Hilfsmittel von Pflegeversicherung oder KV?

Hallo liebe Wissenden,

Hilfsmittel, wie z.B. Rollatoren, können im Pflegefall als Pflegehilfsmittel beantragt werden oder noch vor Beantragung einer Pflegestufe bei der Krankenkasse - das haben zumindest meine Recherchen im Inet ergeben.

Gibt es hier bei der Höhe des Zuschusses einen Unterschied?

Falls ja: Sollte man dann warten, bis der MDK die Pflegebedürftigkeit bescheinigt hat?

Vielen Dank vorab für Eure Meinungen!

VG
Mela

Hallo,
das spielt keine Rolle - ein Rollator kostet etwa 100,00 €
(normale Ausführung) für den Versicherten.
Gruss
Czauderna

Danke für die Antwort, Herr Czauderna,

das heisst also, es wäre egal, ob man die Rechnung bei der Krankenkasse oder der Pflegekasse (Träger = Krankenkasse)einreicht?

Wie hoch wäre da ca ein Zuschuss zB bei einem Rollator über 100 Euro?
Angenommen es läge kein Rezept vor und das Sanitätshaus hätte ebendiesen verkauft und nicht auf 5 Jahre vermietet, was meines Wissens bei einem Rezept so üblich ist.

Vielen Dank nochmal!

VG
Mela

Hallo,
das läuft etwas anders - man bekommt die Verordnung des Rollators vom Arzt ausgehändigt und hat jetzt zwei Möglichkeiten - entweder direkt zum Sanitätshaus und dort den Rollator gleich mitnehmen, seinen Eigenanteil bezahlen - der Rest macht der Lieferant dann mit der Kasse.
Alternativ kann man auch die Verordnung direkt an die Kasse schicken, und die veranlasst dass der Rollator geliefert wird - so kenne ich das.
Gruss
Czauderna

Nochmal ein herzliches Danke für die Antwort!

Was ist, wenn ein Hilfsmittel aus akutem Anlass gleich erworben wurde, zB der Rollator, weil ein Aufschieben nicht möglich ist, zB weil der Arzt Urlaub hätte?

Erstattet die Krankenkasse dann überhaupt etwas?

Wo kann ich das nachlesen?
Google hat zwar viel gebracht, aber so explizit hat keine Seite eine Antwort :frowning:

VG
Mela

Hallo,
na ja, kommt auf die Kasse an - aber, wenn der Arzt eine Verordnung ausstellt, dann dürfte einer Kostenerstattung (Vertragssätze) nichts im Wege stehen - so kenne ich es jedenfalls aus meiner Praxis, wobei wir hier wirklich nur über einen Rollator sprechen.,
Gruss
Czauderna

Vielen Dank und guten Rutsch in 2012!

Mela

Hallo,

eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse kann schwieriger werden. Evtl. hilft der Hinweis auf § 13 Absatz 3 SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html

Im Übrigen sind Leistungen der KV immer vorrangig vor Leistungen der PV.

Gruß

RHW