Hallo Leute,
mal angenommen, Frau X, Pflegestufe I, derzeit von der Sozialstation betreut, hat die Möglichkeit, diese Betreuung von einer Enkelin durchführen zu lassen.
Wenn nun alle ihre Kinder einen gewissen Betrag auf ein Konto einzahlen und von diesem Konto die Enkelin bezahlt wird und zusätzlich noch die verringerte Pflegepauschale erhält (es würden etwa € 400,00/Monat zusammen kommen), ist dann diese Enkelin Arbeitnehmerin der pflegebedürftigen Seniorin bzw. der Kinder, die die Geldbeträge zur Verfügung stellen? Muss sie angemeldet werden? Oder wäre dies Schwarzarbeit?
Danke
S