Hilfskraft anmelden (Haushalt)

Hallo - ich bin nicht sicher ob ich auf dem richtigen Brett bin.

Folgendes: Wir wollen ab und an eine Hilfskraft im Haushalt be-
schäftigen. Keine geregelte Zeiten, sondern wenn es „notwendig“ ist.
(Ca. 2 x im Monat ca. 4 - 5 Std.)
Und das wollen wir nicht „schwarz“ machen!
Wohin muß ich mich wenden um dies ordnungsgemäß - auch versicherungsrechtlich - anzumelden?
Finanzamt und Arbeitsagentur haben sich für nicht zuständig erklärt.

Schon mal Gruß und vielen Dank für brauchbare Antworten.

Wohin muß ich mich wenden um dies ordnungsgemäß - auch versicherungsrechtlich - anzumelden?

Mein Vorschlag: Mini-Job Zentrale der Knappschaft und Gemeindeunfallverband.

Finanzamt und Arbeitsagentur haben sich für nicht zuständig erklärt.

Wa haben die auch mit der Versicherung von Haushaltshilfen zu tun ?

Und das wollen wir nicht „schwarz“ machen!

… das wäre auch strafbar (illegale Beschäftigung) und würde sich nicht mal lohnen. Die Lohnnebenkosten, die Sie an die Knappschaft abführen müssen, können fast vollständig von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die Kosten der Ehrlichkeit sind also fast Null. Das Verfahren wurde konzipiert um private Haushalte von Kosten und Bürokratie bei legaler Beschäftigung im Haushalt zu entlasten.

Stichwort: Haushaltsscheckverfahren
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3 Privathaushalte/NavNode.html? nnn=true)

Viele Grüße
Oliver H.