HILFEEE Welche Kündigungsfrist gilt blos? AR

Hallo,
Fragen über Fragen. Versuche herauszufinden welche Kündigungsfrist gilt, wenn man z.B. zum 31.03. kündigen will, seit mehr als 5 Jahren im Betrieb ist(noch unter 8 Jahren),es ein großer Konzern ist. Es gibt weder TV noch Betriebsrat, lediglich den AV und in dem steht:
„Es gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum Quartalsende. Jede gesetzliche Verlängerung der KF zugunsten des AN gilt in gleicher Weise auch zugunsten des AG. Bei Änderung des Gesetzestextes bzgl. der KF wird diese neu festgelegt.“

Der AV wurde vor 1998 unterschrieben(also vor dem neuen Gesetz).
Mir fallen nun die Haare aus vor Verzweiflung, weil u.a. auch RA alle was anderes sagen.Mal sind es 6 WO zum QE(also 18.2.), beim nächsten sind es 2 Monate zum Kalendermonat(31.01.),wegen der Betriebszugehörigkeit über 5 Jahre).
Beim einem gilt das Günstigkeitsprinzip,(also 18.2.) beim anderen heißt es dieses Prinzip gilt auch für den AG(siehe Vertrag), also 31.01.
Wenn, irgendjemand mir irgendwie weiterhelfen kann, würde ich mich mehr als freuen.
Rettet meine Haare :wink: *verzweifeltlächel*
DANKE !

Selber Hallo,

Du kannst beruhigt zum 31.03. ohne Probleme kündigen. Dem steht nichts im Wege, da die Kündigungsfrist auf 14 Tage bzw. 30 Tage gesenkt wurde.Außerdem kannst Du das mit der Personalabteilung in aller Ruhe besprechen was Du vorhast.

Gruß

Rolf

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Hallo,
Fragen über Fragen. Versuche herauszufinden welche
Kündigungsfrist gilt, wenn man z.B. zum 31.03. kündigen will,
seit mehr als 5 Jahren im Betrieb ist(noch unter 8 Jahren),es
ein großer Konzern ist. Es gibt weder TV noch Betriebsrat,
lediglich den AV und in dem steht:
„Es gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum
Quartalsende. Jede gesetzliche Verlängerung der KF zugunsten
des AN gilt in gleicher Weise auch zugunsten des AG. Bei
Änderung des Gesetzestextes bzgl. der KF wird diese neu
festgelegt.“

Der AV wurde vor 1998 unterschrieben(also vor dem neuen
Gesetz).
Mir fallen nun die Haare aus vor Verzweiflung, weil u.a. auch
RA alle was anderes sagen.Mal sind es 6 WO zum QE(also 18.2.),
beim nächsten sind es 2 Monate zum Kalendermonat(31.01.),wegen
der Betriebszugehörigkeit über 5 Jahre).
Beim einem gilt das Günstigkeitsprinzip,(also 18.2.) beim
anderen heißt es dieses Prinzip gilt auch für den AG(siehe
Vertrag), also 31.01.

Hallo

Ohne, daß Du Dein Alter verrätst, kann man die Frage aber nicht beantworten. Ich kann Dir jetzt aber schon mal sagen, daß die Formulierung im AV zwei Interpretationen zuläßt von denen ich eine davon als die wahrschinlichste vom ArbG auch ausgelegte halte. Aber, erst mal Dein Alter…

Die Antwort von Rolf ist übrigens völlig falsch.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
noch 34 Jahre und bald beginnt das 8.te Beschäftigungsjahr und dann grauts mir wenn daraus wirklich 3 Monate Kündigungsfrist werden,denn so früh sucht kaum ein AG neue AN.
Die Antwort von Rolf schien mir auch etwas merkwürdig, da ich inzwischen viele Interpretationen erhalten habe (inklusive RA), aber die hat mir keiner gegeben.
Danke Dir,dass Du Dir die Mühe machst zu antworten, das ganze ist nämlich ziemlich ernst/wichtig für mich.
DANKE!!
andie

Hallo

Ohne, daß Du Dein Alter verrätst, kann man die Frage aber
nicht beantworten. Ich kann Dir jetzt aber schon mal sagen,
daß die Formulierung im AV zwei Interpretationen zuläßt von
denen ich eine davon als die wahrschinlichste vom ArbG auch
ausgelegte halte. Aber, erst mal Dein Alter…

Die Antwort von Rolf ist übrigens völlig falsch.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Zunächst einmal die graue Theorie. Dabei lasse ich bewußt erst mal die Tatsache außen vor, daß Dein AV aus 1998 stammt.
Du wirst lachen, beide Antowrten sind richtig…:o) Es kommt bei Dir auf den Zeitpunkt der Kündigung an. Es gilt die jeweils längere Frist. Derzeit wären es aufgrund der vertraglichen Vereinbarung 6 Wochen zum Quartal oder nach dem BGB bei Dir 2 Monate zum Monatsende soweit dies länger ist!

Beispiel 1:
Du (oder auch Dein AG) kündigst am 12. November.
=> 6 Wochen zum Quartal beenden das AV zum 31.12.03
=> 2 Monate zum Monatsende beenden das AV zum 31.01.04 also zu einem späteren Zeitpunkt
===> 2 Monate zum Quartal gilt

Beispiel 2:
Du (oder auch Dein AG) kündigst am 30.11.03
=> 2 Monate zum Monatsende beenden das AV zum 31.01.04
=> 6 Wochen zum Quartal beenden das AV zum 31.03.04, also zu einem späteren Zeitpunkt
===> 6 Wochen zum Quartal gilt

Das Prinzip dürfte Dir somit eigentlich klar sein. Du mußt es im konkreten Einzelfall ausrechnen.

Kommen wir auf die Formulierung im AV:

Es gilt eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum
Quartalsende. Jede gesetzliche Verlängerung der KF zugunsten des AN
gilt in gleicher Weise auch zugunsten des AG. Bei Änderung des
Gesetzestextes bzgl. der KF wird diese neu festgelegt

Die beiden Kernstellen sind „Es gilt eine Küfrist von mindestens 6 Wochen zum Quartal“ und „Bei Änderung des Gesetzestextes bzgl. der KF wird diese neu festgelegt.“
Das ist nicht 100% griffig, insofern könnte man als AG versuchen, einen Prozess anzustreben, wenn Du mit der kürzeren Küfrist kündigst (egal welche es in dem Augenblick ist). Meines Erachtens besteht eine alles andere als geringe Möglichkeit, daß der Arbeitsrichter aufgrund des letzten Satzes die ausschließliche Geltung des BGB §622 als vereinbart sehen wird. Das hieße, daß die 6 Wochen zum Quartal gar nicht mehr zu berücksichtigen sind, sondern nur noch (derzeit) die 2 Monate zum Monatsende. Du siehst also, es ist nicht gerade Zufall, daß die Aussagen, die Du bisher bekommen hast, weit voneinander abweichen. „In der Pfeife rauchen“, kannst Du getrost diese „Günstigkeitsprinzip“-Argumentation, egal für welche Seite. Die ist schlichtweg Unsinn.

Abschließend ist demnach zu raten, daß Du einfach zur Sicherheit einen Kündigungszeitpunkt wählst, der beiden Fristen gerecht wird. Bei einer Kü zum 31.03.04 wäre also ein Küzugang bis spätestens zum 31.01.04 die absolut wasserdichte Variante, wenn Du keine Lust hast, evtl einen Prozess zu führen.

Wenn Du dein achtes Beschäftigungsjahr voll hast, erhöht sich Deine Küfrist übrigens auf drei Monate zum Monatsende.

Ich hoffe, das klärt das Wirrwarr für Dich ein wenig. Sonst frag noch einmal gezielt nach.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,
DANKE DANKE DANKE. Du hast es wirklich geschafft es für mich zu entwirren, musste mehrmals lesen und hin und herrechnen (alle Eventualitäten :wink: und habs jetzt *freuwieeinSchneekönig*.
Nun, bin ich nur so unverschämt Dir noch eine letzte Frage zu stellen,weil Du mir schon so gut geholfen hast; DAS (:TE Beschäftigungsjahr betreffend.
Wenn das achte Beschäftigungsjahr am 01.04. voll ist und dann die 3 Monate Kündigungsfrist gelten,statt 2 M, greift das dann erst für Kündigungen des AV zum Termin nach dem 1.4., oder zur eingegangenen Kündigung vor dem 1.4.
Das ist sehr kompliziert ausgedrückt, ich weiß.
Hm, Bsp.: man kündigt am 28.02. ist es dann AV Beendigung 30.6.(2Monate) oder AV Beendigung 31.7. (3 Monate,weil ja der Termin des Ende der Beschäftigung nach Vollendung des 8.ten Beschäftigungsjahres ist).
Oder anderes Bsp.:Kündigung am 31.03., ist das Ende dann 30.6.(2Monate) oder 31.7.(3Monate)
Alles nach dem 1.4. ist mir klar, aber dieser Übergang nicht so ganz.Geht das mit der 3 Monats Frist zum Zeitpunkt für das Einreichen der KF, oder für das Ende des AV?
Weißt Du überhaupt was ich meine? Uff.
VG,
andie :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… aber solange ich sie selbst entdecke…:o)

Beispiel 1:
Du (oder auch Dein AG) kündigst am 12. November.
=> 6 Wochen zum Quartal beenden das AV zum 31.12.03
=> 2 Monate zum Monatsende beenden das AV zum 31.01.04 also
zu einem späteren Zeitpunkt
===> 2 Monate zum Quartal gilt

Sollte natürlich heißen:

===> 2 Monate zum Monatsende gilt

Gruß
LeoLo

Hallo.

Nun, bin ich nur so unverschämt Dir noch eine letzte Frage zu
stellen,

Nanana! :o)

DAS 8TE Beschäftigungsjahr betreffend.
Wenn das achte Beschäftigungsjahr am 01.04. voll ist und dann
die 3 Monate Kündigungsfrist gelten,statt 2 M, greift das dann
erst für Kündigungen des AV zum Termin nach dem 1.4., oder zur
eingegangenen Kündigung vor dem 1.4.
Das ist sehr kompliziert ausgedrückt, ich weiß.

Nö, ist es nicht. Entscheidend ist der Status des AV im Zeitpunkt des Zugangs der Kü. Alle Küzugänge bis einschließlich 31.03.: 2 Monate zum Monatsende laut BGB §622. Alle ab 01.04. => 3 Monate zum Monatsende.

Hm, Bsp.: man kündigt am 28.02. ist es dann AV Beendigung
30.6.(2Monate)

Ähhhhh… 2 Monate nach dem 28.02. ist auf meinem Kalender aber der 30.04. (Muß ich den mal checken lassen?) :o)) Trotzdem ist der 30.06. hier ausversehen richtig, denn es würde ja 6 Wochen zum Quartal gelten.

Oder anderes Bsp.:Kündigung am 31.03., ist das Ende dann
30.6.(2Monate) oder 31.7.(3Monate)

Du verwirrst mich gerade in der Frage, ob Du die Regelung wirklich jetzt ganz verstanden hast. 2 Monate zum Monatsende würden bei einer Kü am 31.03. das AV doch nicht zum 30.06. beenden sondern zum 31.05.!

Weißt Du überhaupt was ich meine? Uff.

Ja, die Frage habe ich verstanden. Also noch einmal. Bei X Monaten zum Monatsende nimmst Du immer den letzten des Monats, in dem die Kü zugeht und rechnest eben X Monate drauf. Das vergleichst Du dann mit der Frage, wann das AV enden würde, wenn Du 6 Wochen zum Quartal einhalten müßtest. Der jeweils spätere Beendigungstermin gilt dann. Die Berechnung der Länge der Küfrist bei einer Verlängerung entsprechend §622 BGB hängt von der Betriebszugehörigkeit ab, die im Augenblick der Kü besteht. Wann das Arbeitsverhältnis dann enden wird, ist für die Betrachtung dann irrelevant.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leolo,
danke für Deine Antwort :smile: und, dass Du verstanden hast,was ich meine, habe nämlich so meine eigene Art um den Pudding zu reden :wink: bis man nicht mehr versteht was ich meine *gg*.

Hm, Bsp.: man kündigt am 28.02. ist es dann AV Beendigung
30.6.(2Monate)
=> ich sag jetzt lieber nicht, was ich in Mathe für ne Note hatte *uff*

Ähhhhh… 2 Monate nach dem 28.02. ist auf meinem Kalender
aber der 30.04. (Muß ich den mal checken lassen?) :o))

=> Ne,ne nicht zum Kalendercheckladen bringen, spar Dir das Geld :wink:, mir ist dann gestern Abend auch noch selbst aufgefallen,dass da was vorne und hinten nicht stimmt beim Monatsrechnen *gg*, aber dafür den Rechner wieder hochfahren, hatte ich keinen Nerv.

Trotzdem ist der 30.06. hier ausversehen richtig, denn es
würde ja 6 Wochen zum Quartal gelten.

=> genau, das Quartal meinte ich auch (kann ja jeder im Nachhinein sagen…ich weiß :wink: , hab mich etwas ominös ausgedrückt *g*

Oder anderes Bsp.:Kündigung am 31.03., ist das Ende dann
30.6.(2Monate)

Hier der Beweis:
Kü am 30.12. AV endet 31.3. ( da Quartal länger als 2 Monate29.2.)
Kü am 30.1. AV endet 31.3. (2 Monate und Quartal ergeben dasselbe)
Kü am 15.2. AV endet 30.4. (2 Monate sind länger als das Quartal30.3.)
Kü am 30.4. AV endet 31.7. (3 Monate länger als Quartal 30.6.)
Das müßte jetzt mindestens die Note gut + ergeben, gelle ?!! :wink:
Ich habs verstanden und muß es nur noch mit meinen mathematischen Fähigkeiten unter einen Hut kriegen *lol*
Vielen, vielen Dank LeoLo!! Wenn Du irgendwann mal Fragen hast zu den Themen in denen ich mich auskenne, melde Dich.
VG,
andie :smile:

Also, hab im letzten Artikel was vergessen:
Kü am 31.3. AV endet 30.6. (Quartal ist länger als 2 Monate 31.5.)
VG,
andie :smile:

Hallo Leolo,

Ähhhhh… 2 Monate nach dem 28.02. ist auf meinem Kalender
aber der 30.04. (Muß ich den mal checken lassen?) :o))

=> Ne,ne nicht zum Kalendercheckladen bringen, spar Dir das
Geld :wink:, mir ist dann gestern Abend auch noch selbst
aufgefallen,dass da was vorne und hinten nicht stimmt beim
Monatsrechnen *gg*, aber dafür den Rechner wieder hochfahren,
hatte ich keinen Nerv.

Hallo andie und LeoLo!
Na, na, Kalenderchecken ist nächstes Jahr durchaus angebracht.
Der 29.02.2004 ist auch noch 2 Monate vor dem 30.04.2004.

SCNR

Karsten

Kü am 30.12. AV endet 31.3. ( da Quartal länger als 2
Monate29.2.)

Och menno, da hatte doch schon einer aufgepasst, aber ich weiss nicht mehr wer :smile: