eine fiktive Person benötigt dringend euer Wissen.
Nehmen wir einmal folgenden Fall an. Person A zog in eine andere Stadt, meldete sich unmittelbar bei der neuen Gemeinde an. Hat ihr Krad Person B dessen Zweitwagen seit 5 Jahren genutzt wurde und auch weiterhin zur Verfügung stand aus Dank geschenkt.
A wird nun bei Person B, wo bislang ein Nebenwohnsitz gemeldet war ganz einziehen und gibt seinen eigenen Hausstand auf.
B ist seit 10 Jahren Versicherungsnehmer des Motorrades über das Kto. von A wurde die Steuer eingezogen.
A fertigt sich nun eine Liste welche Institutionen etc. abermals alle von der neuen Anschrift in Kenntnis gesetzt werden müssen und nehmen wir weiter an, das Krad wurde damals nicht von B auf sich zugelassen.
Räusper, das gibt Schellte aber A braucht dringend eurer Rat.
Soll A nun nachdem bei der (vorvorherigen) Meldebehörde die Anmeldung vorgenommen werden wird zum Strassenverkehrsamt und „sein“ Krad ummelden?
Welche drakonischen Bußgelder hat A zu erwarten? Oder ist es ratsam B meldet das Krad jetzt auf sich an?
Geht das jetzt noch, oder muss A erst ummelden um dann eine Woche später wieder umzumelden, abmelden mag weder A noch B.
PS
Obwohl es vor Strafe nicht schützt, das Krad steht seit seit dem letztem TÜV (der vor dem ersten Umzug war) unbenutzt in einer Garage, bedeutet aber beiden sehr viel.
A hat damals das Motorrad gekauft und bei der Zulassungsbehörde seine BV angegeben und die Doppelkarte von B, da dieser eine bessere SF Klasse hatte und A eh nur wegen und für B Führerschein und Anschaffung getätigt hat.
Jahre später versemmelt A seinen PKW, bekommt von B einen seiner beiden zur Verfügung.
A zieht weg, darf den PKW von B mitnehmen, schenkt B das Krad, da nach einem Reitunfall nie wieder benutzt; meldet sich gehorsam (Wohnsitzmäßig) um.
Nun möchten A+B in einem einzigen Hausstand zusammenleben.
A steht nun vor der Frage, da das Krad einfach so weiter gelaufen ist, von A am damaligem neuen Wohnort nichts umgemeldet, da ja nur im Besitz des zweiten PKW von B
… das Ding ist ja immer noch auf Namen von A!
Wie damit umgehen?
Wenn A sich nun erneut Wohnsitzmäßig ummeldet, ist es dann problematisch dem Krad wieder eine Adressrichtige Halterzuordnung zu geben oder sollte besser im Falle etwaiger Ordungswidrigkeiten B das Teil endlich als Halter anmelden, was ja nun im Falle des Zusammenzuges eigentlich egal ist.
Finanziell wurde das Teil immer bedient wenn auch nicht genutzt, das ist völlig aussen vor.
Sorge geht hier darin, wurde meldetechnisch was versäumt. Welches ist das kleinere Übel der Korrektheit nachzukommen.
Hoffe nun alle Klarheiten beseitigt zu haben:smile:
nach dieser Schilderung wird das Chaos noch größer!
Guten Tag,
nein gar nicht!
A hat damals das Motorrad gekauft und bei der
Zulassungsbehörde seine BV angegeben
Was verstehst Du unter BV ? (Berufsverband / Bundesverband ???)
Manchmal sollte man Begriffe ausschreiben und nicht immer nur Abkürzungen die nichtssagend sind verwenden.
und die Doppelkarte von
B, da dieser eine bessere SF Klasse hatte und A eh nur wegen
und für B Führerschein und Anschaffung getätigt hat.
Ich vermute - A = Fahrzeughalter / B = Versicherungsnehmer
Jahre später versemmelt A seinen PKW, bekommt von B einen
seiner beiden zur Verfügung.
was hat der PKW mit dem KRAD zu tun ?
A zieht weg, darf den PKW von B mitnehmen, schenkt B das Krad,
da nach einem Reitunfall nie wieder benutzt; meldet sich
gehorsam (Wohnsitzmäßig) um.
Nun möchten A+B in einem einzigen Hausstand zusammenleben.
A steht nun vor der Frage, da das Krad einfach so weiter
gelaufen ist, von A am damaligem neuen Wohnort nichts
umgemeldet, da ja nur im Besitz des zweiten PKW von B
… das Ding ist ja immer noch auf Namen von A!
Also hat sich bei dem KRAD nichts geändert -
also ist A immer noch Fahrzeughalter und zahlt auch brav noch die Kfz-Steuer und B ist Versicherungsnehmer
Wie damit umgehen?
Wenn A sich nun erneut Wohnsitzmäßig ummeldet, ist es dann
problematisch dem Krad wieder eine Adressrichtige
Halterzuordnung zu geben oder sollte besser im Falle etwaiger
Ordungswidrigkeiten B das Teil endlich als Halter anmelden,
was ja nun im Falle des Zusammenzuges eigentlich egal ist.
Finanziell wurde das Teil immer bedient wenn auch nicht
genutzt, das ist völlig aussen vor.
Sorge geht hier darin, wurde meldetechnisch was versäumt.
Welches ist das kleinere Übel der Korrektheit nachzukommen.
Hoffe nun alle Klarheiten beseitigt zu haben:smile:
Und warum ist meine vorherige Antwort so abwegig ?
KRAD auf B als Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle ummelden.
Eine Bitte noch zum Schluss, bei weiteren Anfragen sollte man Dinge die mit der Frage nichts zu tun haben einfach weg lassen (wie hier z.B. den PKW).