Hi Leute,
ich hab hier schon bereits den einen oder anderen Beitrag als Gast gelesen und hoffe mir wird bei meinen Problemchen genauso unter die Arme gegriffen
Also Folgende Situation: Hans W. hat ein Gewerbe angemeldet als Nebengewerbe / Kleingewerbe und handelt mit Elektro- und Multimediaartikeln.
Nun möchte Hans W. aber gerne einen Fantasienamen für seine Firma haben, was wiederum als Kleingewerbetreibender ja nicht einfach so funktioniert. Dazu benötigt Hans W. einen Eintrag im Handelsregister, was wiederum die doppelte Buchführung zufolge hat (was Hans W. aber zumindest vorerst vermeiden wollte).
soweit richtig?
Gibt es da keinen anderen Weg dafür? Hans W. möchte halt vorerst hauptsächlich über das Internet vertreiben, damit ein bisschen Gewinn in die Kasse kommt um sich evtl nach und nach ein Lokal zu eröffnen, wenns soweit ist dann kann Hans W. ja immer noch über Buchführung nachdenken.
Wenn Hans W. also nicht drum herum kommt sich im Handelsregister eintragen zu lassen, damit Hans W. einen Fantasienamen auswählen kann, kann Hans W. auch bloß irgendwie eine vereinfachte Billanz führen? Hans W. möchte/kann vorerst nicht auf teure und einfache software zurückgreifen wie Lexmark oder sowas…
Und wie funktioniert das mit den Privatieinlagen und Privatentnahmen, habe schon viel hilfreiches darüber hier gelesen, aber:
Steigert sich dadurch Hans W. Jahresumsatz??? Es sind doch eigentlich keine Erlöse und der Umsatz ändert sich doch durch Erlöse oder steht Hans W. grad total auf dem Schlauch? Hans W. möchte halt in den ersten paar Monaten bis zum Jahresende nicht über den Satz kommen, wo Hans W. Steuer ziehen muss usw. Später irgendwann gerne, aber er möchte nicht am Anfang damit belangt werden.
Wie soll Hans W. das dann im Kassenbuch und auf dem Konto eintragen, bzw muss Hans W. das einfach rausrechnen?
Und noch eine vorerst letzte Frage:
Wenn Hans W. online vertreiben möchte, muss Hans W. ja höllisch aufpassen von anderen … „Mitbewerbern“ nicht abgemahnt zu werden, wenn Hans W. auch nur falsch pupst. Reicht es aus, wenn Hans W. die aktuelle Muster-Wiederrufsbelehrung und das Rückgaberecht irgendwo leserlich aufführt, oder muss Hans W. da NOCH was beachten, was ihm sonst einen Absturz garantieren würde wenn er es nicht macht?!
Ich freue mich schon auf die Antworten! Ich bin jedem Dankbar, der Hans W. auch wenn nur einen kleinen Schritt nach vorne bringt - genauso freue ich mich über einzelne Antworten zu einzelnen Punkten, muss nicht alles auf einmal erklärt werden
Die ein oder andere Lektüre ist zwar schon bestellt und es wird auch viel im Netz gestöbert, aber wo kann man besser seine Fragen direkt geklärt bekommen als in Foren