'Hinflug nicht nötig für Rückflug'

Hi,
wurde 'glaub schon öfters gefragt. Es gibt jetzt ein Gerichtsurteil, dass man den gebuchten Hinflug nicht in Anspruch genommen haben muss um den Rückflug antreten zu können:
http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=541
Eine Fluggesellschaft darf einen Rück-
flug nicht einfach stornieren, wenn der
Kunde den Hinflug nicht antritt.
Amtsgericht Frankfurt (31 C 2972/05)

Grüße,
J~

Hi J~,

das Problem dabei ist, dass die Airlines dieses Urteil weiterhin ignorieren. Ich habe zumindest noch keine anderslautende Information bekommen. Dies bedeutet, dass man klagen kann und auch gute Aussichten auf Erfolg hat. Das bringt einem aber in dem Moment nichts, wenn man am Flughafen im Ausland steht und einem die unfreundliche Dame am Schalter erklärt, man müsse ein neues Ticket für viel Geld kaufen.

bye
Rolf

Hi,

das Problem dabei ist, dass die Airlines dieses Urteil
weiterhin ignorieren.

das mag zur Zeit schon sein. Aber wenn die Kunden wissen was ihnen zusteht kann sich das auch ändern! Wenn Airline y teurer ist als x aber nicht rumzickt kann das auch kaufentscheident sein :wink:

Viele Grüße,
J~

Hallo,

Es gibt jetzt ein
Gerichtsurteil, dass man den gebuchten Hinflug nicht in
Anspruch genommen haben muss um den Rückflug antreten zu
können:
http://www.ardtext.de/videotext/index.html?tafel=541
Eine Fluggesellschaft darf einen Rück-
flug nicht einfach stornieren, wenn der
Kunde den Hinflug nicht antritt.
Amtsgericht Frankfurt (31 C 2972/05)

Das ist mal wieder die typische Geschichte von nicht juristisch vorgebildeten Journalisten, die einfach unreflektiert irgendwelche Halbwahrheiten abdrucken und damit die Bevölkerung in die Irre führen.

Um es ganz deutlich zu sagen: Ein einzelnes AG-Urteil sagt nichts, aber auch wirklich gar nichts aus. Der deutsche Amtsrichter als niedrigste juristische Lebensform mit Staatsexamen im Gerichtsgebäude entscheidet den Kleinkram im Einzelfall und tobt dabei auf weiter Wiese. Was die Berufungsgrenze nicht erreicht, wird nie einer weiteren Überprüfung zugeleitet und erlangt somit nie so etwas wie Bestätigung oder Ablehnung und ist damit abgesehen vom konkreten Einzelfall ohne jede Bedeutung. Schon beim gleichen Gericht kann ein anderer Amtsrichter morgen ohne jegliche Bedenken haben zu müssen, anders entscheiden, und wenn Du mit dem AG Urteil aus FFM versuchst einen Amtsrichter in H oder M oder B zu beeindrucken, wirst Du kaum mehr als ein müdes Lächeln ernten. Das ist eine Einzelmeinung, und Richterkollegen lassen sich wenn überhaupt, dann nur von einer gefestigten Rechtsprechung der eigenen Obergerichte beeindrucken. Also beim AG FFM kannst Du nur was mit der gefestigten Rechtssprechung des zuständigen LG erreichen, dort nur was mit der Rechtssprechung des zuständigen OLG, und bundesweite Bedeutung haben nur BHG-Urteile oder Sprüche des BVerfG oder anderer höchster Bundesgerichte. Und selbst innerhalb der Gerichte kann es durch unterschiedliche Kammerzugehörigkeiten zu abweichenden Urteilen in an sich identischen Fällen kommen.

Klassischer Fall hierzu war ebenfalls eine touristische Angelegenheit, die vor zwei Jahren AFAIR auch in FFM lief. Zwei Urlauberpärchen verunglückten gemeinsam im selben Auto. Nachdem das Untergericht die eine Partei abgebügelt hatte, legte diese Rechtsmittel ein und gewann schließlich. Daraufhin klagte dann auch die zweite Partei und unterlag ebenfalls beim Untergericht. Sie landete in der Rechtsmittelinstanz dann aber dummerweise bei einer anderen Kammer in der Oberinstanz und siehe einer schau, unterlag da ebenfalls. Da damit der Rechtsweg erschöpft war, kann man nur sagen: „Außer Spesen nichts gewesen“

Ein einzelnes AG-Urteil ist nicht mehr als eine Randnotiz und kann einem im verzweifelten Kampf gegen eine gefestigte Rechtsprechung mal der letzte Strohhalm sein. Mehr aber auch nicht! Hierauf ernsthaft Hoffnungen zu begründen …

Gruß vom Wiz

Hi,

du magst juristisch sicher Recht haben, aber mit dieser Einstellung der Hinnahme wird sich auch künftig nix ändern. Wenn nun viele Kunden mit dem nach deiner Aussage nur vermeintlichen Recht bei den Fluggesellschaften vorstellig werden könnte der Marktdruck so groß werden, dass es doch umgesetzt wird.

Ein einzelnes AG-Urteil ist nicht mehr als eine Randnotiz und
kann einem im verzweifelten Kampf gegen eine gefestigte
Rechtsprechung mal der letzte Strohhalm sein. Mehr aber auch
nicht!

Wozu gibts denn Amtsgerichte überhaupt wenn deren Urteile eh für’n Arsch sind? Dann lieber ein „ordentliches“ Verfahren als 10 identische vor 10 verschiedenen Amtsrichtern, oder?

Viele Grüße,
J~

Hallo

Ein einzelnes AG-Urteil ist nicht mehr als eine Randnotiz und
kann einem im verzweifelten Kampf gegen eine gefestigte
Rechtsprechung mal der letzte Strohhalm sein. Mehr aber auch
nicht!

Soweit ich weiss, gibt es bei dieser Sache noch keine gefestige Rechtssprechung.

Wozu gibts denn Amtsgerichte überhaupt wenn deren Urteile eh
für’n Arsch sind? Dann lieber ein „ordentliches“ Verfahren als
10 identische vor 10 verschiedenen Amtsrichtern, oder?

Zumindest in diesem Fall kann man schon was ableiten, es gibt ein paar andere Amtsgerichte, die genauso geurteilt haben. Danach gab es dann immer die grosse Ankündigung der Lufthansa, beim nächsten Fall das ganze bis ganz nach oben zu prozessieren, weil sie sich im Unrecht sahen.
Passiert ist aber noch nichts, jeder mag sich nun seinen Teil denken warum es noch kein „ordentliches“ Verfahren gegeben hat.

Gruß, DW.

Hallo!

du magst juristisch sicher Recht haben, aber mit dieser
Einstellung der Hinnahme wird sich auch künftig nix ändern.
Wenn nun viele Kunden mit dem nach deiner Aussage nur
vermeintlichen Recht bei den Fluggesellschaften vorstellig
werden könnte der Marktdruck so groß werden, dass es doch
umgesetzt wird.

Da könntest du Recht haben, es kann aber auch genau umgekehrt sein. Gerade die Tatsache, dass es ein so ein Urteil irgendeines AG gibt und sich Leute darauf berufen möchten, wird irgendeinen Unternehmer einmal dazu veranlassen, die Sache erst Recht bis zur letztmöglichen Instanz mit einem möglicherweise anderen Ausgang durchzustreiten.

Gruß
Tom

Hallo,

Wozu gibts denn Amtsgerichte überhaupt wenn deren Urteile eh
für’n Arsch sind?

sie sind für die betreffenden Parteien sicherlich nicht für den Arsch, sondern bindend, sofern die Anrufung einer höheren Instanz nicht möglich ist.

Gruß,
Christian

Hallo,

Wenn nun viele Kunden mit dem nach deiner Aussage nur
vermeintlichen Recht bei den Fluggesellschaften vorstellig
werden könnte der Marktdruck so groß werden, dass es doch
umgesetzt wird.

Da verstehst Du was falsch. Es ging mir hier nicht darum, was „wünschenswerter Kundenservice“ wäre, sondern darum, dass mit dieser Art der Berichterstattung über Urteile Leute in teure Prozesse getrieben werden, weil ihnen suggeriert worden ist, eine Sache sei genau so und nicht anders, nur weil ein x-beliebiges AG mal so geurteilt hat. Ohne RS kommt dann schnell das böse Erwachen, dass man zu seinem in der Sache erlittenen Verlust jetzt auch noch die Verfahrenskosten tragen darf. D.h. hier wird ein vollkommen falsches Bild des Prozessrisikos gezeichnet. Die Presseberichterstattung erweckt den Eindruck, dass man jetzt in ähnlich gelagerten Fällen einfach nur noch vor Gericht gehen muss und die Sache dann ein eindeutiges Ergebnis haben wird. Eine fundierte Entscheidung anhand des Prozessrisikos eine Sache durchzufechten ist dann natürlich nicht mehr möglich. Das tatsächliche Risiko dürfte deutlich höher sein, als man nach dieser Pressemitteilung als Laie erwarten dürfte.

Ein einzelnes AG-Urteil ist nicht mehr als eine Randnotiz und
kann einem im verzweifelten Kampf gegen eine gefestigte
Rechtsprechung mal der letzte Strohhalm sein. Mehr aber auch
nicht!

Wozu gibts denn Amtsgerichte überhaupt wenn deren Urteile eh
für’n Arsch sind? Dann lieber ein „ordentliches“ Verfahren als
10 identische vor 10 verschiedenen Amtsrichtern, oder?

Wie schon in einer anderen Antwort geschrieben. Für die Parteien des konkreten Rechtsstreits ist das Urteil durchaus von Wert, denn deren Streitfall wird damit schließlich ggf. abschließend entschieden. Und in Dingen die üblicherweise nicht in den Rechtsmittelinstanzen landen macht es durchaus Sinn, sich die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen insbesondere vor dem zuständigen Gericht anzusehen, um das Prozessrisiko einschätzen zu können. Der von solchen Veröffentlichungen erweckte Eindruck ist aber grundsätzlich ein anderer. Da wird dann im vollen Brustton der Überzeugung verkündet, dass ein armer kleiner Mann es mal wieder einem großen Konzern gezeigt hat, und damit jetzt und in Zukunft Gesetz ist, was das AG-Kleinkleckersdorf in einem ganz konkreten Einzelfall mal entschieden hat.

Gruß vom Wiz

Hi Wiz,

Da verstehst Du was falsch.

nee, ich habe schon verstanden, dass du auf eine Journalistenschelte hinaus wolltest :smile:
Was ich nur meinte war, dass hier ausnahmsweise eine „Fehlinformation“ zu einem besseren Ergebnis führen kann, als wenn „das Volk“ die juristischen Hintergründe kennt.

in ähnlichen Fällen insbesondere
vor dem zuständigen Gericht anzusehen, um das Prozessrisiko
einschätzen zu können.

Ja genau DAS ist es was mich die Juristerei nie und nimmer verstehen lässt. Entweder ist etwas erlaubt oder es ist es nicht. Was ist denn „Hmm, ja Richter Meier und Moser sagen bestimmt wieder das das rechtens ist was Schumacher und Dipfelmoser immer ablehnen“. Wie kann denn der gleiche Vorgang mal legal sein und mal nicht?

Grüße,
J~

Hallo!

Ja genau DAS ist es was mich die Juristerei nie und nimmer
verstehen lässt. Entweder ist etwas erlaubt oder es ist es
nicht.

Die Wirklichkeit ist halt nicht so simpel, sondern zu komplex. In 95% der Fälle ist die Rechtslage eh völlig eindeutig, man hört aber nicht davon.

Gruß
Tom