Ein Mann mit hohem Fieber über 39 Grad, Schwindel-, Trunkenheitsgefühl und Übelkeit ruft bei einer Vermittlungszentrale für ärztlichen Notdienst an und bittet um den Besuch eines Notarztes. Der den Anruf entgegennehmende Telefonist möchte dem Hilfesuchenden eine Adresse geben, zu welcher der Anrufer selbst fahren soll um ärztliche Hilfe zu erhalten. Nachdem er dies ablehnte und erklärte, dass er in seinem Zustand nicht dazu fähig sei, legt der Telefonist einfach auf. Der Mann wiederholt den Anruf und wird wieder mit demselben Telefonisten verbunden. Er bittet ihn darum, seinen Namen zu nennen, worauf er wiederum einfach auflegt. Daraufhin ruft der Mann bei der Polizei an und bittet dort darum, ihm einen Arzt ins Haus zu schicken. Dies ist jedoch nicht möglich. Der Polizist sieht ein, dass der Anrufer in seinem Zustand nicht mehr Auto fahren kann und rät ihm, den Vermittlungsdienst noch einmal anzurufen. Der Mann ruft wiederum den Vermittlungsdienst an und gerät in eine Warteschleife. Niemand nimmt mehr ab. Über Handy hat der Mann seinen Lebenspartner von der Arbeit gerufen. Dieser ruft die Vermittlung noch einmal über das Handy an. Das Gespräch wird von einem anderen Mitarbeiter angenommen, der ihm auch auf Anfrage seinen Namen nennt. Er sucht das Verhalten seines Kollegen damit zu entschuldigen, es könne sich um die Telefonanlage handeln, was jedoch unglaubwürdig ist, wie sich im weiteren Verlauf zeigt. Der Lebenspartner bringt den Kranken in ein Krankenhaus. Mittlerweile ist das Fieber auf fast 40 Grad gestiegen. Eine sofortige Behandlung wird eingeleitet. Später erklärte die Ärztin, dass sie bereits Klagen anderer Patienten gehört habe, die ähnliches über die Telefonzentrale berichteten. Um dies zu überprüfen habe sogar eine Krankenschwester versucht, dort um ärztliche Hilfe zu bitten und auch in ihrem Fall sei einfach aufgelegt worden. Die Ärztin bejahte die unbedingte Notwendigkeit schneller ärztlicher Hilfe, da ein weiterer Aufschub die Gefahr einer Blutvergiftung in sich barg. Bestehen Aussichten den jungen Mann aus der Telefonzentrale strafrechtlich belangen zu können?
Der einzige der entscheidet ob ein Notarzt kommt ist der Disponent in der Leitstelle der 112. Der fragt den Zustand des Patienten ab und entscheidet dann ob gar keiner, nur der Rettungswagen oder der Notarzt kommt. Der Anrufer hat da null Mitspracherecht.
Somit muss auch niemand Angst haben dass er etwas bezahlen muss wenn seine Angaben korrekt sind, also z.B. der zuerst vermutete Schlaganfall einfach nur ein Sonnenstich war und es dem Pateinten beim Eintreffen des Notarztes schon wieder besser geht. Um einen Einsatz zu bezahlen muss man schon mutwillig falsche Angaben machen. Guck mal hier wie das in der Praxis funktioniert:
Wenn stimmen würde, was du schreibst, würde sich kein Mensch mehr trauen 112 anzurufen. Deine Aussage ist in der Tat falsch.
Ausprobieren kann man, wie du vorschlägst, allerdings nicht, denn dazu müsste man ja einen Notfall vortäuschen, und das wiederum, wäre problematisch.
Siboniwe
Hi,
das kann ich so nicht bestätigen. Ich bin medizinischer Laie und rufe den Notarzt unter 112 an, wenn ICH denke, es ist ein Notfall. Entscheiden kann das letztlich nur der Notarzt VOR ORT.
Ich habe die letzten drei Jahre bestimmt 25-30 mal über 112 einen Notarzt gerufen, davon ist der Notarzt 2 mal wieder weggefahren, ohne den Patienten einliefern zu lassen. Beidesmal mit dem Hinweis: Lieber einmal zuviel anrufen als einmal zuwenig. Und diese Einsätze mussten (von mir) auch nicht bezahlt werden.
Gruß
Blödsinn
Ich verstehe, dass man lieber als @anonym schreibt.
Man könnte auf die Idee kommen, Anfrager und Lebensgefährte sind, um es milde zu sagen, reichlich unbedarft.
Was ist der (haus)ärztliche Notdienst ?
das ist das was der Hausarzt nicht mehr macht oder machen kann, Hausbesuche.
Das sind keine Notärzte, das sind niedergelassene Ärzte versch. Fachrichtungen, die von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zum Notdienst eingeteilt wurden.
Selten sind es eigene festangestellte Ärzte nur für diese Einrichtung.
Die arbeiten in einer zentralgelegenen Praxis, oft in Räumen des Krankenhauses.
Normal ist, man geht selbst hin, wenn sein „normaler“ Hausarzt nicht mehr auf hat.
Kann man das nicht, dann kommt der Arzt auch ins Haus. Aber weder sofort noch schnell (Ausnahme, der Disponent erkennt eine echte Notlage und alarmiert von sich aus die Leitstelle ( 112) und fordert RTW/NAW an.
Das kann und darf man aber auch selbst machen, wenn man plötzlich in Not gerät.
Das ist weder schlimm noch kostet es Geld. Ganz selten kann es Kosten geben, wenn Anruf stark missbräuchlich wäre, was der Anrufer aber wusste.
Nummer 112 ist die Notrufnummer für alle akuten Notfälle. Auch hier entscheidet der Disponent ob ein solcher vorliegt. Er fragt ja nach.
Im Zweifel schickt er immer den Wagen !
Und das die Polizei nicht auf die 112 verwiesen haben soll ? Das glaube ich nicht, ein Missverständnis oder so unklar ausgedrückt, dass man eben nicht von einem Sofort-Notfall ausgehen musste.
Und dann gibt es ja noch die Notaufnahme des Krankenhaus selbst. Auch dort kann man selbst hingehen/fahren/sich bringen lassen.
Der Fall ist wohl sehr unglücklich gelaufen.
MfG
duck313
Was sollte der Notarzt denn machen?
Wenn man nicht mehr selbst fahren kann, so gibt es fast immer ein Taxi oder Ähnliches. Schlimmstenfalls einen Nachbarn,
Gruß, Nemo.
Der (kassen)ärztliche Notdienst ist vermutlich die falsche Stelle für solche Dinge.
Warum wurde denn nicht die Rettungsleitstelle unter 112 angerufen?
MfG Frank
Einerseits steht Ihre Antwort in keinerlei Kausalität zur Fragestellung, andererseits können Sie es ja einmal ausprobieren. Dann wird sich herausstellen, wer hier Blödsinn postet.
Bei hohem Fieber besteht in der Regel keine akute Lebensgefahr. Der Notruf der Feuerwehr 112 ist lediglich für akute Notfälle wie Feuer oder Unfälle, plötzlich lebensbedrohlich einsetzende Erkrankungen, wie Herzinfarkt oder Schlaganfall zuständig. Trifft der Notarzt der Feuerwehr ein und ist der Meinung, dass eine dringende Behandlung nicht notwendig war, bezahlt derjenige die Rechnung von ein paar Hundert Euro, der den Notarzt gerufen hat. Leider war der Betroffene auf medizinischem Gebiet nicht versiert (wer ist das als Laie schon?) und hat einen Arztbesuch zu Hause für angemessen erachtet, was im Grunde auch der Fall war.
Einerseits steht Ihre Antwort in keinerlei Kausalität zur Fragestellung, andererseits was hätten Sie gemacht, wenn Ihnen von der Feuerwehrleitstelle mitgeteilt worden wäre, dass Sie sich an die Notdienstvermittlungzentrale wenden sollen?
Schlaumeier!
Man sich kundig machen wer der Träger der betreffenden Notrufleitstelle ist sich an diesen wenden und dabei auch die Angaben des Klinikpersonals in dem man behandelt wurde dazu schildern.
MfG ramses90
Wenn die Arztnotrufzentrale nicht innerhalb von 30 Minuten einen Arztbesuch zusagen kann, ist sie verpflichtet, den Patienten darauf hinzuweisen, dass er den Notruf 112 zu tätigen hat, so er denn nicht mehr in der Lage ist selbständig eine Notfallambulanz aufzusuchen (so in NRW).
Den Rettungsdienst zu alarmieren heißt ja nicht gleichzeitig einen Arzt anzufordern. Die in NRW sehr gut ausgebildeten Rettungsassistenten können eine fundierte Symptomatik feststellen und dann weiter entscheiden. Ob jemand mit Fieber in ein KH muss kann von hier nicht subjektiv entschieden werden. Auch der Disponent in der Leitstelle unterliegt dort der Subjektivität. Zumindest wird es hier und da möglich sein, sich in eine Notfallambulanz fahren zu lassen (Partner, Verwandte, Bekannte, Nachbar, Taxi).
NIEMALS muss ein Rettungsdienst bzw. Notarzteinsatz von einem Besteller bezahlt werden.
Hier gilt nach Gesetzeslage die grobe Fahrlässigkeit bzw. die Böswilligkeit (Rettungsdienstgesetz, Ordnungsbehördengesetz, BGB etc.). Alles andere ist Quatsch und nicht gesetzeskonform!
Lothar_S