Hilfsarbeiten durch Fachpersonal

Glücklicherweise hat er einen guten Freund, der ihm dann heute
abend wohl ärztlich attestieren wird, dass er einstweilen
nicht über 2 kg heben darf.

da […] 500 Blatt Papier keine 2 kg haben (man muß ja nicht alles auf
einmal aufheben und auf den Rollwagen wuchten), könnte man
sich einen Betrug wie diesen eigentlich auch sparen.

es ist nicht ganz unüblich, dass din-a4-kopierpapier (80g/m²) z.b. in kartons zu 5 x 500 blatt verpackt ist. das entspricht ca. 12,5 kg/karton.

natürlich kann man das gebinde zunächst öffnen und das papier blattweise auf den rollwagen verladen.

aber nun stelle man sich vor, die kartons lagerten in einem regal und müssten dort zunächst herausgehoben werden, um sie überhaupt öffnen zu können.

hier wird es komplizierter, und ist wie immer eine frage des einzelfalls. doch von „betrug“ zu sprechen, weil sich der 6k-inschinör flugs mal einen 2-kg-schein besorgt, wird der sache nicht gerecht.

hi

hier wird es komplizierter, und ist wie immer eine frage des
einzelfalls. doch von „betrug“ zu sprechen, weil sich der
6k-inschinör flugs mal einen 2-kg-schein besorgt, wird der
sache nicht gerecht.

Stimmt, es wird der Sache nicht gerecht. Es ist vielmehr zu hoffen, daß der Herr Ingenieur zu seinem 2 kg Schein auch einen Aktenkofferträger bekommt, der ihn auf Außentermine, Besprechungen usw. begleitet.
Denn die Unterlagen, nebst elektronischer Behelfsmittel (die man heutzutage ja braucht, denn nur mit einem Zettel und einen Bleistift kann man ja schwerlich bei Kunden aufkreuzen), die man so mit sich rumschleppen muß, dürften die 2,5 kg von 500 Blatt Papier locker übertreffen.
Wenn der Herr Ingenieur diese Sachen aber weiterhin tragen kann, dann sollte er sich die Sache mit dem Gefälligkeitsgutachten vielleicht doch noch mal überlegen. Außer natürlich, wenn er in einem geschützten Bereich arbeitet und keine Kündigung fürchten muß.

Gruß
Edith

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Stimmt, es wird der Sache nicht gerecht. Es ist vielmehr zu
hoffen, daß der Herr Ingenieur zu seinem 2 kg Schein auch
einen Aktenkofferträger bekommt, der ihn auf Außentermine,
Besprechungen usw. begleitet.

Im 20. Jahrhundert wäre das dann wohl der Fall gewesen.

Denn die Unterlagen, nebst elektronischer Behelfsmittel (die
man heutzutage ja braucht, denn nur mit einem Zettel und einen
Bleistift kann man ja schwerlich bei Kunden aufkreuzen), die
man so mit sich rumschleppen muß, dürften die 2,5 kg von 500
Blatt Papier locker übertreffen.

Kaum zu glauben, aber heutzutage ist es mitunter nur ein USB-Stick oder ein Schmartfon, mit dem der Herr Ingenieur beim Kunden aufkreuzt. Die sind nämlich alle beide nicht im Analogzeitalter steckengeblieben; Kunden sind überdies in der Regel keine Privatleute, sondern selbst Unternehmen mit einer gewissen Büroausstattung.

Wenn der Herr Ingenieur diese Sachen aber weiterhin tragen
kann, dann sollte er sich die Sache mit dem
Gefälligkeitsgutachten vielleicht doch noch mal überlegen.
Außer natürlich, wenn er in einem geschützten Bereich arbeitet
und keine Kündigung fürchten muß.

Schon mal was vom „Ingenieurmangel“ gehört? Ingenieure werden heutzutage nicht gekündigt, nur weil sie sich weigern, Papier zu holen oder weil sie ein diesbezügliches Attest beibringen. Ob es sinnvoll ist, selbst über einen Wechsel nachzudenken, wenn firmeninterne Kapriolen wie die geschilderte überhandnehmen, steht auf einem anderen Blatt.