Hilfe Widerspruchsverfahren gegen ARGE-Bescheid?!

Ich beziehe unterstützend ALGII, für mich und meinen noch bei mir lebenden 22-jährigen Sohn, der die Schule besucht.
Ich betreibe selbständig einen Onlineshop und habe zusätzlich einen 400-Euro-Job, ALGII wird also nur noch ergänzend bezahlt.
Nachdem ich nun, wie immer, nach abgelaufenem Bewilligungszeitraum meine Verdienste für diesen Zeitraum nachgewiesen habe, bekomme ich einen Bescheid aufgrund dessen ich an die 1000.- Euro zurück zahlen müßte. Mein Problem dabei ist, dass ich die dort aufgeführten Zahlen nicht verstehe. Die Angaben nicht mit den von mir eingereichten Unterlagen vom Steuerberater übereinstimmen.
Auch der aktuelle Bewilligungsbescheid ist falsch, da dort meinem Sohn ein Einkommen von ebenfalls 400.- Euro angerechnet wird, obwohl er diesen Job längst nicht mehr hat und der ARGE die Kündigung vorliegt.

Ich suche dringend einen Verein oder Ähnliches, wo ich meine Unterlagen vorlegen kann und man Ahnung von der Matierie hat; Widerspruch habe ich fristgemäß zunächst ohne Begründung eingelegt!

Hallo raeubertochter2,

guten Morgen. Ist ja schon ein ausgefallener Name.
Also ich würde Ihnen raten kurzfristig mit Ihren Unterlagen zum Amtsgericht zui gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Wird meistens sofort gemacht. Damit gehen Sie zu einem Anwalt Ihres Vertrauens, der auch in diesen Situationen zu Hause ist.
Beim RA bezahlen Sie dann nur € 10,-. Der RA wird dann alles weitere einleiten, vor ellen Dingen den sofortigen Widerspruch.

Viel Erfolg.

opa2009

Hallo, Sie können zur Verbraucherberatung gehen in Ihrer Stadt. Dort sind auch preiswerte Anwälte, die Ihnen helfen können. Ihren steht auch Beratungshilfe zu und falls Sie in Köln sind, ist Herr Rechtsanwalt [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] sehr gut. [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt]. 11 in 50667 Köln. Die Arge macht ständig falsche Bescheide. Wehren Sie sich. Mit RA klappt es besser. ´Dann werden die meist sofort sehr klein mit Hut…:smile: Es gibt auch Vereine für Arbeitslose wie das Kalz, Kölner Arbeitslosenzentrum, aber ob die sinnvoll helfen können, weiß ich nicht. Sie können sich auch an die Rechtspfleger wenden im Amtsgericht in der Rechtsantragstelle oder auch im Sozialgericht und können auch jeden Anwalt für Sozialrecht aus den gelben Seiten nehmen und vorher aber PKH Antrag im Amtsgeeicht holen in der Rechtsantragstelle. Alles Gute. RA Kasper würde Ihnen das abnehmen.

Alles Gute.

PKH Antrag im Amtsgericht in Köln an der Luxemburgerstar 121 besorgen in Raum 847 im 8. Stock oder sonst in Ihrer Stadt auch im Amtsgericht in der Rechtsantragstelle und dort sagen Sie, daß Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht benötigen, weil Sie alleine diese Bescheide der Arge nicht verstehen und deshalb den Widerspruch alleine nicht gut genug begründen können. deshalb ist ein RA erforderlich und es bestehen auch über 50 % Gewinnchancen bei Ihnen, da die offensichtlich Fehler gemacht haben und Ihnen steht die PKH auch zu, da Sie Geringverdiener sind. Belege alle mitbringen und zeigen im AG. oder eben zu nettem RA Kasper gehen, der Ihnen die Antragstellerei auch noch abnimmt und die Formulare selbst da hat.

Keine Ahnung. Ich würde zu einem Schuldenberater vom Amt gehen. Die sind FÜR Bittsteller.

Hallo

Hallo

vorneweg allgemein:
Falls man die Monatsfrist für einen Widerspruch 'mal nicht eingehalten hat, kann man statt eines Widerspruchs auch einen „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ stellen. Mit einem Überprüfungsantrag können Ansprüche noch bis zu 1 Jahr rückwirkend geltend gemacht werden - insofern hat man dieses Fristwahrungsproblem dann nicht.
Der Ü-Antrag hat letztlich denselben Inhalt wie ein Widerspruch - nur dass man halt nicht schreibt „Ich lege Widerspruch ein, weil Sie XY falsch angerechnet haben“, sondern man verlangt „Überprüfung und Korrektur wegen falscher XY…“ und bittet um schriftlichen Bescheid.
Zum Überprüfungsantrag: http://hartz.info/index.php?topic=23.0

Was die Beratung angeht:

  • Das Forum „hartz.info“ ist sehr zu empfehlen. Sehr kompetente Moderatoren (und keiner davon ist Jobcenter-Mitarbeiter, wie es z.B. bei Sozialhilfe24 der Fall ist :wink:…) , viele versierte User, up-to-date bei Rechtsprechung und Urteilen usw, und auch sehr hilfsbereit für individuelle Unterstützung und Briefentwürfe etc. Man kann dort auch seine anonymisierten Bescheide usw. hochladen und überprüfen lassen (vorher mit Bildbearbeitungsprogramm alle Namen, Aktenzeichen, Anschriften usw. schwärzen).
    In den Rubriken „Ratgeber“ und „Beispielschreiben“ findet sich vorab schon viel Hilfreiches.

  • Wenn die Angelegenehit komplexer ist und online nur schwer „durchblickt“ werden kann, sollte man sich am Besten an eine Erwerbslosen- / Sozialhilfeberatungsstelle o.ä. im Umkreis wenden. Viele sind hier eingetragen: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
    Ansonsten kann man sich auch bei den örtlichen Gewerkschaften danach erkundigen.

  • Du kannst dir auch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen (mit Personalausweis und aktuellem ALG2-Bescheid) und mit diesem Schein einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Mit dem Schein kostet dich das eine einmalige Eigenbeteiligungs-Gebühr von maximal 10 Euro . Für ein evtl.Klageverfahren wird über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt.
    Wegen der Kosten bei Widersprüchen : http://hartz.info/index.php?topic=11.0

Allgemein zur Einkommensanrechnung:
Schau mal hier in den Ratgeber, vor allem auch Punkt „Berechnung Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 3 ALG II-V)“.
http://hartz.info/index.php?topic=17.0
Steuerrecht und SGB II sind zwei paar Schuhe… :wink:

LG

Hallo,

wenn du Widerspruch einreichst und den nicht ausreichend Begründest, wird er mit Sicherheit als unbegründet abgewiesen. Wenn du dort aber reingeschrieben hast, dass du die Begründung nachreichen wirst, solltest du das innerhalb kurzer Zeit unbedingt tun. Argumentieren kannst du damit, dass ein Bescheid nachvollziehbar sein muß.

Wende dich an Einrichtungen von der Caritas oder an Erwerbslosen Beratungsstellen. (Die gibt es in jeder größeren Stadt.) Schau doch mal im www.elo-forum.org nach, da kann dir bestimmt jemand mit Adressen weiterhelfen.

Im Zweifelsfalle mußt du dir sogar einen Anwalt nehmen. Fragt sich ob sich das bei dem Betrag überhaupt lohnt.

Viel Erfolg + freundliche Grüße

Guten Tag.
Gehen Sie doch mal zum Jobcenter und lassen Sie sich die Berechnung erklären.

Hallo,
ich war längere Zeit nicht online, ich hoffe, Dein Problem hat sich inzwischen gelöst.
Gruß,
Rainer