Fahrer A fährt auf innerorts auf einer Straße überholt ein parkendes Auto und blinkt kurz danach rechts, fährt richtung Bürgersteig und fährt dann nach links um Rückwärts in eine Einfahrt zu fahren.
Fahrer B fährt hinther mit Abstand, überholt links und Fahrer A fährt beim links fahren Fahrer B rein.
Fahrer B fährt hinther mit Abstand, überholt links und Fahrer
A fährt beim links fahren Fahrer B rein.
Wer ist schuld???
Hat Fahrer A vor dem Linksabbigen auch links geblinkt?
Will heißen, hätte B erkennen können, dass A abbiegen will?
Und weshalb war B so schnell, dass er offensichtlich nicht jederzeit gefahrlos anhalten konnte, wie es die StVO wohl verlangt?
Fragen über Fragen…
Ich glaube ich habe es nicht ausreichend erklärt.
Also Fahrer A ist gefahren, hat dann rechts geblinkt, ist richtung Bürgersteig gefahren und hat dann noch mal nach links gelenkt, damit A dann Rückwärts in eine Einfahrt fahren kann.
B hat A wahrscheinlich schon wegen dem parkenden Auto auf der Straße nicht mehr wahr genommen und war aus diesem Grund schon auf der linken Spur um das parkenden Auto zu überholen. Dann ist B wieder näher richtung rechte Fahrspur gefahren und in dem Moment war A dabei nach links zu lenken und hat B gestreift. Oder man kann auch sagen A ist dann in B rein gefahren .
es ist eher schierig, durch die beschreibung durchzublicken.
wenn a recht blinkt, nach rechts fährt, dann aber doch nach links zieht, dann war das für b nicht wirklich ersichtlich. klar, b muss eigentlich immer rechtzeitig anhalten können, aber wenn vor mir ein auto rechts blinkt, gehe ich auch davon aus, dass ich links dran vorbei fahren kann, zumal wenn das auto vor mir schon nach recht zieht.
für mich klingt das nicht schwer zu beurteilen, sondern sieht klar nach schuld für a aus!
Eigentlich nicht. Deine Beschreibung ist nur etwas wirr.
Aber wenn vor B jemand rechts ran fährt und rechts blinkt (was man ja lt. Fahrschule brav machen muss, wenn man ein Hindernis überholt, was - wie man in diesem Fall aber sieht - enorm gefährlich ist!), dann geht B - IMHO zu recht - davon aus, dass A rechts anhalten/parken will und überholt A. Wenn B dann doch wieder links raus fährt, ist IMHO die Schuld ziemlich eindeutig überwiegend bei A zu suchen.
Aber ianal und ich habe auch keine Referenzen auf Urteile, StVO oder sonstwas.
für mich klingt das nicht schwer zu beurteilen, sondern sieht klar nach schuld für a aus!
Sehe ich auch so. B sieht, dass A rechts binkt und nach rechts fährt. Dass der dann plötzlich ohne sinnvollen Grund ( Hindernis o.ä.) und ohne seinen Richtungswechsel anzukündigen nach links fährt, kann dem B kaum angelastet werden. Wenn man grundsätzlich bei jedem Verkehrsteilnehmer mit diesem Verhalten rechnen müsste, bräuchte niemand loszufahren, A kann auf jeden Fall angelastet werden, dass er nicht geblinkt und sich wohl auch nicht durch Schulterblick davon überzeugt hat, dass links frei ist. B könnte bestenfalls noch eine überhöhte Geschwindigkeit angelastet werden.
Letztlich wird es im Zweifel darauf ankommen, wie die lokalen Gegebnheiten konkret waren, wie schnell beide waren, wie der Richter drauf ist und welchem Anwalt noch etwas Besonderes einfällt. Es gibt da soviele Eventualitäten. Es zaubert schonmal der Anwalt die Erkenntnis aus dem Hut, dass der Gegner gerade von einer Zwölf-Stunden-Schicht noch 2 Stunden nach Hause gefahren ist und daher wohl stark übermüdet und somit in seiner Fahrtüchtigkeit herabgesetzt war usw. usf.