Hilfe zur Ausfüllung Anlage EK zu ALG 2

Hallo!

Kurze frage zur Ausfüllung der Anlage EK bei Antrag ALG 2

Bei Einkommen ist doch gefragt zum Zeitpunkt des Antrages oder ?

Folgende Situation:
Die Antragsstellerin befindet sich bis 31.10.2014 in „Bürgerarbeit“ und muss ab 01.11.2014 ALG 2 beantragen.

Also bleibt Punkt 2 zum Einkommen  aus Erwerbstätigkeit leer, korrekt ?

Danke für eine Antwort !

Hallo,
es bleibt nichts „leer“, sondern es wird ein Querstrich oder „entfällt“ eingetragen, denn nicht ausgefüllte Felder gelten als nicht beantwortet.

Hi,

es bleibt nichts „leer“, sondern es wird ein Querstrich oder
„entfällt“ eingetragen, denn nicht ausgefüllte Felder gelten
als nicht beantwortet.

das ist bei den neuen Formularen nicht der Fall. Was nicht zutrifft, muss nicht ausgefüllt werden, sofern nicht explizit NEIN anzukreuzen wäre.

Gruß
Ingo