Hilfskraft bei Pflegestufe 1

Hallo Leute,

mal angenommen, Frau X, Pflegestufe I, derzeit von der Sozialstation betreut, hat die Möglichkeit, diese Betreuung von einer Enkelin durchführen zu lassen.

Wenn nun alle ihre Kinder einen gewissen Betrag auf ein Konto einzahlen und von diesem Konto die Enkelin bezahlt wird und zusätzlich noch die verringerte Pflegepauschale erhält (es würden etwa € 400,00/Monat zusammen kommen), ist dann diese Enkelin Arbeitnehmerin der pflegebedürftigen Seniorin bzw. der Kinder, die die Geldbeträge zur Verfügung stellen? Muss sie angemeldet werden? Oder wäre dies Schwarzarbeit?

Danke
S

Hallo

http://www.400-euro.de/400/pflege.html

Gruß,
LeoLo

Hallo,

vielen Dank für den Link. Er hat mich insoweit weiter gebracht, dass das Pflegegeld definitiv nicht zu versteuern ist bzw. nicht als Arbeitseinkommen zählt.

Dann sprechen wir noch von restlichen ca. € 200,00. Muss dieser Betrag dann versteuert werden?

Wir leben in Ba-Wü.

Danke
S

Hallo

Dann sprechen wir noch von restlichen ca. € 200,00. Muss
dieser Betrag dann versteuert werden?

http://www.400-euro.de/400/haushaltshilfe.html

Gruß,
LeoLo