Hilfs-/Nebengewerbe?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mir nun stundenlang alle Infos zum Hilfs- und zum Nebengewerbe zusammen gesammelt, kenne die entsprechenden §§ der HWO- habe aber leider noch immer keine konkrete Antwort auf folgende Frage gefunden:

Eine Tischlerei möchte einem Tischlergesellen die Möglichkeit bieten, für die Tischlerei als Selbständiger Arbeiten zu übernehmen. Dafür würde die Tischlerei dem Gesellen zu bestimmten Zeiten die Werkstattnutzung ermöglichen. Über die so erfolgte Arbeit soll der Geselle dann der Tischlerei eine Rechnung schreiben.

Der Geselle hat keinen Gewerbeschein bekommen, da die HWK den Meisterbrief fordert. Die Ausnahmebedingungen, um auch ohne Meisterbrief in die Handwerkerrolle eingeschrieben zu werden, erfüllt der Geselle nicht (ihm fehlen die Jahre in leitender Position).

Kann hier ein Neben- oder Hilfsgewerbe gegründet werden? Wenn ja, wie?

Ich bedanke mich für jede Hilfe!

Hallo Irisanna,

da hast Du das mit „Experte auf dem Gebiet Arbeitsorganisation“ falsch verstanden. Die Arbeitsorganisation beschäftigt sich mit der Organisation der Arbeit hinsichtlich der Aufteilung der Arbeit (Wer macht was?), den Arbeitsinhalten (Wie soll es gemacht werden?), dem Wert der Arbeit (Welche Kenntnisse sind erforderlich, welche Anforderungen werden an die Person gestellt, in welcher Umgebung muss die Arbeit ausgeführt werden, welche Verantwortung muss der Ausführende tragen?) und wie soll die Entlohnung gestaltet werden.

Alles zusammengefasst in den Büchern des REFA-Verbandes unter dem Titel „Arbeitsorganisation“.

Deine Fragen sind dabei rein rechtlicher Natur und können am besten von einem Juristen für Arbeitsrecht beantwortet werden.

Gruss

Jörn