Hilfe zur Pflege

Hallo. Wenn man PG 1 hat und 2 nicht erhält und PG 1 aber nicht ausreicht vom Geld, bekommt man dann auf Antrag zusätzlich nochmal 125 Euro Hilfe zur Pflege nach SGB 12. ? Irgendwie steig ich da nicht durch.

Danke

Hallo,

was für einen Sinn hat Dein Doppelposting?

Entlastungsleistung - wer-weiss-was.de

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Die Pflegekasse gibt mir keine vernünftige Auskunft und hat mit dem Sozialamt nichts zu tun.

Hallo,
was meinst du mit vernünftig ?
wenn du dem Link im anderen Thread gefolgt bist, dann kannst du dort lesen, wofür diese 125,00 € genommen werden können und wer diese Leistung erbringen darf -
z.B. kann ein Nachbar/in dich zwar begleiten beim Einkauf, dafür gibt es aber kein Geld. Ist es aber
ein Mitarbeiter/in eines Pflegedienstes oder eines sonstigen Vertragspartners der Pflegekasse, dann können diese 125,00 € dafür genommen werden, meine ich - weil ich mich an einen ähnlichen Fall erinnern kann, den ich so bearbeitet und entschieden habe - ist allerdings schon mindestens 8 Jahre her.
Gruss
Czauderna

Hallo,

das hier

ist keine vernünftige erklärung, warum Du einen neuen Thread aufmachst. Nachfragen hättest Du auch im bereits begonnenen Thread loswerden können.
Außerdem, was bedeutet

?
Für diese Leistung ist ein Antrag notwendig. Hast Du diesen Antrag gestellt?

&tschüß
Wolfgang

Hallo,
zu dem o.g. Satz vom 13.1. eine notwendige Ergänzung. Im Bundesland Hessen gibt es derzeit wegen Corona eine Verordnung, die bei Pflegeleistungen im Rahmen der „Nachbarschaftshilfe“
auf die Prüfung der Qualifizierung verzichtet, d.h., wenn der Nachbar oder die Nachbarin in diesem Fall die Einkaufsbegleitung übernimmt und der oder die Betroffene in Hessen wohnt, sollte das gehen. Es könnte sein, dass es solche Verordnungen auch in anderen Bundesländern gibt. Mein Rat - mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen und abklären.
Sorry, dass ich erst jetzt damit komme, aber mir ist das auch erst jetzt in die Hände gefallen.
Gruss
Czauderna