Hilfe zum Mietrecht gratis

Meine frage ist, ich wohne jetzt mit meiner Familie seit fast 10 Jahren in unserer Mietwohnung, mit meinen Kindern und 2 Hunden, nun habe ich heute einen Brief bekommen, wo drin steht:

„in § 11 des mit der Wohnungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH abgeschlossenen Mietvertrages wurde geregelt, dass die Tierhaltung in unseren Liegenschaften zustimmungspflichtig ist. Eine solche Zustimmung liegt Ihnen nicht vor“

Und das wir nun nach fast 10 Jahren hier mit unserem Hund 14 Tage zeit hätten ihn abzugeben.

HILFE, was kann ich tun?

Ist das alles so Rechtens?

Hallo

Leider kenne ich mich im Mietrecht Überhaubt nicht aus.!
Ich finde es allerdings EMPÖREND das nach 10 Jahren auf einmal die Hundehaltung VERBOTEN wird.
Oder man sein Heißgeliebtes Tier abgeben soll.
Vieleicht gibt es Probleme mit anderen Mietern…Der Hund bellt ihnen zu viel??? oder sie haben ANgst…
oder ein Familienmitglied hat eine HundeHaar Allergie .
Einfach die Mit Mieter Fragen + eine Unterschriften Liste machen das sich die Mitbewohner nicht Belästigt fühlen.
Sonst hilft nur NOCHMAL GENAU den Mietvertrag lesen…vielleicht haben sie den Passus übersehen.

  • Sich mit einem Anwalt…mit dem Mieterschutz in verbindung setzen+ sich Fachlich kompetent
    beraten lassen.

Mit freundlichem Gruß
JINJI

hallo gerbera,

leider bin ich kein rechtsexperte, aber vom menschlichen ist es absolut falsch. das kann doch nicht sein. ich würde einen kostenlosen rechtsbeistand konsultieren.
wünsche dir auf jeden fall alles glück! alles liebe!
edeltraud

Nach 10 Jahren müsste schon das Gewohnheitsrecht gelten.

Ist in Ihrem Mietvertrag die Tierhaltung untersagt? Wenn ja, haben Sie vor der Anschaffung eine Erlaubnis eingeholt?

Treten Sie einem Mietverein bei. Die Monatsbeiträge sind gering und die Beratung kostenlos.

LG