Hilfe! Wie kann es sein das wir seit 6 Monaten auf das Elterngeld meiner Frau warten und ist dies Gerechtfertigt?

Meiner Frau hat am 31.10.2017 unsere kleine Prinzessin zur Welt gebracht und wir mussten wie alle frischen Eltern sämtliche Bürokratie durchlaufen.
Mutterschutz, Kindergeld,… und eben auch Elterngeld.

Wir haben den Antrag so schnell wie es uns möglich war gestellt und nach Bayreuth in die Elterngeldstelle geschickt.
Nach ein paar Wochen (es hieß zwischen 4 und 6 Wochen dauert es bis der Antrag fertig bearbeitet ist) haben wir mal nachgefragt, ob wir wissen könnten wann den das Geld auf dem Konto wäre.
Doch die Antwort war ernüchternd… Sie kann uns leider im Moment keine Auskunft geben, aber sie würde sich auf dem Postweg bei uns melden.
2 Tage später ein Brief der an dem Tag des Telefonats von der Post abgestempelt wurde
In diesem stand, dass der Elterngeldstelle 2 Lohnabrechnungen abgehen und wir diese Nachreichen sollen. (Wir wussten zu 100% das wir diese mitgeschickt haben, aber OK.)
Wir haben erneut angerufen und bekant gegeben, dass wir Ihnen ein paar Minuten drauf ein Fax mit den fehlenden Lohnabrechnungen zukommen lassen. Gesagt getan.

3 Wochen nachdem wir wieder nichts mehr gehört hatten, wollten wir es erneut auf dem Telefonischen Weg probieren.
FEHLANZEIGE wir versuchten es 3 Tage immer und immer wieder und jedesmal kam nur das „Besetzt“-Zeichen am Telefon.
Dann. Endlich war jemand zu erreichen und wir bekamen mitgeteilt das die selben 2 Lohnabrechnungen noch fehlten wie beim letzten mal und ob wir ihr Erinnerungsschreiben nicht bekommen hätten.
Nachdem wir erklärten, dass wir diese nach telefonischer Vereinbarung diese gefaxt hätten und bei uns kein Brief ankam, wurden wir damit vertröstet das die Elterngeldstelle momentan einen Umzug vornimmt und sie deswegen stark unterbesetzt sein. Desweitern gerklärt sie, dass das Fax wohl VERLOREN gegangen ist. (So viel zum Thema „Das Haus verliert nichts“)
Wir haben nochmals am Telefon mitgeteilt, dass wir nochmals beide unterlagen gleich im Anschluss faxen UND per Post schicken.

3 Tage drauf kam ein Brief (und wieder komischerweise genau an dem Tag von der Post abgestempelt an dem das letzte Telefonat war).
In diesem war das Erinnerungsschreiben das angeblich versand wurde.

Nachdem bis vorgestern immer noch weder ein Bescheid da war noch Geld auf dem Konto wollte meine Frau nochmals anrufen. Nach ca. 50 versuchen mit Besetztzeichen gab sie auf, da sie ja auch noch anderes zu tun hatte wie z.B. Mutter sein.

Anschließend versuchte ich es heute nochmal und nach ca. 20 Versuchen kam ich in die freie Leitung.
Ich hatte sogar genau die Sachbearbeiterin am Telefon die für uns zuständig war.

Ich erkundigte mich nach dem Stand der Dinge und anstatt, dass sie mir eine vernünftige Antwort gab, entschuldigte sie sich die ganze Zeit und beklagte sich wie viel Arbeit sie hat und das sie so viele Anrufe bekommt und sie momentan alleine im Büro ist und sie schon eingeschränkte Mittagspausen machen muss und der Umzug noch läuft und und und…
Dann hab ich ihr erklärt das ein anständiger Umzug nicht über 2 Monate laufen kann und in dieser Zeit alles still steht, dass wir seit 6 Monaten auf das Geld warten weil wir drauf angewiesen sind, dass wir momentan alles von meinem Lohn bezahlen müssen und unser Erspartes aufgebraucht ist, und und und,

Sie gab mir bekannt das der Umzug angeblich bis 19.06.2017 dauern soll und das sie keinerlei Zugriff auf die Daten hätte…

Wie kann es sein, das eine durchschnittliche Familie kein Geld mehr hat, weil eine Staatliche stelle Monate lang kein Geld zahlt.
Mit einem normalen Arbeiterlohn lässt sich nicht das alles bezahlen
-Wohnung
-2 Autos
-2 Erwachsene
-1 Kind
-1 Kredit
usw.

Es ging bis heute relativ gut aber irgendwann geht das nicht mehr.

Weis jemand, ob so ein Verhalten der Elterngeldstelle überhaut Rechtens ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und weis, was wir am besten tun können?

Hallo die Frau kann am 31.10.2017 auf gar keinen Fall eine kleine Prinzessin auf die Welt gebracht haben weil wir jetzt erst den 1.6.2017 haben. Bei so einem Kuddelmuddel bei den Ämtern verlangt man sofort den Leiter dieser Abteilung und verzichtet auf das Gesabbel der ahnungslosen Mitarbeiter.
viele Grüße noro

So ist es. :+1:

Eigentlich sollten Elterngeldanträge in einem Zeitraum von 4-8 Wochen bearbeitet werden.
Aus einem Schreiben des Bundesfamilienministeriums:
"…Dennoch ist es bedauerlich, dass sich die Bearbeitung in einzelnen Fällen so lange verzögert. Grundsätzlich hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen der Fachaufsicht aber keine Möglichkeit, auf eine Beschleunigung der
Antragsbearbeitung hinzuwirken, da die Länder das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in eigener Verantwortung durchführen. Betroffene Eltern sollten sich daher bei langen Bearbeitungszeiten an die Aufsichtsbehörde in ihrem Bundesland wenden und diese Stelle auf den Misstand hinweisen.

Für Bayern ist dies das
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, wegen der langen Bearbeitungsdauer sog. Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben. Dies kann immer dann in Betracht kommen, wenn eine Behörde innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung noch keinen Bescheid erlassen hat.

Info zur Untätigkeitsklage:
Hat die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden, kann man sich an das Sozialgericht wenden und eine Untätigkeitsklage erheben. Das setzt voraus, dass der Antrag sechs Monate ohne sachlichen Grund unerledigt geblieben ist.

Beatrix

streiche Ahnungslos - setze überfordert oder überarbeitet.

Der ÖD muss sparen - und das wird immer nur am Personal an der Front gemacht.

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Tut mir leid, da war ein Tippfehler im Jahr

Sie konnte mich an niemanden weiterreichen, weil anscheinend alle anderen Mitarbeiter mit dem Umzug beschäftigt sind.

Vielen Dank für deine ausführliche und gut erklärte Antwort. :smile:

Ich werde dies auf jeden Fall weitergeben, denn ich lasse nichts unversucht. :blush:

Hi,

für Prinzessinen gibt es kein Eltergeld.

Steht so in SGB XI §§ 666 ff.

Grüße
miamei