Hilsgewerbe? Nebengewerbe?

ich habe mir nun stundenlang alle Infos zum Hilfs- und zum Nebengewerbe zusammen gesammelt, kenne die entsprechenden §§ der HWO- habe aber leider noch immer keine konkrete Antwort auf folgende Frage gefunden:

Folgender hypothetischer Fall:
Eine Tischlerei möchte einem Tischlergesellen die Möglichkeit bieten, für die Tischlerei als Selbständiger Arbeiten zu übernehmen. Dafür würde die Tischlerei dem Gesellen zu bestimmten Zeiten die Werkstattnutzung ermöglichen. Über die so erfolgte Arbeit soll der Geselle dann der Tischlerei eine Rechnung schreiben.

Der Geselle bekommt keinen Gewerbeschein, da die HWK den Meisterbrief fordert. Die Ausnahmebedingungen, um auch ohne Meisterbrief in die Handwerkerrolle eingeschrieben zu werden, erfüllt der Geselle nicht (ihm fehlen z.B. die Jahre in leitender Position).

Kann hier ein Neben- oder Hilfsgewerbe gegründet werden?

Ich bedanke mich für jede Hilfe!

No.
Es gibt kein Hilfsgewerbe oder Nebengewerbe, er gibt nur
ein Gewerbe, was man anmelden muss.

Aber sicher gibt es das, § 3 HWO: Nebenbetrieb bzw. Hilfsbetrieb. Dass jegliches Gewerbe, auch ein Neben- oder Hilfsgewerbe, angemeldet werden muss, ist selbstverständlich und nicht meine Frage.

Sonst noch Wünsche?
Die Frage war, ob eine Neben- oder Hilfsgewerbe
angemeldet werden kann.

Warum so zickig??

Ich habe gefragt, ob in dem von mir beschriebenen Fall ein Hilfs- oder Nebengewerbe angemeldet werden kann. Du antwortest: Gibt es nicht.
Ich schreibe, dass es das sog. Hilfs- oder Nebengewerbe durchaus gibt und benenne auch, wo du es finden kannst. Warum dann der Sarkasmus???

Ich hatte nicht vor, dich in deiner „Kompetenz“ anzugreifen, aber ich möchte eben so wenig mit sarkastischen, sinnlosen und nicht hilfreichen Beiträgen zugekleistert werden.

Kann mir vielleicht jemand anders weiter helfen? Es geht um den sog. Hilfs- oder den sog. Nebenbetrieb, wie er in der HWO beschrieben, aber auch bei der IHK bekannt ist.

Es kann kein Hilfs oder Nebengewerbe angemeldet,
werden, weil es keines gibt.

Hilfs und Nebenbetrieb sind Begriffe aus der HWO,
und haben nichts mit dem Anmelden eines Gewerbes
zu tun, sondern (vermute ich mal), ob man die
Handwerksordnung beachten muss.

Ob der Geselle die Voraussetzungen erfüllt, um
selbständig eine Gewerbe betreiben zu dürfen,
ohne Meisterbrief, wird Ihnen rechtssicher
nur die HWK sagen können.

Hallo,

okay, vielen Dank für die Info.

"Kann hier ein Neben- oder Hilfsgewerbe gegründet werden?

Also,
wie gesagt, nein.
Das Gewerberecht kennt bei der Anmeldung nur den Begriff des
Gewerbes.
Deshalb haben Sie ja wahrscheinlich auch nicht drüber gefunden,
weil das Gewerbe wird bei der Anmeldung nicht unterschieden
nach Hauptgewerbe; Nebengewerbe; Kleingewerbe oder sonstwas.

Es gibt z.B. im Steuerecht eine Kleinunternehmerregelung;
aber die bezieht sich ausschießlich auf die Steuergesetze.

ES gibt z bei der Gewerbeanmeldung teiweise auch Fragebögen,
mit der Frage, ob das Gewerbe im Nebenerwerb betrieben
wird. Das dient ausschließlich zu statistischen Zwecken.
wobei dem Antragsteller mehr oder freigestellt ist,
was er dort einträgt.

Usw.

Die Begriffe Hauptbetrieb und Nebenbetrieb beziehen
sich jetzt auch nur erst mal nur auf die handwerksordnung;
und müßten dort dementsprechend definiert sein.

Man kann das Problem nicht umgehen, in dem man ein
Neben- oder Hilfsgewerbe anmeldet: Weil es das
wie gesagt nicht gibt; deshalb entfällt die
Alternative; und ist so m.E. die einzig
sinnvolle Antwort.
So habe ich das wenigstens verstanden.

Abgesehen davon, sollte man ein bisschen vorsichtig sein,
mit denen; die sehen es nicht unbedingt gerne, wenn
man nach Schlupflöchernn sucht, den Meisterzwang
zu umgehen.
Aber das dürfte Ihnen ja wohl auch bekannt sein.

Vielen Dank für die Erläuterungen, das hat mir sehr geholfen.

Wir haben nun eine Lösung gefunden (die, wie Sie schon richtig vermutet haben, mit einem Neben- oder Hilfsgewerbe nichts zu tun haben.)

Also,
mit zusülzen oder sowas hatte das nichts zu tun.

Die Frage (kann ich ein Neben, Klein, Hilfs oder sonstwas gewerbe)
anmelden, kommt nämlich jeden zweiten Tag; auch in anderen Foren.

Die Experten im Steuerforum verlieren dann auch oft die
Contenence, weil den Leuten die Fachbegriffe nur sehr schwer
zu erklären sind.

Für den Laien ist das auch sehr schwierig zu verstehen,
und er weiss ja auch nicht mit wem er es zu tun
hat.

Gesundes Misstrauen, ist immer angebracht.
Ist jetzt ein bisschen aneinander vorbei gelaufen,
aber ich hoffe, im Endeffekt verständlich.

Versuchen Sie mal einem Laien klar zu machen, was ein
Kaufmann (Firma) im rechtlichen Sinne ist; können
Sie vergessen, selbst die auf dem Gewerbeamt, die wissen
das ja noch nicht einmal.