Hilfe zu Technischen Anschlussbedingungen TAB

Hallo
ich brauch Hilfe zu paar fragen der Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss
an das Niederspannungsnetz (TAB)

1.Welche Möglichkeiten gibt es, Installationen, die abweichend von der TAB sind, legitim ausführen zu
können?

  1. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung darf eine elektrische Anlage nur durch einen vom VNB
    zugelassenen Installateur errichtet und unterhalten werden?

  2. Welche Anlagen müssen vor Inbetriebnahme vom VNB genehmigt werden?

  3. Unter welchen Umständen dürfen Motoren, Schweißgeräte, Röntgengeräte, Geräte mit elektronischer
    Leistungsregelung ohne Zustimmung des VNB betrieben werden?

Finde Irgend wie keine Richtigen Antworten.
Vielen dank schon mal

Hallo !

Besorge Dir die TAB des zuständigen Netzbetreibers,die stehen alle Im Netz drin.
Da stehts dann drin,was man anmeldefrei betreiben darf und ab welcher Leistung man anmelden muss .

Und es gibt KEIN GESETZ,das zum Beispiel vorschreibt,die Elektroanlage muss bestimmte Eigenschaften aufweisen !

Das sind Anerkannte Regeln der Technik.

Aber die Netzbetreiber schreiben es eben vor,wer ans Netz will,der MUSS bestimmte Dinge einhalten und nachweisen,dazu gehört die Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik,hier dargestellt durch die umfangreichen VDE-Bestimmungen nach nationaler oder europäischer Norm.
Das ist ihr gutes Recht. Und dazu gehört auch der Nachweis durch einen dort eingetragenen Meisterbetrieb,der die Einhaltung bestätigt und dafür haftet.

Hat man keinen Netzanschluss,also „Inselbetrieb“ aus eigenem Kraftwerk etwa,dann kann einem auch niemand reinreden,solange man alleine im Haus/Anwesen ist.
Sind weitere Personen/Besucher da,dann haftet man bereits ihnen gegenüber für Sicherheitsaspekte,die sich wieder aus den Anerkannten Regeln der Technik ergeben.

MfG
duck313

1.Welche Möglichkeiten gibt es, Installationen, die abweichend
von der TAB sind, legitim ausführen zu
können?

Inselnetze kommen an kein Netz, sie müssen demnach auch nicht nach TAB ausgeführt werden.
Ebenso gelten die TAB nur für Niederspannungsanschlüsse!

  1. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung darf eine
    elektrische Anlage nur durch einen vom VNB
    zugelassenen Installateur errichtet und unterhalten werden?

NAV, §13:
„… Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;…“
http://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html

  1. Welche Anlagen müssen vor Inbetriebnahme vom VNB genehmigt
    werden?

http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/documents/tab_20…

Für Verbrauchsgeräte, welche die Grenzwerte der Norm bzw. des Abschnittes 10.2 nicht
einhalten, holt deren Betreiber für den Anschluss und den Betrieb eine Einzelzustimmung
des Netzbetreibers ein. Diese kann entfallen, wenn durch das positive Ergebnis einer Untersuchung11
sichergestellt wurde, dass die Geräte am vorgesehenen Netzanschlusspunkt keine
störenden Rückwirkungen auf das Verteilungsnetz oder andere Kundenanlagen verursachen.

  1. Unter welchen Umständen dürfen Motoren, Schweißgeräte,
    Röntgengeräte, Geräte mit elektronischer
    Leistungsregelung ohne Zustimmung des VNB betrieben werden?

Im selben Dokument.
Alles, was unter denen in Punk 10.2 liegenden Grenzen liegt, ist zustimmungsfrei.

Hausaufgabe oder Vorbereitung für deine Prüfung?

Dankeschön das ist ja schon mal sehr gut…
Brauche das für Hausaufgaben die zu einer Prüfung wird :wink:!!!
Hat mir sehr geholfen dankeschön…