Hilfe zur Kostenrechnung vom Notar

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Es geht um Folgendes:

Wir (meine Frau und ich) haben unser Einfamilienhaus verkauft. VP waren 275.500EUR. Wir hatten das Haus belastet mit einer Grundschuld in Höhe von 280.000EUR. Diese GS musste natürlich gelöscht werden, da der neue Eigentümer eine GS in Höhe von 290.000EUR eingetragen hat. Ablösesumme an unsere Gläubiger-Bank war 274.464,31EUR. Abgewickelt wurde alles über ein Anderkonto.

Jetzt haben wir eine Rechnung vom Notar bekommen, da hat es uns quasi „die Latschen ausgezogen“ :frowning:

Ich schlüssel es einfach mal kurz auf:

Geschäftswert 290.000EUR
0,5 Vollzugsgebühr gem. §§34 Abs. 2, 112 GNotKG 292,50EUR

Geschäftswert 274.464,31EUR
0,5 Treuhandgebühr gem. §§34 Abs. 2, 113 GNotKG 292,50EUR

Geschäftswert 274.464,31EUR
1,0 Verwahrgebühr gem. §§124 GNotKG 585,00EUR

Geschäftswert 15.535,69EUR
1,0 Verwahrgebühr gem. §§124 GNotKG 91,00EUR

Abrechnung der Postpauschale 20,00EUR

Nun unsere Fragen:

  1. Was hat der Geschäftswert mit 290.000EUR auf unserer Rechnung zu suchen? Das ist die GS vom Käufer.
  2. Warum ist das so teuer geworden? Eigentlich würde uns doch nur die Löschung der GS beim Grundbuch (293EUR), die Bearbeitungsgebühr für die Löschung der GS beim Notar (349EUR (netto 293EUR)) und die Kosten des Anderkontos (763EUR) zustehen, oder? Abzüglich natürlich der Zinsen, die in der Zeit auf das Anderkonto anfallen? Zur Info: Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass wir die Kosten des Anderkontos übernehmen.
  3. Zusätzlich haben wir jetzt noch die Rechnung vom Grundbuchamt über die Löschung des GS bekommen. Sind auch nochmal 293EUR. Hat uns das der Notar nicht eigentlich schon abgezogen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wenn Ihr noch Infos von uns benötigt, bitte einfach kurz melden.

Danke

warum genau fragst du nicht den notar?

Ich hoffe es gibt auch noch Antworten mit denen ich was anfangen kann.