Hilfe zu prozesskostenhilfe

Guten Tag,

bräuchte ´ne hilfe und hoffe auf euer wissen.
der partner (A) hat in seiner angelegenheit „scheidung“ pkh in raten bewillig bekommen. jetzt wohnen A + B zusammen. B hat in die beziehung zwei kinder aus anderer partnerschaft mitgebracht. B ist noch im erziehungsurlaub u hat daher keine einkünfte ausser unterhalt u kindergeld. vom staat bekomme B keine unterstützung mehr da A + B ja eine „eheähnliche beziehung“ haben.
die frage daher, kann A in die berechnung B u die kinder nachtragen lassen? ausserdem ist B + A jetzt gemeinsam schwanger u erwarten ihr drittes aber erstes gemeinsames kind. hätte der nachtrag evtl positive folgen für A + B u ist dies überhaupt möglich?
Danke für eure hilfe.
glg joanna

Zu berücksichtigen sind Personen nur insoweit, soweit der Antragsteller eine gesetzliche Unterhaltspflicht ihnen ggü. hat. D.h. Lebensgefährtin und nicht eigene (adoptierte) Kinder zählen nicht dazu. Das eigene Kind zählt dazu, siehe hierzu § 115 I Nr. 2a und 2b ZPO. Soweit dem Amtsgericht diese geänderten Voraussetzungen mitgeteilt werden, wird die PKH überprüft. Der Beschluss hinsichtlich der Ratenzahlung kann nachträglich geändert werden durch den Rechtspfleger, § 120 IV ZPO.