Hallo!
Kurze frage zur Ausfüllung der Anlage EK bei Antrag ALG 2
Bei Einkommen ist doch gefragt zum Zeitpunkt des Antrages oder ?
Folgende Situation:
Die Antragsstellerin befindet sich bis 31.10.2014 in „Bürgerarbeit“ und muss ab 01.11.2014 ALG 2 beantragen.
Also bleibt Punkt 2 zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit leer, korrekt ?
Danke für eine Antwort !