Hinnehmen oder lärmbelästigung ?

hallo

angenommen ein mieter 1 hört des öfteren laute musik ( sodas mieter 2 sein fernseher lauter stellen muss um was zu verstehen ).

mieter 1 macht dies meistt zwischen 19 und 22 uhr.

nach einem gespräch von mieter 2 zu 1 meint 1 nur das es keine ruhestörung ist da man erst ab 22 uhr leise sein muss

mieter 2 fühlt sich aber durch die laute musik gestört.

darf mieter 2 polizei rufen wegen lärmbelästigung ? oder muss er die musik bis 22 uhr so hinnehmen ?

mfg

Ein Missverständnis ist ja oft, dass gedacht wird, vor 22 Uhr darf man so laut sein, wie man möchte, da erst ab 22 Uhr Ruhezeit ist. So einfach ist das aber nicht. Auch vor 22 Uhr sollte die Lautstärke nur so sein, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen, es gibt also an sich natürlich auch Grenzen, vor 22 Uhr ist nicht alles erlaubt!

Mieter 2 sollte beim Ordnungsamt anrufen und unverbindlich nachfragen wie die Lage vom Ordnungsamt gesehen wird und anschließend Mieter 1 sachlich darüber informieren. Wenn sich trotzdem nichts ändert, soll das Ordnungsamt vorbei kommen.

Hallo

Na zunächst sähe man in einer Mietergemeinschaft mal, welche besonderen Bedürfnisse die Mitmieter denn hätten.

Meistens läßt sich da schon im Gespräch miteinander aufklären, was geht, bzw. was momentan nicht angebracht ist.

Es ist kaum zu glauben, was sich untereinander friedlich arrangieren läßt.

mfg

nutzlos