Guten Tag,
bräuchte ´ne hilfe und hoffe auf euer wissen.
der partner (A) hat in seiner angelegenheit „scheidung“ pkh in raten bewillig bekommen. jetzt wohnen A + B zusammen. B hat in die beziehung zwei kinder aus anderer partnerschaft mitgebracht. B ist noch im erziehungsurlaub u hat daher keine einkünfte ausser unterhalt u kindergeld. vom staat bekomme B keine unterstützung mehr da A + B ja eine „eheähnliche beziehung“ haben.
die frage daher, kann A in die berechnung B u die kinder nachtragen lassen? ausserdem ist B + A jetzt gemeinsam schwanger u erwarten ihr drittes aber erstes gemeinsames kind. hätte der nachtrag evtl positive folgen für A + B u ist dies überhaupt möglich?
Danke für eure hilfe.
glg joanna