Hilfe zum Lebensunterhalt?

Hallo liebe Experten,

selbst keine Ahnung von dieser Materie „Sozialhilfe“, bitte ich um Hilfe, um helfen zu können :smile:

Folgende Situation: Meine Mutter ist 55 Jahre. Seit 3 Jahre lebt sie von meinem Vater getrennt. Umzug, weg vom Heimatort - um Abstand zu gewinnen aus einer 25-jährigen schön seit vielen Jahren zuvor zum Scheitern verurteilten Ehe (persönliche Meinung). Sie zog 350 km entfernt vom Heimatort in die Nähe zu meiner älteren Schwester.
Sie fand vor 3 Jahren einen guten Einstieg dort, d.h. Wohnung, Arbeit…und vorallem ABSTAND. Als ungelernt, später „Mithelfende Ehefrau“ (so hieß das zu DDR-Zeiten) war ein Einstieg in die Arbeit mit Sicherheit nicht leicht. Doch sie schaffte es. …sorry, aber vielleicht erwähnenswert zur persönlichen Situation…

Seit Juni d. J. ist sie leider von der Arbeitslosigkeit nicht verschont worden. Bisher den notwendigen Lebensunterhalt ohne großen Luxus gemeistert, erhält sie nun ca. 515 EUR Arbeitslosengeld. Unter Berücksichtigung aller notwendigen Abgaben (und Zurechnung von Wohngeld) verbleiben ihr monatlich ca. 50 EUR für den Lebensunterhalt. Ein Antrag beim zuständigen Amt zur Hilfe zum Lebensunterhalt wurde abgelehnt (der Antrag wurde nicht gestellt, sondern der Beamte sagte ihr das sofort beim Gespräch).

Ich kann dem nicht folgen, schon gar nicht die Art und Weise der Beratung…die ich selbst als Beratung nicht definieren würde. Eher als abgespeist und „sie werden schon klar kommen“.

Ich weiß nicht so recht, vielleicht ist es auch so…aber hat sie nicht das Recht darauf, dass zunächst erstmal die Bedürftigkeit geprüft wird? M.E. nach muss demnach Antrag gestellt, Nachweisbelege vorgelegt etc.pp.??

Da ich absolut keine Ahnung habe, benötige ich ein paar Tipps, wie ich (meine Mutter) sich zu verhalten hat. Was kanns sie tun? Hat sie Anspruch oder nicht. Wie sieht es aus mit Kredite, finden die Berücksichtigung? Ich weiß einfach nicht weiter, habe mich so hilflos lange nicht gefühlt.

Vielen Dank…sorry, dass es einwenig lang geworden ist.

LG, Sindy

Tipps und Berechnung gibts hier:
Hallo Cindy,

sch… Situation für deine Mom.

Ich hoff, dieser Link hilft euch weiter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/info/sozialhilfe_…

Liebe Grüße (auch an deine Mom)
Daggi

Hallo Daggi,

vielen Dank…werde nachher mich näher damit deinem Link auseinandersetzen…jetzt geht nix mehr.

Danke schön,
Sindy

P.S.: ich würde ihr (meiner Mom) es gern ersparen…

Hallo Sindy,

natürlich muss das Sozialamt Deine Mutter beraten. Dazu besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Die meisten Sozialämter halten sich nicht daran.

Ob und wieviel Sozialhilfe Deiner Mutter zusteht, kannst Du online berechnen lassen: http://onlineberechnung.says.it

Seitens des Sozialamtes besteht auch eine Pflicht, die Bedürftigkeit zu prüfen. Sollte sich herausstellen, dass Deine Mutter bedürftig ist, hat sie Anspruch auf Sozialhilfezahlung seit ihrem ersten Besuch beim Sozialamt (ggf. auch schon früher, wenn dem Sozialamt die Bedürfigkeit früher bekannt wurde). Sozialämter wollen Hilfesuchenden oft gerne etwas anderes erzählen, nämlich dass Sozialhilfe erst ab Eingang des schriftlichen Antrages gezahlt wird oder erst dann, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind. Lasst Euch dadurch nicht täuschen. Das sind zwar enorme finanzielle Vorteile für das Sozialamt, aber solch ein Verhalten ist rechtswidrig. Viele Hilfesuchende wissen es einfach nicht und werden deshalb von den Sozialämtern bewusst betrogen.

Hilflos bist Du längst nicht, schließlich gibt es hilfreiche Foren wie dieses hier. Ein anderes Forum findest Du unter http://forum.webtropia.com/sozialhilfe/

Ich drücke Euch die Daumen, dass Ihr die Hilfe erhaltet, die Euch gesetzlich zusteht. Leider in der heutigen Zeit auf den Ämtern keine Selbstverständlichkeit mehr.

Liebe Grüsse

Holger von oben