Guten morgen liebe Helfer,
eine fiktive Person benötigt dringend euer Wissen.
Nehmen wir einmal folgenden Fall an. Person A zog in eine andere Stadt, meldete sich unmittelbar bei der neuen Gemeinde an. Hat ihr Krad Person B dessen Zweitwagen seit 5 Jahren genutzt wurde und auch weiterhin zur Verfügung stand aus Dank geschenkt.
A wird nun bei Person B, wo bislang ein Nebenwohnsitz gemeldet war ganz einziehen und gibt seinen eigenen Hausstand auf.
B ist seit 10 Jahren Versicherungsnehmer des Motorrades über das Kto. von A wurde die Steuer eingezogen.
A fertigt sich nun eine Liste welche Institutionen etc. abermals alle von der neuen Anschrift in Kenntnis gesetzt werden müssen und nehmen wir weiter an, das Krad wurde damals nicht von B auf sich zugelassen.
Räusper, das gibt Schellte aber A braucht dringend eurer Rat.
Soll A nun nachdem bei der (vorvorherigen) Meldebehörde die Anmeldung vorgenommen werden wird zum Strassenverkehrsamt und „sein“ Krad ummelden?
Welche drakonischen Bußgelder hat A zu erwarten? Oder ist es ratsam B meldet das Krad jetzt auf sich an?
Geht das jetzt noch, oder muss A erst ummelden um dann eine Woche später wieder umzumelden, abmelden mag weder A noch B.
PS
Obwohl es vor Strafe nicht schützt, das Krad steht seit seit dem letztem TÜV (der vor dem ersten Umzug war) unbenutzt in einer Garage, bedeutet aber beiden sehr viel.
Danke an alle Helfer und viele Grüsse
theo