… Bei folgenden 2 Aufgaben komme ich einfach nicht weiter:
Nehmen sie Stellung zu der Aussage, dass in der dritten Zone der Grenzsteuersatz niemals höher als 34% ist! Man soll es also mit einer Rechnung belegen, aber wie soll denn die Rechnung aussehen??
Stimmt die Aussage, dass ein ESt-Pflichter mit Überschreiten einer Tarifzone - und damit dem Erreichen der nächst höheren Tarifzone - netto u.U. weniger Einkommen zur Verfügung hat als zuvor?
Hier habe ich die Lösung:
s’ ist niemals höher als 45% -> Worst-Case 55% übrig > 1€ : 0,45€ Steuern, 0,55€ mehr verdient.
Leider kann ich mit der Lösung auch nix anfangen. Kann das jemand erläutern?
ich verzweifel total, niemand kann mir helfen, wurde in einem anderen Forum schon angeschnauzt, man löse dort keine Klausuraufgaben. Ich hoffe, hier geht es freundlicher zu & ich bekomme endlich meine seit Tagen ersehnte Antwort
Das hört sich wirklich sehr theoretisch an und da unser Steuersystem weder logisch noch gerecht ist, kann ich dir die Fragen leider auch nicht beantworten.
Aus eigener Erfahrung weiss ich das Du dich evtl. schlechter dabei stehst wenn Du brutto mehr verdienst, deshalb habe ich auch meist garnicht nach Lohnerhöhungen gefragt. Google Gehaltsrechner…
LG
ich werde nicht das Ergebnis berechnen, denn mein Motto lautet: Selber denken macht Gescheit!
Aber falls die Formel nicht bekannt sein sollte, dann siehe unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutsc…
nach, dort findest du die Formeln für die Berechnung der Zonen.
Der Rest ist eine einfache Schnittpunktberechnung.
Damit du verstehtst, was du tun sollst, empfehle ich dir zuerst mal die Geraden der vier Zonen in einem Diagramm zu zeichnen, dann solltest du erkennen was du rechnen musst.
Gruß
also Ihre Fragestellung und die dazugehörige Antwort sind in der Tat verwirrend.
In welchem Zusammenhang wurde diese gestellt?
Ausbildung, Studium?
Die Einkommensteuerberechnung ist geregelt in § 32a EStG. Hier ist allerdings nirgendwo die Rede von „Zonen“. In Absatz 1 stehen die konkreten Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer. Dort gibt es fünf Formeln, je nach dem, wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist.
Dass man bei mehr Einkommen nach Abzug der Einkommensteuer u. U. weniger Netto hat ist falsch. Der Grenzsteuersatz gibt ja eben genau die Steuerbelastung an die nur auf mehr oder weniger Einkommen anfällt.
Somit, wie in der Lösung, bei 1 EUR mehr Einkommen, beträgt die maximale Steuerbelastung auf diesen Euro 0,45 EUR (45 %), so dass netto 0,55 EUR mehr verbleiben.
Der in Ihrer Lösung angegebene Grenzsteuersatz von 45 % entspricht dem aktuell höchsten Grenzsteuersatz.
Stimmt die Aussage, dass ein ESt-Pflichter mit Überschreiten einer Tarifzone - und damit dem Erreichen der nächst höheren Tarifzone - netto u.U. weniger Einkommen zur Verfügung hat als zuvor?
Ja, das ist möglich. In diesem Fall spricht man von kalter Progression. Dies ist dann der Fall, wenn Lohnsteigerungen lediglich die Inflations ausgleichen und die Einkommensteuersätze nicht an die Preissteigerung angepasst werden.
Durch den progressiven Einkommensteuertarif wird für jeden über dem tariflichen Grundfreibetrag verdienten Euro ein höherer Grenzsteuersatz fällig, wodurch das Realeinkommen sinkt.
Hier noch ein gutes Beispiel zum Grenzsteuersatz / Deiner Klausurlösung:
Diese zweite Proportionalzone wurde als so genannte „Reichensteuer“ ab 2007 hinzugefügt. Ab einem zvE von 250.731 € (Ledige) bzw. 501.462 € (Verheiratete) beträgt der Grenzsteuersatz 45 %, d. h. von jedem Euro, um das sich das zvE in dieser Zone erhöht, wird – ohne Berücksichtigung der Rundungsregelung – eine Steuer von 0,45 € fällig.