Hilfedas arbeitsamt stellt sich quer!

hallo.
hab mal ne frage und zwar ein freund von mir(19) möchte gerne mit seiner schwangeren freundin(18) zusammen ziehen.sie ist bereits im 3.monat.er bekommt zurzeit harz4 und sie macht eine ausbildung.
nun waren die zwei beim arbeitsamt um zu fragen ob die zusammen ziehen dürfen.das ding ist nur das arbeitsamt stimmt nicht zu!nun zu frage dürfen die das so einfach??
weil ich hab selber ein 8 monaten alten sohn und ich war noch keine 18,und hatte kein problem mit mein damaligen freund zusammen ziehen zu dürfen…
wäre sehr dankbar wenn mir welche helfen würden!!
lg mandy

Guten Tag.
Spätestens sobald das Kind da ist, kann die neue Familie zusammen eine eigenständige BG gründen und zusammenziehen. Normalerweise kann man das auch schon etwas früher, aber eine konkrete Regelung gibt es da nicht.

Keine Ahnung eigentlich erst ab 25 aber das ist ja hier ein anderer Fall, vielleicht wäre es besser zu heiraten.

Hallo, jeder Empfänger von hartz4-Leistungen muss eine beabsichtigte Veränderung der Wohnung mit der Behörde/dem Jobcenter vorher abstimmen. Eine Zustimmung wird denen dann leicht fallen, wenn sich eine Kostenreduzierung ergibt. Ergibt sich jedoch eine Erhöhung der Kosten dadurch, dass Miete/Betriebskosten höher werden oder eine weitere Person dann Hartz4 beantragen müßte, dann wird es keine Zustimmung durch die Behörde geben. Kein Problem wird es geben, wenn der Freund ordentlich durch Arbeit Geld verdient (dann kann er machen was er will und muß keine Behörde fragen) oder als Ehemann mit seiner Frau und seinem Kind zusammenwohnen will.