Hilfen des Staates an Banken

Hallo Allerseits,

wenn ich mich korrekt erinnere, wurden die IKB und diverse Landesbanken finanziell gestützt. Ich war nun bisher der Ansicht, dass es sich nicht um Geschenke handelt, sondern um sowas wie Kredite. Aus den Medien bekomme ich aber den Eindruck, dass das Geld zum Zweck der Stützung gegeben wurde, ohne dass irgendwann irgendwas zurückverlangt wird.

Wie war das nun mit den Stützungsgeldern?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos

Ich kenne die genauen Konditionen leider auch nicht. Aber eines ist schon klar: Eine Bank der die Bilanz nicht zusammengeht weil sie überschuldet ist, die kann man nicht dadurch sanieren, dass man ihr noch mehr Geld borgt. Das würde ja nichts an der Überschuldung ändern.

Somit handelt es sich auf jeden Fall um „Geschenke“. Was eigentlich geschehen müsste, wäre eine Verstaatlichung. Wenn der Staat schon der Bank Geld schenkt um den Bankrott zu verhindern, sollen deshalb ja nicht die Altaktionäre besser gestellt sein. Die IKB ist allerdings schon eine staatliche Bank. Somit bleibt die Sache auf jeden Fall am Steuerzahler hängen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Carlos,

wenn ich mich korrekt erinnere, wurden die IKB und diverse
Landesbanken finanziell gestützt. Ich war nun bisher der
Ansicht, dass es sich nicht um Geschenke handelt, sondern um
sowas wie Kredite. Aus den Medien bekomme ich aber den
Eindruck, dass das Geld zum Zweck der Stützung gegeben wurde,
ohne dass irgendwann irgendwas zurückverlangt wird.

eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse:

IKB
Juli/August 2007: Kreditinstitute aus allen drei Säulen der deutschen Kreditwirtschaft stellen dem IKB-Vehikel Rhineland Funding Liquiditätslinien (d.h. Kredite) von Euro 6,5 Mrd. zur Verfügung, die KfW stellt 8,1 Mrd.
Januar 2008: Die IKB beschließt die Ausgabe einer Wandelanleihe mit Wandlungspflicht, die komplett von der KfW gezeichnet wird. Zwei Wochen später wird die Anleihe in Eigenkapital gewandelt. Insgesamt fließen der IKB dadurch 54 Mio. Euro zu. Die KfW erhöht ihren Anteil am EK der IKB dadurch auf gut 43%.
Februar: ie KfW leiht der IKB Euro 600 Mio., erklärt anschließend den Forderungsverzicht gleichzeitiger Besserungsvereinbarung, d.h. unter bestimmten Bedingungen bekommt die KfW das Geld zzgl. Zinsen und Auslagen zurück.
März 2008: Die KfW leiht der IKB Euro 450 Mio. (Konditionen wie oben)
März 2008: Die Hauptversammlung der IKB beschließt eine Kapitalerhöhung von Euro 1,5 Mrd; die KfW erklärt sich bereit, davon 1,25 Mrd. zu übernehmen, wodurch sich der Anteiil der KfW an der IKB auf rd. 90% erhöhen würde. Die Kapitalerhöhung liegt derzeit auf Eis, da Aktionäre geklagt haben.

SachsenLB
August 2007: Institute der Sparkassen-Finanzgruppe stellen dem Vehikel Ormond Quayeine Kreditlinie von Euro 17,3 Mrd. zur Verfügung.
Dezember 2007: LBBW und Sachsen einigen sich auf die Konditionen für die Übernahme: es fließt ein Kaufpreis von Euro 328 Mio. von der LBBW an Sachsen, wenn Sachsen eine Kapitaerhöhung von Euro 500 Mio. durchführt und eine Bürgschaft von € 2,75 Mrd. übernimmt. Für darüber hinausgehende Verluste haftet die LBBW für 6,4 Mrd. Sollte das auch nicht ausreichen, springen die übrigen Landesbanken bis zu einem Gesamtbetrag von Euro 17,5 Mrd. ein.

WestLB
Januar 2008: Die Eigentümer der WestLB beschließen, Verluste in Höhe von Euro 1 Mrd. auszugleichen (m.E. gleiches Konstrukt wie bei der IKB, also Darlehen mit Forderungsverzicht) und das Kapital um eine weitere Milliarde zu erhöhen.
Februar 2008: Die WestLB lagert Wertpapiere und Forderungen im Vorlumen von 23 Mrd. an die Zweckgesellschaft Phoenix Light aus. Verluste aus Forderungsausfällen übernimmt bis Euro 3 Mrd. das Land NRW und weitere 2 Mrd. die übrigen Eigentümer (jeweils über Bürgschaften). Die risikobehafteten Positionen verschwinden über dieses Konstrukt aus der (Konzern)Bilanz der WestLB.

BayernLB
April 2008: Entgegen der vorherigen Aussagen sind die Verluste im Wertpapierportfolio doch nennenswert, so daß auch die BayernLB einen Risikoschirm nach Vorbild der WestLB installieren muß. Ausgelagert werden Wertpapiere im Volumen von 20 Mrd. Euro; der Risikoschirm beläuft sich auf 6 Mrd. Euro, wovon die BayernLB 1,2 Mrd. selber trägt. Durch diese Maßnahme wird die geplante Kapitalerhöhung von Euro 650 Mio. überflüssig.

Wie war das nun mit den Stützungsgeldern?

Die Sofortmaßnahmen waren Kredite, die natürlich zurückgezahlt werden müssen. Anschließend gab es eine Runde von Kapitalerhöhungen, die nicht zurückgezahlt werden. Hinzu kommen Darlehen mit Forderungsverzicht und Besserungsschein (Rückzahlung wahrscheinlich) und die beiden Risikoschirme, bei denen es sich um Eventualverbindlichkeiten handelt, d.h. ob die Bürgen einspringen müssen, ist derzeit noch nicht klar.

Ich hoffe, nun ist es etwas klarer. Wenn nicht: Du weißt ja, wo Du mich findest :smile:

Gruß
Christian

die KfW und der Steuerzahler

Ich kenne die genauen Konditionen leider auch nicht.

Ein mehr als guter Grund, sich zu dem Thema zu Wort zu melden.

Aber
eines ist schon klar: Eine Bank der die Bilanz nicht
zusammengeht weil sie überschuldet ist, die kann man nicht
dadurch sanieren, dass man ihr noch mehr Geld borgt. Das würde
ja nichts an der Überschuldung ändern.

Das ist durchaus denkbar (und gar nicht mal so selten), wenn bspw. ein Nachrang oder ein Forderungsverzicht (ggfls. mit Besserungsschein) erklärt wird.

Somit handelt es sich auf jeden Fall um „Geschenke“. Was
eigentlich geschehen müsste, wäre eine Verstaatlichung. Wenn
der Staat schon der Bank Geld schenkt um den Bankrott zu
verhindern, sollen deshalb ja nicht die Altaktionäre besser
gestellt sein.

Wenn etwas ohne Rückzahlungspflicht eingebracht wird, handelt es sich dabei in der Regel um eine Kapitalerhöhung und dafür gibt es Anteile. D.h. der Stützende bekommt einen höheren Kapitalanteil (s. IKB, bei der die KfW am Ende rd. 90% der Anteile halten wird.

Die IKB ist allerdings schon eine staatliche
Bank.

Die IKB ist keine staatliche Bank sondern ein Kreditinstitut, an dem ein sich im Staatsbesitz befindliches Kreditinstitut beteiligt ist. Die KfW hat sich verhalten wie jeder andere Großaktionär; daß die deutsche Kreditwirtschaft ebenfalls dieser Ansicht ist, zeigt die Beteiligung aller Institutsgruppen an den Liquiditätslinien für Rhineland Funding.

Somit bleibt die Sache auf jeden Fall am Steuerzahler
hängen…

Mal überlegen, was da passiert: der Anteil der KfW an der IKB wird zu einem Preis verkauft, der unterhalb des Buchwertes liegt. Dies führt zu einem geringeren Gewinnausweis oder Verlust bei der KfW, was aber nicht zu Steuerausfällen führt, weil die KfW nicht steuerpflichtig ist. Die Gewinnausschüttung reduziert sich ebenfalls nicht, weil die KfW Gewinne nicht an den Bund ausschütten darf.

Schlimmstenfalls könnte man also eine Minderung des Volksvermögens anführen.

Mit anderen Worten: Wäre die KfW nicht staatlich sondern privat, wäre der Schaden für den Steuerzahler über Steuerausfälle deutlich größer.

Gruß
C.

Herzlichen Dank
Hallo Christian,

ich hoffte auf deine Antwort.

Gruß
Carlos