Hilferuf .... was kann ich tun ?

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgendes Problem:

Mein Sohn 14 Monate , lebt bei seiner Mutter. Umgang habe ich 2 mal wie Woche je Dienstag und Donnerstag von 16:00 – 18:00. Gemeinsame Sorgepflicht vorhanden.
Bei jeden Umgangstermin äußert die Mutter meines Sohnes in dessen Gegenwart abfällige Bemerkungen über mich, welche ich stets ignoriere und nicht reagiere. Ich „überhöre“ diese und begebe mich nicht auf solch Niveau.
Was ich nicht ignorieren kann ist die Tatsache, dass die Mutter meines Sohnes absolut erziehungsunfähig ist und ich deshalb sehr große Angst um meinen Sohn habe. Meine Ex hat einen Sohn aus einer anderen Beziehung , ein Junge , 9 Jahre alt. Aus der Nachbarschaft wurde sie bereits beim ASD wegen Kindesmisshandlung angezeigt ( vor ca.2 Jahren ) . der Junge hat im Alter von 8 Jahren versucht , mit meiner damals 8 jährigen Tochter Geschlechtsverkehr zu praktizieren , hat Oralverkehr an ihr ausgeübt. Er ist in der Schule sozial auffällig, sodass die dortige Lehrerschaft die Mutter bereits auf „Familientherapie“ hinwies. Die grünen Behandlungshinweise des Schulzahnarztes werden seit 2 Jahren ignoriert , der Junge kommt nicht in Behandlung obwohl dies als dringend angezeigt ist. Eine seit Jahren bestehende Fussfehlstellung ( Innengang ) wird trotz Überweisung durch die Kinderärztin an einen Orthopäden nicht behandelt, der Überweisungsschein liegt in der Schublade. Seinen leiblichen Vater bezeichnet seine Mutter als „Erzeuger“ , in 9 Jahren hat er seinen Vater 1 mal gesehen. Seine persönliche Entwicklung zeigt ,dass die Mutter meines Sohnes erziehungsunfähig ist und ich bin diesbezüglich mehr als nur besorgt. Was kann ich tun ? Ich möchte gern das mein Sohn in eine Pflegefamilie mit zwei Elternteilen eingebettet wird. Ich würde meinen Sohn auch sofort zu mir nehmen und meine Berufstätigkeit vorübergehend beenden und Elternzeit beantragen , aber ob ich da Chancen habe ???

Danke für die Hilfe ….

Freundliche Grüße,
Thomas

Hallo Thomas,
die Auffälligkeiten, die Sie (und offenbar auch schon Dritte) benannt haben, sind gravierend genug, um sich auf jeden Fall an das zuständige Jugendamt bzw. den zuständigen ASD-Mitarbeiter zu wenden. Am besten vorher einen „Merkzettel“ schreiben und möglichst sachlich darstellen, wann, wo und wem was aufgefallen ist. Das Jugendamt ist verpflichtet, solche Hinweise zu überprüfen und eventuellem Hilfebedarf nachzugehen, bei deutlicher Kindeswohlgefährdung auch mehr zu tun. Wenn die Mutter einsichtig ist und kooperiert oder dies zumindest in Aussicht stellt, wird das Jugendamt aber erst mal „nur“ ambulante Hilfemaßnahmen in die Wege leiten, weiteres nur, wenn die Mutter ihrer „Mitwirkungspflicht“ nicht nachkommt und eine Kindeswohlgefährdung durch ambulante Betreuung nicht (mehr) abgewendet werden kann. So oder so kann der Weg nur über das Jugendamt gehen - falls aus Ihrer Sicht dann nichts oder nicht genug passiert, mich noch mal fragen (oder freie Beratungsstellen).
Und was die Umgangsregelung betrifft: Wieso nur jeweils 2 Stunden ? Wer hat die Regelung vermittelt ?
Das für´s Erste,
mit freundlichen Grüßen,
Stefan.

Hallo Stefan, danke für die schnelle Beantwortung. Die 2 stunden regelung stammt von der Mutter meines Sohnes , dafür darf ich 2 mal die Woche bei ihr erscheinen. Übernachtungen untersagt sie mit der begründung " Er wäre zu jung". Die problematik beim Bruder meines Sohnes ist tatsächlich gravierend , vor allem wegen der Art und Weise , wie er meine Tochter sexuell genötigt hat. Ich meine Oralverkehr und GV Versuch von einem 8 jährigen , da fasst man sich doch an den Kopf . Keine Arztbesuche trotz Aufforderung von Ärzten … kann ich eine Inobhutnahme meines Sohnes seitens des Jugendamtes beantragen ? ich denke Kinderförderung und Erziehung ist kein experiment , die Mutter meines Sohnes war vorrübergehnd in Psychotherapie. Sie hat die Therapie beendet als sich niemand von Amts wegen bei ihr meldete. Schauspielerei …

Liebe Grüße
Thomas

Hallo Thomas,
da deine Ex ja schon beim Jugendamt eine Akte hat, würde ich an deiner Stelle mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt aufnehmen bzw. einfach deine Sorgen/ Beobachtungen melden. Das Jugendamt hat einen Schutzauftrag (§8a SGB VIII) und muss solchen Meldungen nachgehen und reagieren!
Ob du jetzt noch Elternzeit beantragen kannst, weiß ich nicht, aber auch da kann das Jugendamt weiterhelfen.
Je nachdem woher du kommst, musst du ja auch nicht aufhören zu arbeiten, sondern „nur“ einen Platz in einer Kindertagesstätte suchen.
Ich verstehe nicht ganz, was du dir davon versprichst, wenn dein Sohn in eine Pflegefamilie eingebettet wird, klar ist er dann weg von deiner Ex, aber so sinnvoll ist das auch nicht immer. V.a. musst du dann damit klar kommen, dass er evtl. diese Leute dann als „Eltern“ ansieht.
Ich wünsche dir und deinem Sohn auf jeden Fall viel Erfolg.
Solltest dud durch Zufall aus der Nähe Stuttgart kommen, könnte ich auch noch detaillierter mit Ansprechpartnern usw. helfen.

Freundliche Grüße,
Nicole

Hallo Thomas,

2x 2 Stunden ist unter „normalen“ Umständen eigentlich zu wenig. Aber ohne Einvernehmen mit der Mutter bleibt oft nur der Gang zum Familiengericht (mit einem „Antrag auf Regelung des Umgangsrechts“). Manche Jugendämter bieten aber Vermittlung für außergerichtliche Vereinbarungen an - auch mit dem Hinweis an die Kindesmutter, welcher Umfang angemessen wäre und vom Familiengericht im Streitfall auch so beschlossen würde. Wie alt ist denn das Kind und seit wann laufen die Kontakte ?

Eine Inobhutnahme kann man nicht beantragen, man kann aber (oder muss eigentlich sogar) auf gefährdende Umstände hinweisen. Solche Hinweise sind häufig - auch ohne bösen Willen - subjektiv und einseitig, deshalb muss das Jugendamt „im Zusammenwirken geeigneter Fachkräfte“ entscheiden, ob eine Inobhutnahme erforderlich ist oder ob andere Maßnahmen ausreichen. Für Eingriffe ins Elternrecht gibt es hohe Hürden, für die Vernachlässigung des jugendamtlichen „Wächteramtes“ aber auch.

Geh in die Sprechstunde oder besorg dir einen Termin und schau erst mal, auf welche Reaktion du stößt und was du erreichen kannst.
Wo ungefähr wohnst du (nur Region) ?

Viel Erfolg,
Stefan.

Hallo Stefan , ich wohne in Hamburg und ich habe den sachverhalt schon an den Kinder und Jugendnotdienst weitergeleitet. Die Mutter meines Sohnes ( 14 Monate jung ) versucht mich so gut es geht zu vertreiben , so lässt sie jedesmal wenn ich da bin , abfällige Bemerkungen über mich ab , im Beisein des Kindes. Kommunikation ist nur bedingt möglich , sie verfügt über ein geringes Bildungsniveau . Sonderschule , kann nicht lesen,schreiben,rechnen usw. Reagiert oftmal höchst aggresiv , sie ist beratungsresistent und kümmert sich lieber um ihre 3 Katzen im Haushalt , der gelinde gesagt „nicht den Ansprüchen“ genügt.
Wieso haben Väter mit Sorgerecht so wenig möglichkeiten ? ich war über einen langen zeitraum täglich für meinen Sohn da , anmelden dufte ich mich aber nie , wegen des Unterhaltsvoschusses vom jugendamt . Den hätte sie nämlich dann nicht mehr bekommen. Auf Sozialbetrug hatte ich keine Lust mehr , deshalb habe ich die Beziehung beendet, zudem hast se jegliche kritik mit dem Satz " du weißt ja wo der Maurer das Loch gelassen hat" abgetan.

Der Horror.

Hey Stefan …

Am 11.11. um 10:00 Uhr habe ich mit ihr einen Termin in der Erziehungsberatung , dort wird eine schriftliche Umgangsregelung vereinbart. Was wäre in dem Alter kindgerecht und sinnvoll? Sollte ich dort meine Bedenken kundtun? Ich habe regelrechte Magenkrämpfe , hätte ich meinen Sohn bloß nicht bei ihr gelassen .
Ab wann dürfte er bei mir übernachten ? Das Bundesverfassungsgericht hat , soweit ich weiß, einem 2 jährigem Kind Übernachtungen beim Vater zuerkannt. Ich möchte mich grundsätzlich mehr kümmern , sehe das Sorgerecht weniger als „Recht“ , mehr als eine „Verpflichtung“ , der ich gern nachkommen möchte.

Hallo Thomas,

wenn das nur zur Hälfte zutrifft, was Sie schreiben, gibt es reichlich Klärungs-, Handlungs- und evtl. auch Eingriffsbedarf für das Jugendamt. Einfach dranbleiben,
aber nicht täglich „nerven“ - die müssen ihren Job machen können und da geht nicht alles von heute auf morgen.

Ein Vater mit Sorgerecht, bei dem das Kind nicht lebt, kann bei besonderen = nicht alltäglichen Belangen des Kindes mitentscheiden. Da hat er nicht weniger, aber auch nicht mehr Entscheidungsgewalt als die Mutter.
Ohne einen sowohl neutralen als auch durchsetzungsfähigen Vermittler hat er im Streitfall praktisch sicherlich wenig Möglichkeiten. Es gibt aber auch genügend umgekehrte Beispiele dafür, dass die Bedingung „einvernehmlicher Regelungen“ wichtig ist.
Alles hat 2 Seiten. Manchmal auch mehr…

Hallo und danke für die schnelle Beantwortung ,

leider trifft es nicht nur zur Hälfte zu was ich schrieb. Ich habe den gesamten sachverhalt bereits an den Kinder und Jugendnotdienst Hamburg geleitet. das ich jedesmal wenn ich meinen Sohn besuche von der Kindesmutter verbal beleidigt werde kann ich verkraften , ich ignoriere diesen Umstand.Der ältere Bruder meines Sohnes ist für mich ein Spiegelbild dessen, was meinem Kind unweigerlich bevorsteht, denn die „geschichte“ ist dazu verdammt , ständig wiederholt zu werden. meiner Auffassung nach eine Form von Verwahrlosung und Psycho-Gewalt. leider verfügt die Mutter nur über ein sehr geringes Bildungsniveau , Sonderschule , kann nicht richtig lesen,schreiben,rechen. Ansonsten , beratungsresisitent und bei Kritik höchst aggressiv.

HORROR …

freundliche Grüße
thomas

Hallo Thomas,
Du hast derartig viele Probleme benannt, dass ich Dir per Mail keine zufriedenstellende Antwort geben köönten. Zudem fehlen mir diverse Umfeldbeschreibeungen.
Deshalb kann ich Dir verantwortungsvoll nur empfehlen, Dich an den ASD, eine Erziehungsberatungstelle o.ö. vor Ort zu wenden. Doret erhälts Du umfassende und kostenlose Hilfestellung.
Ich wünsche Dir, Deinem Sohn und dem 9-jährigen Sohn Deiner Ex-Lebensgefährtin schnelle Hilfe und viel Erfolg.

Viele Grüße
Rainer

Hallo Rainer , danke für die schnelle Antwort. Ja, die Angelegenheit ist schon extrem. Am 11.11. habe ich einen Termin bei der >Erziehungsberatung. Dort werde ich den sachverhalt offen ansprechen.
Liebe Grüße , Thomas

„Was wäre in dem Alter kindgerecht und sinnvoll?“

Hängt von vielen Faktoren ab, kann man allgemein und aus der Distanz nicht beantworten. Wenn das Vater-Sohn-Verhältnis vertraut und stabil ist und die Wohn- und Versorgungsverhältnisse beim Vater okay sind, müsste zumindest 1 Übernachtung möglich sein. Zuviel auf einmal ist aber auch nicht gut, d.h. die bisherigen 2 Stunden sollten erst mal auf halbe oder ganze Tage gesteigert werden, Übernachtung später. Ängste oder Vorbehalte einer Mutter übertragen sich leicht auf das Kind, deshalb auf Kompromisse einlassen. Die vermittelnden Berater werden solche Situationen kennen.

„Sollte ich dort meine Bedenken kundtun?“

Wenn der Termin für das Thema `Umgang´ vorgesehen ist, dann nicht, weil kontraproduktiv. Wenn dann im gesonderten Einzelgespräch.

„Ich möchte mich grundsätzlich mehr kümmern , sehe das Sorgerecht weniger als „Recht“ , mehr als eine „Verpflichtung“ , der ich gern nachkommen möchte.“

Gute Motivation. Umsetzung braucht aber Geduld, übereifriges Vorpreschen kann zum Eigentor werden.
Alles Gute !

Hallo Thomas,

zunächst habe ich eine Frage:

Wenn Ihr als Eltern beide die vollständige elterliche Sorge habt, dann habt Ihr auch beide das Aufenthaltbestimmungsrecht. Oder?

Die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass beide Eltern grundsätzlich in der Lage sind, in den zentralen Belangen, die die Entwicklung des Kindes betreffen, eine größtmögliche Schnittmenge in den Erziehungsvorstellungen, Erziehungshaltungen und Erziehungspraktiken zu erzielen. Dies ist in etwa der Sinn, den der Gesetzgeber in der gemeinsamen elterlichen Sorge sieht. Bei Euch ist diese Grundvoraussetzung nicht gegeben. Das gemeinsame Sorgerecht als Regelung kann deshalb in Frage gestellt werden.

Grundsätzlich hast Du also mit dem Sorgerecht und dem darin enthaltenen Aufenhaltsbestimmungsrecht, hinsichtlich des zukünftigen Aufenthaltes Deines Kindes ein gesetzlich gesichertes Mitspracherecht.

Ein erster Schritt wäre, dass Du Dich an den ASD Deines zuständigen Jugendamtes wendest, und dort einen Beratungstermin vereinbarst. Als sorgeberechtigter Vater hast Du die Möglichkeit, eine erzieherische Hilfe nach dem KJHG zu beantragen. Dafür gibt es einen Rechtsanspruch.

Ich denke, DU solltest Dich für das Anliegen stark machen, dass Du als Vater Information bekommst, die die Entwicklung Deines Kindes betreffen. Z.B wäre die Frage, inwieweit alle Regeluntersuchungen beim Kinderarzt bisher durchgeführt wurden und wie der körperlich und psychische Entwicklungsstatus Deines Kindes ist. Wenn ärztliche Therapieempfehlungen nachweislich nicht umgesetzt werden, hast Du durch die Gesundheitsfürsorge das Recht, das Jugendamt um Unterstützung zu bitten, die entsprechenden Therapieempfehlungen für das Kind sicherzustellen. Ansonst wäre hier auch zu überprüfen, inwieweit hier eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Natürlich hast Du als Vater auch die Möglichkeit, insofern Ihr bezüglich des Aufenthaltes Eures Kindes keine Einigkeit erzielt, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen.

Als Vater bist Du nicht grundsätzlich chancenlos. Allerdings hast Du Recht, dass eine altersentsprechende Betreuung sichergestellt werden muss. Beruflich müsstest Du also sicherlich etwas verändern.

Wie kommt es zu den außergewöhnlich engen Zeitfenstern, in denen Du Dein Kind sehen kannst? Ist dies ein betreuter Umgang, den das Familiengericht festgestzt hat? Oder habt ihr Euch auf diese Umgangsregelung geeinigt?

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen!

Alles Gute
Dodida

Hallo Thomas,

zunächst habe ich eine Frage:

Wenn Ihr als Eltern beide die vollständige elterliche Sorge habt, dann habt Ihr auch beide das Aufenthaltbestimmungsrecht. Oder?

Die gemeinsame elterliche Sorge setzt voraus, dass beide Eltern grundsätzlich in der Lage sind, in den zentralen Belangen, die die Entwicklung des Kindes betreffen, eine größtmögliche Schnittmenge in den Erziehungsvorstellungen, Erziehungshaltungen und Erziehungspraktiken zu erzielen. Dies ist in etwa der Sinn, den der Gesetzgeber in der gemeinsamen elterlichen Sorge sieht. Bei Euch ist diese Grundvoraussetzung nicht gegeben. Das gemeinsame Sorgerecht als Regelung kann deshalb in Frage gestellt werden.

Grundsätzlich hast Du also mit dem Sorgerecht und dem darin enthaltenen Aufenhaltsbestimmungsrecht, hinsichtlich des zukünftigen Aufenthaltes Deines Kindes ein gesetzlich gesichertes Mitspracherecht.

Ein erster Schritt wäre, dass Du Dich an den ASD Deines zuständigen Jugendamtes wendest, und dort einen Beratungstermin vereinbarst. Als sorgeberechtigter Vater hast Du die Möglichkeit, eine erzieherische Hilfe nach dem KJHG zu beantragen. Dafür gibt es einen Rechtsanspruch.

Ich denke, DU solltest Dich für das Anliegen stark machen, dass Du als Vater Information bekommst, die die Entwicklung Deines Kindes betreffen. Z.B wäre die Frage, inwieweit alle Regeluntersuchungen beim Kinderarzt bisher durchgeführt wurden und wie der körperlich und psychische Entwicklungsstatus Deines Kindes ist. Wenn ärztliche Therapieempfehlungen nachweislich nicht umgesetzt werden, hast Du durch die Gesundheitsfürsorge das Recht, das Jugendamt um Unterstützung zu bitten, die entsprechenden Therapieempfehlungen für das Kind sicherzustellen. Ansonst wäre hier auch zu überprüfen, inwieweit eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Natürlich hast Du als Vater auch die Möglichkeit, insofern Ihr bezüglich des Aufenthaltes Eures Kindes keine Einigkeit erzielt, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen.

Als Vater bist Du nicht grundsätzlich chancenlos. Allerdings hast Du Recht, dass eine altersentsprechende Betreuung sichergestellt werden muss. Beruflich müsstest Du also sicherlich etwas verändern.

Wie kommt es zu den außergewöhnlich engen Zeitfenstern, in denen Du Dein Kind sehen kannst? Ist dies ein betreuter Umgang, den das Familiengericht festgestzt hat? Oder habt ihr Euch auf diese Umgangsregelung geeinigt?

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen!

Alles Gute
Dodida

Hallo & Guten Morgen ,

danke für die ausführliche Antwort , zur Frage wegen der 2 Stunden besuche , der Vorschlag kam von mir. ich wollte feste Termine , ich war einige male unangemeldet da und die Wohnung sah aus , als hätte ´ne Bombe ein geschlagen. Überall Katzenhaare auf dem Boden , die Katzentoilette konnte man schon im Eingang riechen usw. usw. ich kann darauf keinen Einflus nehmen , hatte immer wenn ich meinen Kleinen im Dreck sitzen sah ein mieses Gefühl wenn ich wieder gehen musste. Bei festen Terminen hat sie jetzt zumindest die Wohnung ordentlich. Einen betreuten Umgang habe ich nicht , ich bin für das Kind keine Gefährdung , ehr die Mutter , die in ihrer Schwangerschaft an die 30 Zigaretten täglich rauchte , so dass unser Sohn auf die Frühgeborenenstation musste , obwohl er in der 40.Woche kam. Eine gemeinsame Sorge macht wirklich wenig Sinn , zu krass sind die Vorstellungen von Kinderförderung - Erziehung & Bildung. Ich kann mir durchaus vorstellen , wie die Zukunft verläuft . Eine gemeinsame Sorge ist nicht möglich , also erhält sie dann die alleinige Sorge , schließlich ist sie ja der „betreuende“ Elternteil. Sollte es so kommen , werde ich Abstand nehmen und mich auf meinen Beruf konzentrieren. Ich bin jetzt 39 jahre alt , habe bereits eine Scheidung mit Kind durch. Nochmal tue ich mir das nicht an. danke nochmal .

Liebe Grüße
Thomas

hallo,

Mein erster rat wäre zügigst zum jugendamt zu gehen und dies um eine prüfung der wohn und aufwachsituation aufgrund der von ihnen genannten sorgen und vorallem aber vorkommnisse in der vergangenheit zu bitten!! Da sie beide das sorgerecht haben können sie sich auch an ein vormundschafts/familiengericht wenden (sie müssten zunächt die zuständigeit herausfinden und vorallem hartnäckig dran bleiben, da selbst bei so heiklen themen manchmal schwer zur arbeit zu bringen sind->spreche da aus eigener erfahrung…)sollte sich das jugendamt nicht bemühen schnellstmöglich eine akzeptable und vorallem kindeswohl gerechte lösung zu finden (sei es familienhilfe oder pflege familie etc) gehen sie direkt zum vorgesetzten!
da sie wie esagt bei de das sorgerecht haben und bereits auffälligkeiten bekannt sind, denke ich aber, dass sie nicht allzugroße schwierigkeiten haben sollten, ihren sohn zu bekommen!es ist leider nur auch abhängig von der sachbearbeitrerin des jugendamtes …

Hallo Thomas, auch aus meiner Arbeit weiß ich, dass es im Zusammenhang mit der Trennung von Eltern immer wieder Auseinandersetzungen bezüglich der richtigen Erziehung und der Gesundheitsvorsorge gibt. Die Mutter Deines Sohnes wird natürlich selber viele Argumente im Jugendamt vorbringen, um sich der Kontrolle zu entziehen, bzw. Deiner Argumentation zu entziehen. Eine Erziehungsunfähigkeit ist als solches nicht so einfach definierbar, bzw. der Mutter vorzuwerfen. Mein Vorschlag wäre es, wenn Du Ihr das Angebot machst, Termine mit Deinem Sohn beim Orthopäden und vor allem bei einem Kinder- und Jugendpsychotherapeuten wahr zu nehmen. Es ist besser, wenn Ihr beide erst mal versucht an einem Strang zu ziehen und Du Ihr Hilfe anbietest. Wichtig dabei ist wahrscheinlich, dass nicht das Gefühl aufkommt, Du willst das Kind zu Dir holen. Wenn diese Maßnahmen nichts bringen, kannst Du Dich nur an das Familiengericht wenden und deutlich machen, dass Du eine Gesundheitsgefährdung siehst. Weiterhin könntest Du Dich an das Gesundheitsamt wenden, dort gibt es, vor allem wegen des Mißbrauchs einen sozialpsychatrischen Dienst, wo Du Dich beraten lassen kannst. Weiterhin kannst Du die Mißstände im Jugendamt vortragen, sodass es von dieser Seite her eine Überprüfung der Gesundheitssituation über den Amtsarzt im Gesundheitsamt kommen kann. Versuche alle Argumente zu sammeln und zu formilieren, bevor Du an diese Stellen herantritts, zusätzlich bitte immer alles auch schriftlich am Besten mit Einschreiben vorlegen. Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt, hast Du auch das Recht, Deinen Sohn bei einem Kinderarzt oder bei einem Therapeuten vorzustellen, wenn die Mutter dieses Recht verweigert, kannst Du diese Maßnahmen vor dem Familiengericht einklagen. Du hast in allen Bereichen außerdem eine Auskunftsberechtigung. Vielleicht wäre es möglich, ein sachliches Gespräch mit der Mutter zu führen, um diese Maßnahmen zu organisieren und um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, vor allem zum Wohle des Kindes, Gruß Andreas