Hallo, ich habe ein großes Problem. Wo ich seit Wochen mit mir hadere, nun muss ich mal einen schritt unternehmen.
Ich hab eine Ausbildung hinter mir als Einzelhandelskaufmann, und lebte bis vor 3 Monaten in einer langjährigen Betziehung. Nach meiner Ausbildung bin ich nicht übernommen worden. Und war offiziell ca. 6 Monate arbeitslos und habe auch Leistung bezogen.
Mein Lebensabschnittsgefährte hatte sich zu dem Zeitpunkt selbstständig gemacht. Und da ich vom Arbeitsamt keine Aussicht auf einen neuen Job bekommen habe. Bin ich zu meinem Partner gezogen und habe jeglichen Kontakt mit der Arbeitsagentur abgebrochen. Nun nach ca. 4 Jahren ist die Beziehung gescheitert ich bin ausgezogen habe mich mit meinem Partner darauf geeinigt das er weiterhin für den Lebensunterhalt von mir aufkommt, da ich für ihn in seinem Unternehmen gearbeitet habe. Jedoch gibt es weder einen Arbeitsvertrag noch sonst etwas. Noch habe ich mich irgendwann bei der arbeitsagenstur gemeldet. Da ich ja umgezogen bin habe ich einfach nichts mehr von der Agentur gehört und ich mich nicht mehr gemeldet.
Nun weiß ich nicht mehr weiter was mache ich, ich habe keinen job wohne in einer neuen Stadt und suche einen neuen job. Jedoch möchte ich meinen Expartner nicht einbeziehen ich will meinen ex nicht bei der Arbeitsagentur melden, wie verhalte ich mich richtig und was muss ich tun. Gibt es da für eine Lösung?
Was genau willst du?
habe mich mit meinem
Partner darauf geeinigt das er weiterhin für den
Lebensunterhalt von mir aufkommt, da ich für ihn in seinem
Unternehmen gearbeitet habe. Jedoch gibt es weder einen
Arbeitsvertrag noch sonst etwas.
Also ist dein Lebensunterhalt weiterhin sichergestellt?
Also hast du schwarz dort gearbeitet? Oder sozusagen als „mithelfender Familienangehöriger“?
Jedoch möchte ich meinen Expartner nicht einbeziehen ich will
meinen ex nicht bei der Arbeitsagentur melden,
Was genau meinst du damit? Du willst ihn nicht anschwärzen, weil er dich schwarz beschäftigt hat? Oder was?
So wie ich dich verstehe, solltest du dir einfach einen neuen Job suchen, und bis dahin will dein Ex dich ja anscheinend noch unterstützen.
Gruß
Nelly
habe mich mit meinem
Partner darauf geeinigt das er weiterhin für den
Lebensunterhalt von mir aufkommt, da ich für ihn in seinem
Unternehmen gearbeitet habe. Jedoch gibt es weder einen
Arbeitsvertrag noch sonst etwas.
Also ist dein Lebensunterhalt weiterhin sichergestellt?
Also hast du schwarz dort gearbeitet? Oder sozusagen als
„mithelfender Familienangehöriger“?
Hallo, erst mal danke für deine schnelle antwort! Nein, ich habe diesen monat noch eine Vergütung erhalten. Ab nächsten Monat nicht mehr.
Jedoch möchte ich meinen Expartner nicht einbeziehen ich will
meinen ex nicht bei der Arbeitsagentur melden,
Was genau meinst du damit? Du willst ihn nicht anschwärzen,
weil er dich schwarz beschäftigt hat? Oder was?
Ja genau. Ich habe keine lust den Streit noch auszuweiten.
So wie ich dich verstehe, solltest du dir einfach einen neuen
Job suchen, und bis dahin will dein Ex dich ja anscheinend
noch unterstützen.
Gruß
Nelly
Da ich weder alte Lohnabrechnungen - mal gegesehn von meiner Ausbildung habe, weder eine Lohnsteuerkarte noch sonst was habe. Weiß ich gar nicht was auf mich zukommt. Wie kann ich das erklären…?
Lieben Gruß
Hi Stephan,
oh-oh. Wir fassen also zusammen. Du hast irgendwann mal ne Ausbildung gemacht. Danach warst Du kurzzeitig arbeitslos. Und danach hast Du bei Deinem Lebenspartner gearbeitet. In dieser Zeit jedoch keinerlei Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung und Co.) gezahlt. Richtig? Nun ging Eure Partnerschaft in die Brüche, Du bist ausgezogen und nun jobsuchend. Auch richtig?
Gut, dann würde ich das dem Arbeitsamt genau so erzählen. Und zwar persönlich hingehen. Einen Lebenslauf mitnehmen. Zeugnisse (so vorhanden) ebenfalls. Den Ex-Partner bitten, dass er Dir ein Zeugnis schreibt (sowas ist immer wichtig zu haben!). Wenn’s bei Euch zwischenmenschlich etwas problematisch ist, dann schreib Dir das Zeugnis selber und gib ihm das als Vorschlag.
Von wegen Deinem Status als „mithelfender Familienangehöriger“ kann ich gar nix sagen, das solltest Du aber vorab klären, damit das böse Wort „Schwarzarbeit“ nicht fällt.
Weiters wäre zu klären, ob Du Anspruch auf ALG hast - ich meine mich zu erinnern, dass Du da innerhalb der letzten 5 (?) Jahre x Monate versicherungspflichtig beschäftigt sein musstest. Aber wenn Du dazu hier keine Antwort kriegst (was ich ja nicht glaube) weiss das Dein freundlicher Berater beim Arbeitsamt.
Ferner wäre zu klären, ob es eventuell hilfreich ist, wenn Dir Dein Ex-Partner eine Kündigung schreibt. Oder zumindest eine Bescheinigung „Mein früherer Lebenspartner, Stephan 210781, geboren am…, in… war im Zeitraum von… bis… als mithelfender Familienangehöriger im Bereich… beschäftigt. Grund für die Auflösung. Datum, Autogramm“ Achtung: lass den Wortlaut von jemandem abklären, der sich mit sowas auskennt. Das ist nur meine Laienmeinung.
Weia, jetzt hab ich eigentlich mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Hoffe, dass Dir das trotzdem ein wenig weiterhilft.
*wink*
Petzi
Hi,
ich würde es anders machen als Petzi - ob es nun besser ist, weiß ich nicht. Da du ja schwarz gearbeitet hast, hast du eh keinen Anspruch auf ALG. Daher würde ich an deiner Stelle gleich ALG2 beantragen und dort angeben, dass du in den letzen x Jahren nicht gearbeitet hast und dein LG deinen Lebensunterhalt sichergestellt hat, dass ihr euch nun aber getrennt habt. Und dann auf Jobsuche gehen.
Gruß
Nelly
Hi Nelly,
Da du ja schwarz gearbeitet hast, hast du eh
keinen Anspruch auf ALG.
*grins* ich gebe Dir ja recht, dass es ein wenig in die Hose gehen kann, wenn er erstmal ALG beantragt. Aaaber: zum einen ist ALG doch mengenmässig normalerweise etwas mehr, darum würde ich das zumindest versuchen. Und zweitens könnte es doch sein, dass er durch seine Ausbildung noch einen gewissen Anspruch hat. Das ist aber die Sache mit den x Monaten in y Jahren, die man beschäftigt gewesen sein muss, wo ich die Zahlen x und y nicht kenne. Sprich, wenn das auf ihn eh nicht zutrifft, sollte er das klugerweise bleiben lassen.
Jedoch - und da gebe ich Dir voll recht: wenn er wirklich schwarz gearbeitet hat und die Sache mit dem „mithelfenden Lebenspartner“ nicht greift (es scheint sich ja um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft zu handeln, und ich weiss nicht, ob das da überhaupt gilt), Dann soll er tunlichst die Pfoten davon lassen, das den Jungs brühwarm zu erzählen, da sonst sowohl er wie auch der Ex-Partner Ärger kriegen könnten. Das hab ich wohl nicht so wirklich deutlich erwähnt, danke für Deinen Hinweis.
*wink*
Petzi