob das Stimmt weiß ich wie gesagt nicht, bin aber der Meinung
letztens so etwas gelesen zu haben. Zivilklage oder
Freundschaft nicht Riskieren und Zahlen. Hier habe ich einen
Link gefunden von der LVM welcher mir Recht gibt.
http://f-kolbe.lvm.de/lvm_u/presseservice/vtips/rs.jsp
Die wichtigste Aussage zu finden unter diesem Link:
Wer sein Auto an einen Bekannten verleiht, muss nicht auf den
Kosten sitzen bleiben, wenn das Fahrzeug in einen Unfall
verwickelt wird. Denn der Autobesitzer kann die Kosten mit
Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung vom Unfallverursacher
vor Gericht einklagen.
Die Aussage der LVM geht in eine andere Richtung:
Es geht NICHT darum, mit der RS den Bekannten, sondern den Unfallverursacher zu verklagen.
Die Frage, die der link beantwortet, ist die, ob auch der Bekannte die RS des Fahrzeugbesitzers nutzen kann, oder nicht (und wie der link verrät: ja, er kann - als sog. berechtigter Fahrer).
Freundschaft bedeutet. Dein Bekannter sollte den Schaden aber
auf alle Fälle melden, das ist eine Obliegenheitspflicht und
Das stimmt nicht. Man kann einen Schaden auch selber
regulieren, wenn man das will.
Weiterlesen hilft, ich habe geschrieben das er den Schaden
zurückkaufen kann. Damit hat er den Schaden selber Reguliert
wenn er diese Methode wählt.
Es bleibt dennoch eine Obliegenheit.
Anzeigepflichten
Anzeige des Versicherungsfalls innerhalb einer Woche beim
Versicherer (ausgenommen Kleinschäden bis 300 EUR in der
Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung).
Habe doch noch die Summe gefunden 
Du hast nicht Recht. Sorry
Hier kann man sagen: ihr habt beide Recht, denn es gibt Schadenfälle, die zwingend gemeldet werden müssen und welche, bei denen es nicht nötig ist (im Sinne der AKB und zur Aufrechterhaltung eines Versicherungsschutzes).
Das ist aber auch nicht der Punkt.
Es ist in jedem Fall zu empfehlen, dass der VN den Schaden seiner Versicherung meldet. Es ist häufig nicht absehbar, wie hoch die Ansprüche letztendlich sein werden.
Und im Falle einer verspäteten Meldung kann der Versicherer kaum noch oder gar nicht mehr angemessen reagieren. Die Regulierung verzögert sich bzw. wird zunehmend schwieriger = vermeidbare Probleme.
Der Nachteil der Höherstufung ist meistens vernachlässigenswert, da bei Bagatellschäden - wie bereits richtig gesagt - der Schaden „zurück gekauft“ werden kann (bis zu 6 Monate nach Regulierung).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch