Hallo,
mal annehmen jemand gründet auf facebook eine Gruppe in der sich Menschen in Notsituationen an ihn wenden können. Für diese Menschen erstellt er nun einen sogenannten „Hilferuf“ in dem er die Situation erklärt und anonym um Hilfe (Lebensmittel, Kleidung, Lebensmitte-Gutscheine) bittet. Wenn jemand helfen will wird die Adresse herausgegeben.
Nun ist der Gruppengründer nicht sicher ob sich das mit dem Gesetz vereinbaren lässt. Standort ist Baden-Württemberg, allerdings wird deutschlandweit geholfen.
Fragen:
- Ist das ein Spendenaufruf und darf eine Privatperson das? Oder fällt das unter Schenkung?
- Kann diese Person dafür belangt werden falls sich der Hilfebesürftige als Betrüger herausstellt oder die Situation nicht wie beschrieben ist?
- Wie sieht es aus mit Spendenquittungen falls Lebensmittel-Gutscheine geschickt werden?
Vielen Dank im voraus an alle die sich hier auskennen
Viele Grüße
Jessica