Hilfe zur Krankenversicherung

Hi,

am 24.08.10 endete meine Familienversicherung. Aus finanziellen Gründen habe ich mich nicht freiwillig weiterversichert. Ich habe keine eigenen Einnahmen, mein Lebensunterhalt wird durch meine Freundin sichergestellt. Bei der Agentur für Arbeit bin ich seit dem 22.12.10 Ausbildungssuchend gemeldet. Ich beziehe keinerlei Leistungen. Ich war bislang nur vom 17.11.08 - 16.10.09 geringfügig entlohnter Beschäftigter. Ich will mich unbedingt wieder versichern.

  1. Sollte ich einen Ausbildungsplatz bekommen, müsste dann mein neuer Arbeitgeber auch rückwirkend für mich die KV zahlen?

  2. Wenn ich mich selbst freiwillig weiterversichere, muss ich dann rückwirkend die volle Summe aller Beiträge auf einmal bezahlen.

3.1 Kann ich AlG II beantragen und mich dann über die ArGe versichern?
3.2 Wenn „ja“, wie sieht es dann mit der rückwirkenden Kv aus?

Kurz gefragt: Wie komme ich am besten, bzw. am günstigsten aus der Sache raus.

Tausend Dank an Euch, Christopher

Hallo Christopher
zu 1: nein, der AG ist dafür nicht zuständig! Nur Du selbst!
zu 2. nein.
Die Rechnung geht so: die ersten 3 Monate musst Du voll bezahlen, die folgenden zu 50 %.
eigentlich musst Du alles auf einmal nachzahlen. Ich würde mich aber mit dem Filialleiter zusammensetzen und mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren.
Zu 3: ja! In Deutschland muss niemand ohne Einkommen sein. Du bekommst Hartz IV. Dies enthält auch die Beiträge der KV. Eine Nachzahlung in dieser Zeit ist nicht möglich weil Du dann unter das Existenzminimum kommen würdest. Später „darfst“ Du dann Deine Schulden abtragen!
Also Hartz IV beantragen. Du hast ein Anrecht darauf.

Hupftiegel

Hallo,

zu 1)
Mit einem Ausbildungsverhältnis entsteht eine Versicherungspflicht. Der Arbeitgeber wird dich zu Beginn der Ausbildung bei einer Krankenkasse Deiner Wahl anmelden. Was davor war ist völlig egal. Mit zurückliegenden Zeiträumen
hat der Arbeitgeber nichts zu tun.

zu 2)
Eigentlich hast Du die Change auf eine freiwillige Weiterversicherung vertan.
Da ich selbst in der Branche arbeite, kann ich nur den Kopf schütteln, dass Du das hast v
erstreichen lassen. Zur Not hätte auch das Sozialamt den Beitrag bezahlt. Ich hoffe es sind in der Zwischenzeit keine Behandlungskosten entstanden oder du hast einfach mal die alte Versichertenkarte benutzt. Es ist nur eine Frage der Zeit bis das auffliegt und du die Rechnungen als Privatpatient (!!! mit mit 2,3fachem Satz) nachzahlen musst. 
 
Selbst jetzt hast du normalerweise keine Chance in eine freiwillige Mitgliedschaft zu starten. Die freiwillige Versicherung schließt immer an eine bestehende Mitgliedschaft an; ist als immer eine Fortsetzung der Versicherung. Ein Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht als freiwillige Versicherung starten!
 
Ich kann Dir nur empfehlen, mit deiner letzten Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und die einzige Möglichkeit zu nutzen wieder einen Krankenversicherungsschutz zu bekommen: Und dabei bist du ganz auf das Entgegenkommen der Kasse angewiesen, dich RÜCKWIRKEND freiwillig zu versichern. Da du den Beitrag sicher nicht selbst nachzahlen kannst, bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Aber die Alternative, überhaupt nicht krankenversichert zu sein, ist in der heutigen Zeit einfach nicht zu verantworten. Also wirst du bei der Krankenkasse und dem Sozialamt „kleine Brötchen“ backen müssen, um dich aus der Situation wieder herauszuholen. 
 

zu 3)
Da du wohl bisher keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast, wirst Du auch kein Arbeitslosengeld erhalten können. Und nur das Arbeitslosengeld ist eine Basis für die Krankenversicherung wie auch die Ausbildung oder ein anderen Beschäftigungsverhältnis. Demnach wirst du über ALGII auch keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung haben. 
 
Bleibt also nur entweder kurzfristig ein Beschäftigungsverhältnis (versicherungspflichtig - kein Aushilfsjob) zu finden oder der unter 2 beschriebene Gang zur Krankenkasse und zum Sozialamt. Das Deine Freundin dich finanziell unterstützt ist ja keine Verpflichtung. Demnach stehst du ganz ohne Mittel zum Lebensunterhalt da und hast Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt. Wenn die hören, dass du nicht krankenversichert bist und somit nicht kalkulierbare Kosten auf sie zukommen können, werden sie sicher bereit sein, auch rückwirkend die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung zu übernehmen. Voraussetzung ist hier natürlich, dass deine alte Krankenkasse mitmacht. Also am Besten sofort (und ich meine damit heute - Zeit solltest Du ja haben) zur Kasse gehen, die Situation schildern und um entsprechende Veranlassung bitten, dich rückwirkend freiwillig weiterzuversichern.

Viel Erfolg.
 

Gruß

Karsten

Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge ab dem Zeitpunkt, ab dem die Beschäftigung beginnt.

Freiwillig versichern kann man sich immer nur innerhalb von 3 Monaten. Wenn man diese Frist versäumt, besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Versicherungspflicht zu stellen, weil es eigentlich in Deutschlad keine nichtversicherten Personen mehr geben darf.

Über die Arge können Sie sich versichern, wenn Sie bedürftig sind. Wenn Sie mit Ihrer Freundin zusammenwohnen, dann leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft und das Einkommens Ihrer Freundin wird berücksichtigt. Inwieweit Sie dann noch Leistungen von der Arge bekommen, wird dort entschieden. Aber auch die zahlen nicht rückwirkend, sondern frühestens ab Beginn der Antragsstellung.

Gar nicht versichert zu sein, halte ich persönlich für sehr riskant. Allerdings kommen Sie am besten weg, wenn Sie warten, dass Sie aufgrund der Beschäftigung oder dem Leistungsbezug durch die Arge versicherungspflichtig werden. Achten Sie darauf, der Krankenkasse nicht zu sagen, dass Sie gar nicht versichert waren, evtl. waren Sie ja lange Zeit im Ausland?

  1. Sollte ich einen Ausbildungsplatz bekommen, müsste dann mein neuer Arbeitgeber auch rückwirkend für mich die KV zahlen?

Nein, erst ab Beginn der Ausbildung.

  1. Wenn ich mich selbst freiwillig weiterversichere, muss ich dann rückwirkend die volle Summe aller Beiträge auf einmal bezahlen.

Rückstände müssen immer zurückgezahlt werden, entweder von Dir oder von der Arge.

3.1 Kann ich AlG II beantragen und mich dann über die ArGe versichern?

Ja, wenn die Kriterien dafür erfüllt werden (Dein Einkommen, bzw. Deiner Eltern)

3.2 Wenn „ja“, wie sieht es dann mit der rückwirkenden Kv aus?

Unter Bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Arge die ausstehenden Beiträge

Kurz gefragt: Wie komme ich am besten, bzw. am günstigsten aus der Sache raus.

Sofort bei der Arge melden und auch Rücksprache mit der letzten Krankenkasse führen.

Viel Erfolg wünscht
Dir Jochen Seidel

Hallo Christopher,

die Antwort sofort vorweg… Egal wie die Beiträge müssen von dir rückwirkend gezahlt werden.

Falls ALG II gezahlt wird dann übernimmt das Arbeitsamt die Beiträge auch nur für die Zeit ab der Leistungsgewährung. Nicht für vergangene Zeiträume.

Es macht Sinn bei der Krankenkasse einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen.

Sollte das Arbeitsamt kein ALG II zahlen, dann musst du dich rückwirkend ab dem 26.08.2010 freiwillig versichern. Der laufende Beitrag ist dann zuzüglich einer eventuell bewilligten Ratenzahlung zu leisten.

Solltest du eine Ausbildungsstelle bekommen, werden die Beiträge auch erst ab Beginn der Ausbildung gezahlt. Nicht für die Vergangenheit.

Tut mir leid das ich keine bessere Antwort für dich habe. Viel Erfolg für die Zukunft.

Gruß
Yvonne

Hi Christopher

am 24.08.10 endete meine Familienversicherung. Aus
finanziellen Gründen habe ich mich nicht freiwillig
weiterversichert.

Die Versicherung läuft Kraft Gesetz weiter und besteht fort, die Kasse hat bisher nur noch keine Beiträger erhoben.

  1. Sollte ich einen Ausbildungsplatz bekommen, müsste dann
    mein neuer Arbeitgeber auch rückwirkend für mich die KV
    zahlen?

Nein dafür müssen Sie bluten aber spätestens dann fällt die Nichtversicherung auf.

  1. Wenn ich mich selbst freiwillig weiterversichere, muss ich
    dann rückwirkend die volle Summe aller Beiträge auf einmal
    bezahlen.

Sie können eine Stundung oder wegen Unverschulden eine Aussetzung beantragen, die Kasse hat Spielräume.

3.1 Kann ich AlG II beantragen und mich dann über die ArGe
versichern?

wenn es Leistungen von der ARGE gibt ja.

3.2 Wenn „ja“, wie sieht es dann mit der rückwirkenden Kv aus?

wie oben beschrieben.

Am besten Zur Kasse gehen und so schnell wie möglich klären jeder Monat welcher verstreicht erhöht die zu leistenden Zahlungen.

Tausend Dank an Euch, Christopher

einmal reicht :smile:
Bitte

Hallo Bals,

da die Antwort in schriftlicher Form zu umfangreich wäre, rufe mich gerne morgen mal an… es gibt nur einen Lösungsweg, der vom Ablauf einer etwas größeren Erläuterung bedarf.

Matthias :wink: 01732006795

Hallo,

zu 1:
Sozialversicherungspficht beginnt mit dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses. Rückwirkend zahlen Sie und der Arbeitgeber nichts.

zu 2:
Grundsätzlich sind Sie im Rahmen der Bürgerpflichtversicherung versicherungspflichtig - rückwirkend. Beiträge sind auch rückwirkend zu zahlen (Mindestbeitrag). Ratenzahlung müsste möglich sein.

zu 3:
ALG 2 wird wohl bei Lebensgemeinschaft mit Freundin nicht funktionieren. Hierzu bin ich allerdings nicht gut informiert. Rückwirkend würde die ARGE keine Beiträge übernehmen.

Tipp: Am besten und günstigsten ist es für Sie, dass Sie sich einen Sozialversicherungspflichtigen Job suchen (über 400 EUR brutto monatlich) oder das von Ihen angeführte Ausbildungsverhältnis.

rückwirkend musst DU definitiv die beiträge selbst tragen, mindestens 150€ im monat (aber geht auch in raten)
unter 23jahren hast du einen anspruch auf familienversicherung

Hallo Christopher,
tut mir leid, ich kann Dir leider nicht helfen.
Oldies 1505