Hilfe zur pflegekosten

meine mutter lebt seit kurzem in einem pflegeheim, wo mich jetzt das amt für soziale dienste angeschrieben hat, diese zu prüfen, ob ich zahlungsfähig bin (kosten der unterkunft: 1274 euro)

mein einkommen aus eu-rente besteht aus: 1036 euro + einen kleinen nebenverdienst von 1,00 euro die std, die ich mit 14 std die woche tätige + fahrkostenerstattung meiner monatskarte vom maßträger

ich habe einen bausparvertrag laufen, wo bisher knapp 3000 euro drinnen sind

meine frage nun:

kann das amt, mich auffordern, meinen bausparvertrag zu kündigen???..er dient eigentlich dazu, ggf. meine beerdigung abzudecken bzw. auch als altersvorsorge

ich bedanke mich schon mal im vorraus für eure antwort mit lg

mein bundesland ist: bremen

Man kann den Frager auch beruhigen. bei dem geringen Einkommen und den geringen Rücklagen (Bausparvertrag) wird man nicht zu den Pflegekosten der Mutter herangezogen.

MfG
duck313

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Hallo!

Kurz: Mach dir keine Gedanken.

Du bist deiner Mutter gegenüber grundsätzlich zu Unterhalt verpflichtet. Allerdings erst, wenn du als Alleinstehende mindestens 1800€ netto verdienst. Davon bist du ja meilenweit entfernt.

Und deine 3.000€ liegen weit unter den 10.000€, ab denen das Amt auf das Vermögen schielt.