Hilfe! Wurde bei gelb geblitzt!

Hallo! Mein Problem ist, dass ich bei einem ´Rotblitzer neulich geblitzt wurde, obwohl es meines Erachtens erst gelb geworden war :sweat: Jetzt soll ich dafür sehr viel Geld zahlen, ich frage mich aber, warum ein Rotblitzer überhaupt bei Gelb blitzt? Und mir dann auch noch vorgeworfen wird, dass es angeblich schon rot war! Kann mir jemand bitte helfen, dem Ähnliches passiert ist, bei den Bußgeldbescheidprüferseiten komme ich leider nicht weiter :frowning: Habe dazu nur gefunden, dass manche Blitzer auch schon bei Gelb blitzen…

Kann man bei Gelb geblitzt werden?

Manchmal kann man beim Anfahren auf die Kreuzung nicht mehr bremsen und fährt über Gelb. Eine Gelbphase dient Autofahrern dazu, sich auf neue Signale der Ampel vorzubereiten und deshalb anzuhalten, wenn dies gefahrlos möglich ist. Kann man nicht mehr gefahrlos halten, sollte man auf jeden Fall schnell drüberfahren. Einige Ampelblitzer sind so konzipiert, dass diese Sie bereits bei Gelb blitzen. Hier kommt zum Glück in der Regel nur ein Verwarngeld in Höhe von zehn bis 15 Euro auf
Quelle:
[Verlinkung auf kommerzielle Webseite entfernt]

Mein Bußgeld ist aber höher als 15€

Hallo,

gelb bedeutet „vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Nachzulesen in §37 StVO. Bedauerlicherweise werden in der Regel erst qualifizierte Rotverstöße geblitzt und damit auch erst geahndet. So hat sich in der Bevölkerung die Einschätzung durchgesetzt, bei gelb müsse man nicht bremsen, sondern Gas geben, um vor der Rotphase doch noch über die Kreuzung huschen zu können.

Vielleicht war es rot und Du hast das Lichtzeichen nicht mehr gesehen oder es war bei der Überfahrt noch nicht rot, aber beim Eindringen in den Schutzbereich der Kreuzung (z.B. bei langsamem Verkehrsfluß) oder das Ding war defekt. Letzteres wird sich kaum nachweisen lassen, sofern eine solche Fehlfunktion überhaupt technisch möglich ist. Dennoch kannst natürlich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, einen Anwalt mit Deiner Vertretung beauftragen und darauf hoffen, daß Du am Ende billiger bzw. ganz ohne Strafe davonkommst. Sofern Dir im Moment kein Fahrverbot angedroht wird, würde ich davon aber Abstand nehmen.

Gruß
C.

Schau mal hier:

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten:
Tatbestandsnummer 137006:
Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; –
– BKat bedeutet, dass dieser Tatbestand nicht im BKat enthalten ist, aber trotzdem „bestraft“ werden kann (Verwarnung).

Quelle: StVO

Schön- und warum wird nicht der genaue Tatbestand laut Bußgeldbescheid genannt ?

Gelblicht kann es nicht sein, denn das wäre 10 € oder 15 € .
Und eben kein Bußgeld sondern ein Verwarngeld(Ordnungswidrigkeit).

Wenn Du bei „Spätgelb“ in Kreuzung einfährst, dann wird der Blitz hier wohl doch bei Rot ausgelöst haben und man macht dann den schwerwiegenderen Rotlichtverstoß geltend.
Mit den Abstufungen unter und über 1 Sekunde.

???
Es gibt eine Tatbestandsnummer, also gibt es auch einen Tatbestand im BKat.

Gruß Crack

1 Like

Hallo!

Also entweder war es schon kirschgrün oder es handelte sich um einen gewöhnlichen Tempoblitzer, welcher an der Ampel montiert war.

Da ich Ratespiele verabscheue, fände ich schön, wenn du mal schreibst für was du welche Strafe zahlen mußt.

LG
Chris

Du wärst nicht der Erste der sich zu Unrecht „geblitzt“ fühlt obwohl er der Annahme ist bei Gelb gefahren zu sein. Das ist aber oft ein Trugschluss, denn beim Passieren der Ampel kann man diese nicht mehr zweifelsfrei sehen. Das Rotlichtüberwachungsanlagen Fehler machen ist auch so gut wie ausgeschlossen da sie fest installiert sind und deshalb Fehler im Aufbau ausscheiden.

Gruß Crack

Wenn keine entscheidenen Punkte und Fahrverbot drohen, „heul nicht rum“ und zahle. :wink:
Wenn es mehr sein sollte, Anwalt aufsuchen. Oft wird das Verfahren dann eingestellt, da nach der Bitte um Akteneinsicht klar werden könnte, dass du auf dem Bild nicht einwandfrei zu erkennen bist. Bei ganz Bösen gibt es manchmal eine Fahrtenbuchauflage, nachdem man erfolgreich geleugnet hatte, sich auf dem Bild zu erkennen.

Gruß
rakete

Hallo,
nur mal so in der Theorie, wenn man einen langen Bremsweg hat oder nicht ruckartig bremsen mag, KANN man auch bei der Anfahrt an eine Ampel sein Tempo verringern, so dass man langsam bremsend ebenfalls noch anhalten koennte. Dann faehrt man (ebenfalls in der Theorie) auch noch bei Gelb drueber, kann jedoch Ueberfahren bei Rot sicher vermeiden.
.
Eine weitere Moeglichkeit an alle hier ratenden Zeitaufwendenden waere, man sieht eine Ampel gelb werden, eine von mehreren, aber die Ampel fuer die eigene Fahrtrichtung ist schon rot und uebersehen worden.
.
Weitere Moeglichkeit, bei gruen oder gelb zu fahren und rot geblitzt zu werden besteht bei zaehfluessigem Verkehr, man rollt langsam an der Ampel bei gruen oder gelb vorbei und kommt nach 3 Metern auf der Induktionsschleife dann bei Rot an. Fehler, in die Stau-Kreuzung haette man gar nicht einfahren duerfen.
Gruss Helmut

Die Gelbphase

Bereits im Kindesalter wird der Leitsatz:“Bei Rot bleibst du steh´n, bei Grün darfst du geh´n“ von den Eltern vermittelt. Die Farbe Geld bleibt hier jedoch außer vor. Schließlich gibt es bei Fußgänger-Ampeln auch noch Grün und Rot.
Straßenverkehrsampeln sind jedoch so konstruiert, dass der Autofahrer genügend Zeit hat sich beispielsweise beim Umschaltprozess von Grün auf Rot darauf einstellen und gegebenenfalls rechtzeitig abbremsen kann. Die Frage, die sich hier jedoch stellt ist: „Erwartet mich beim Überqueren einer Ampel während der Gelbphase ein Bußgeld?„. Handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit oder um ein straffreies Verhalten?
Hierbei gilt ganz klar zu sagen, dass das Überqueren einer Ampel in der Gelbphase grundsätzlich nicht gestattet ist und laut dem Bußgeldkatalog auch ein Bußgeld fällig wird.

Quelle: https://www.bussgeld.de/bussgeldkatalog/rote-ampel/

Normalerweise kosten ein Fahren bei Gelb nichts - außer man hätte problemlos bremsen können; da kann aber nicht durch einen Automaten sondern nur durch einen Menschen festgestellt werden.

ich habe auch eigentlich noch nie von einem Gelbblitzer gehört - außer: das Gerät misst auch die Geschwindigkeit und erwischt diejenigen, die bei Gelb „noch mal eben drüberhuschen“ wollen