HILFE Werksstudent Stundenüberschreitung !

Hallo,

hab ein Problem !!!
Ich arbeite als Werksstudent in einem Kaufhaus auf 400€ Basis… voraussetzung ist ja unter anderem unter 20 std die woche zu bleiben…
nun hat mir aber meine chefin ohne mein mitwissen 3 tage urlaub in einen woche gelegt, in der ich bereits 15 std gearbeitet habe… für diese hab ich jeweils 2 arbeitsstunden ausgezahlt bekommen… sodass ich auf 21 std rausgekommen bin und nun einen bescheid an der backe habe ich solle meine krankenkasse ändern , sozialversicherung usw… =(

Wenn der Urlaub nich storniert werden kann mit welchen folgen habe ich zu rechnen? schließlich war das ja nicht mein verschulden… wie lange bleibe ich dann sozialversicherungspflichtig ??
‚angst‘

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Servus,

die Schilderung geht ziemlich wüst durcheinander. Kommt der „Bescheid“ von der Krankenkasse oder von einem inkompetenten Mitarbeiter der Personalabteilung?

Eine Beschränkung der Wochenstundenzahl für Werkstudenten, die in der studentischen Krankenversicherung bleiben wollen, gibt es nicht. Voraussetzung für die studentische KV ist lediglich, dass das Studium im Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit steht. Das ist z.B. auch dann der Fall, wenn jemand in sämtlichen veranstaltungsfreien Zeiten fünfzig Stunden / Woche arbeitet. Auch, wenn er jeden Abend ab 19 Uhr sechs Stunden in einer Bar arbeitet etc. etc.

Dass man während abgerechneter bezahlter Urlaubsstunden keine Vorlesung und kein Seminar besuchen kann und auch nicht in die UB gehen kann oder am eigenen Schreibtisch fürs Studium arbeiten kann, ist ein granatenmäßiger Unsinn.

Ich kann mir schon vorstellen, was der Kommentar von dem Mäuslein aus der Personalabteilung sein wird „awwä dä Kombjudä saachd des iss so, do misse Se jetz awwä blitzaadisch zu dä Krongekass sonschd risgiere Se Schdroof!“ - einfach bäbbern lassen, da braucht man nicht argumentieren. Und die kommenden Abrechnungen genau anschauen, dass die keine Dummheiten macht.

Schöne Grüße

MM

vielen dank schon mal für die antwort, die mich noch mal etwas beruhigt hat…
der bescheid lag bei meiner verdienstabrechnung bei, kam also von meinem arbeitgeber…
mit dem titel bescheinigung zur sozialversicherung und als grund änderung der krankenkasse von werksstudent zu geringfügig entlohnte beschäftigte…

achja das problem ist glaube ich dass ich keine studentische krankenversicherung habe sondern über meine eltern versichert bin…

Servus,

damit kommt schon etwas Licht ins Dunkel: Ich hab mir schon überlegt, was „400 €“ bei einem Werksstudenten zu suchen hat - der Werkstudent darf nämlich so viel verdienen wie er kann und mag, ohne dass er aus der studentischen KV rausfliegt.

Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Die Mitversicherung bei den Eltern ist im gegebenen Fall nicht gefährdet.

Bleibt noch, dem zuständigen Personalmenschen eine Notiz reinzugeben: „Bitte um Erläuterung, weshalb der SV-Status von Werkstudent auf Geringfügig entlohnte Beschäftigung geändert worden ist. Ich möchte mir gerne die Möglichkeit offen halten, in künftigen Abrechnungszeiträumen mehr als 400 € / Monat zu verdienen.“

Schöne Grüße

MM

Hallo,

nach dem bisher geschilderten Sachverhalt hat wohl die Personalabteilung gemurkst. Der Hinweis „Änderung von Werkstudent auf geringfügige Beschäftigung“ weist darauf hin. Wahrscheinlich lag schon in der Vergangenheit keine Eigenschaft als Werkstudent sondern als geringfügig Beschäftigter vor. Nur jetzt hat man das selbst oder durch eine Prüfung festgestellt. Wenn in der Vergangenheit schon nicht mehr als 400 € mtl. verdient wurde, dann ist dies der Fall.
Das hat folgende Auswirkungen: Die bisherige Rentenversicherungspflicht in der GRV mit Einbehaltung der AN-Beiträge zur Rentenversicherung fällt weg. Stattdesssen hat der AG alleine Pauschalbeiträge zur KV und RV zu zahlen. Da würde ich mal nachfragen wie es mit einer Erstattung der zuviel gezahlten RV-Beiträge ist.

Gruß Woko