Hallo liebe Wissenden,
Hilfsmittel, wie z.B. Rollatoren, können im Pflegefall als Pflegehilfsmittel beantragt werden oder noch vor Beantragung einer Pflegestufe bei der Krankenkasse - das haben zumindest meine Recherchen im Inet ergeben.
Gibt es hier bei der Höhe des Zuschusses einen Unterschied?
Falls ja: Sollte man dann warten, bis der MDK die Pflegebedürftigkeit bescheinigt hat?
Vielen Dank vorab für Eure Meinungen!
VG
Mela