Mal angenommen ein Mieter hat die 2te Monatsmiete sowie die 2te fällige Kautionsrate nicht gezahlt. Weil die Bank ohne Deckung den Auftrag nicht erfüllt hat.
Darf der Vermieter mit der Kündigung drohen.
Er würde schreiben, Sie sind mit zwei Monatsnettomieten im Rückstand.
Einer Miete für den Monat Juli sowie der vereinbarten zweiten Kautionsrate.
Ich setze Frist bis zum 15.07 sollte die Gsamt Zahlung nicht eintraffen werde ich die fristlose Kündigung aussprechen. Zugleich werde ich hilfsweise und wirklich nur hilfsweise fristgerecht kündigen zum 31.10.05.
Die Erste Miete + die erste Kautionszahlung, von drei mussten wir beim Einzug zahlen.
Darf er gleich fristlos kündigen denn das ist doch nur die 1te Miete mit Nebenkosten ich denke erst mit 2 Mieten mit Nebenkosten kann er Kündigen.
und was bedeutet „hilfsweise und wirklich nur hilfsweise“ was soll das.
vielen Dank für antworten
Angelika
Mal angenommen ein Mieter hat die 2te Monatsmiete sowie die
2te fällige Kautionsrate nicht gezahlt. Weil die Bank ohne
Deckung den Auftrag nicht erfüllt hat.
Darf der Vermieter mit der Kündigung drohen.
Er würde schreiben, Sie sind mit zwei Monatsnettomieten im
Rückstand.
Einer Miete für den Monat Juli sowie der vereinbarten zweiten
Kautionsrate.
Ich setze Frist bis zum 15.07 sollte die Gsamt Zahlung nicht
eintraffen werde ich die fristlose Kündigung aussprechen.
Zugleich werde ich hilfsweise und wirklich nur hilfsweise
fristgerecht kündigen zum 31.10.05.
Die Erste Miete + die erste Kautionszahlung, von drei mussten
wir beim Einzug zahlen.
Darf er gleich fristlos kündigen denn das ist doch nur die 1te
Miete mit Nebenkosten ich denke erst mit 2 Mieten mit
Nebenkosten kann er Kündigen.
und was bedeutet „hilfsweise und wirklich nur hilfsweise“ was
soll das.
Eigene Interpretation: die Kündigung wird seitens des VM für ungültig erklärt, wenn die Miete nachgezahlt wird. Aber keine Gewähr…
ich habe heute diesen Text zweimal in ähnlicher Form benutzt und fristlos gekündigt mit der Aufforderung bis spätestens 25.07.05 die Wohnung mit sämtlichen Schlüssel in ordnungs- und vertragsgemässen Zustand an mich als Bevollmächtigten herauszugeben. Da jeweils zwei Mieter und zwei Vermieter vorhanden sind, sind auch doppelte Kosten fällig.
Die fristlose Kündigung ist in dem hier geschilderten Fall aber nicht möglich. Der Mieter muss mit mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand sein. Die ausstehende Kaution ist jedoch Anlass, darauf hinzuwiesen, dass es sich hier um einen Vertragsverstoss handelt, der das Vertrauen in eine Partei erheblich stört und dem VM nicht zumutbar sein kann, mit diesen Mietern das Mietverhältnis fortzusetzen. Insoweit kann er natürlich fristgemäss die Kündigung aussprechen und mit mangelndem Vertrauen diese auch begründen. Der Vorgang, dass zuerst abgemahnt sein muss, ist aus meiner Sicht erfüllt, weil ausdrücklich im Rahmen der Aufforderung erklärt wird, wenn kein Geld eingeht, wird gekündigt.
Grüsse Günter
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