Hilfe zu Altenheim/Pflegeversicherung gesucht

Hallo!
Ich habe ein dringendes Problem:

Mein Vater und auch seine Frau (nicht meine Mutter) kommen in den nächsten Tagen ins Altenheim (wahrscheinlich Pflegefälle).

Kann mir jemand sagen, wie die anfallenden Kosten verteilt werden

  • wieviel übernimmt die Pflegeversicherung
  • welcher Anteil kann auf mich zukommen
  • bin ich für seine Frau auch zu Zahlung verpflichtet?

Bitte schnell Info. Vielen Dank schon jetzt!

Gruß
Audrey

Hallo,
das hängst zunächst von der Pflegestufe ab. Es gibt 3 Pflegestufen. Bei der Stufe 2+3 (Schwerstpflegebedürftige) zahlt die Pflegekase normalerweise 28.00 DM/Monat, in Härtefällen bis zu 3300 DM/M.

Bei der Stufe 1 muessten es ca. 2500 DM/Monat sein.
Das kannst Duim Internet nachschlagen (Pflegeversicherungsgesetzt (SGB XI)).

Wenn das nicht ausreicht, muss der Rest selbstfinanziert werden. Ist kein Geld da, sind kinder unterhaltspflichtig (wenn diese genug Geldhaben). Für die PArtnerin musst Du nicht zahlen.

s.muth

Sorry, tipfehler: es muss 2.800 DM lauten

Hallo!
Vielen Dank schonmal.
Hast du vielleicht auch noch ´ne Info, wieviel ein Pflegeheim pro Monat ca. nimmt ?
Gruß
Audrey

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi Audrey,
um die kosten berechnen zu können brauchst du folgende daten:

  • pflegesatz pro tag
  • investitionskosten des heimes
  • pflegestufe (1=2000,- 2=2500,- 3=2800,-)
  • einkommen (i.d.r. renten, ohne kindererziehungsleistungen)
  • sozialhilfesatz (bundesland)
    damit kann man dan die anfallenden kosten sowie die einnahmen auf der anderen seite (insb. das pflegewohngeld) errechnen. sind die kosten höher, können die anghörigen (nur die unterhaltspflichtigen 1. grades in gerader linie) vom sozialamt herangezogen werden. maximal bis zur höhe der ungedeckten heimkosten, jedoch nur bis zur höhe der eigenen leistungsfähigkeit, was dann vom sozialamt berechnet wird.
    wenn du willst, mail mir mal die daten und ich kann es für dich überschlagen. ich kann dir aber auch ein datenblatt für eine tabellenkalkulation schicken, das zumindest die heimkosten berechnen kann.
    bye, Ingo.

nachtrag - sorry für den doppeleintrag.

  • sofern noch kein bestimmtes heim gefunden worden ist, lohnt sich ein preisvergleich.
  • sofern noch keine pflegestufe bzw. „nur“ stufe 1 oder 2 vorliegt, sollte man dagegen keinen widerspruch einlegen, auch wenn das heim es gerne so hätte. denn die pflegesätze steigen in den höheren pflegestufen weitaus mehr, als die leistungen der pflegekassen. somit kann aus selbstzahlern bei stufe 1 nach höhereinstufung leicht ein sozialfall werden…
    bye, Ingo.

Hailo!

Ich betreibe selbst ein Pflegeheim.
Wenn Du Zuzahlungen vermeiden willst, gibt es (auch bei der Sozialhilfe!) Ausnahmeregelungen.
Da Dein Eintrag schon älter ist, kannst Du mir bei Bedarf Deine restlichen Fragen direkt mailen:
[email protected]

cu ming