Himmelsscheibe von Nebra

Hallo,
was passiert, wenn der Richter dem Sachverständigen der Angeklagten
nicht glaubt und die beiden verurteilt?
Nach Verbüßung der Haftstrafe stellt sich dann heraus, dieses
Bronzeschild war eine geschickte Fälschung. Können die dann zu
unrecht Verurteilten eine Entschädigung und Rehabilitation erreichen?
Gruß
TeeBird
Hier der Link zum Spiegel online
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,342…

Hallo,

ganz unten in deinem Artikel steht:

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Sollte Richter Torsten Gester tatsächlich von einer Fälschung ausgehen, könnten die beiden Angeklagten zwar nicht mehr wegen Hehlerei mit einem bedeutsamen Kulturgut verurteilt werden. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft für diesen Fall bereits eine Klage wegen Betruges angekündigt.
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Also, entweder die beiden werden wegen Hehlerei verknackt, oder wegen Betruges. Sollte sich später herausstellen, daß die Entscheidung des Gerichtes nicht richtig war, können die beiden wohl die Entscheidung anfechten, müssen dann aber gleichzeitig den anderen Tatbestand zugeben. Entweder das Ding ist echt, dann haben sie sich der Hehlerei schuldig gemacht, oder das Ding ist nicht echt, dann des Betruges.

Gerhard

Hallo Gerhard,

die Betrugsseite habe ich gar nicht wahrgenommen. grrr
Aber klammern wir das mal aus. Dann bleibt meine ursprüngliche Frage.
Und jetzt noch zusätzlich

  • wenn in diesem Fall eine Entschädigung für Haftstrafen gezahlt
    wird, wonach bemisst sich die Höhe?

Gruß
TeeBird