Ein Missverständnis ist ja oft, dass gedacht wird, vor 22 Uhr darf man so laut sein, wie man möchte, da erst ab 22 Uhr Ruhezeit ist. So einfach ist das aber nicht. Auch vor 22 Uhr sollte die Lautstärke nur so sein, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen, es gibt also an sich natürlich auch Grenzen, vor 22 Uhr ist nicht alles erlaubt!
Mieter 2 sollte beim Ordnungsamt anrufen und unverbindlich nachfragen wie die Lage vom Ordnungsamt gesehen wird und anschließend Mieter 1 sachlich darüber informieren. Wenn sich trotzdem nichts ändert, soll das Ordnungsamt vorbei kommen.