Hallo,
zunächst Entschuldigung für solch eine makabre Frage: ich war jüngst in Rom u.a. auch im „mamertinischen Kerker“. Jetzt las ich, dass Staatsfeinde dort erdrosselt worden sind. In Erinnerung habe ich, dass Paulus -weil er Römer war - nicht gekreuzigt, sondern enthauptet wurde. Zählte er als Christ nicht zu den Staatsfeinden oder war die Hinrichtungsart „nach Lust und Laune“?
Mit dank im voraus und freundlichen Grüßen
Günter
Nach Lust und Laune wohl normalerweise nicht. Die Hinrichtungsart war vom jeweiligen Urteil abhängig. „Staatsfeind“ war beispielsweise ein Titel, der römischen Bürgern durch die Proskription „verliehen“ werden konnte, aber auch Angehörigen anderer Völker, beispielsweise Anführern von Aufständen. Dann war das aber eher ein außenpolitischer und kein rechtlicher Akt. Die Hinrichtungsart ist natürlich auch davon abhängig, in welcher Epoche Roms das Urteil gefällt wurde. In der Republik gab es erhebliche andere Ansichten und Rechtswege als in der Kaiserzeit.
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Hallo, Güncy,
für die Enthauptung des Paulus gibt es eine recht einfache Erklärung. Er war römischer Staatsbürger, deshalb mußte er „ehrenhaft“ zu Tode gebracht werden.
Gruß
Eckard
Hallo,
Günter!
ich war
jüngst in Rom u.a. auch im „mamertinischen Kerker“. Jetzt las
ich, dass Staatsfeinde dort erdrosselt worden sind.
Dies bezieht sich wahrscheinlich auf die von Cicero als Konsul angeordnete Hinrichtung der Haupt-Mitverschwörer des Catilina im Jahr 63 v. Chr.
[antike Literatur dazu: Ciceros vier „Reden gegen Catilina“; Sallust: Die Verschwörung des Catinlina]
In
Erinnerung habe ich, dass Paulus -weil er Römer war - nicht
gekreuzigt, sondern enthauptet wurde. Zählte er als Christ
nicht zu den Staatsfeinden oder war die Hinrichtungsart „nach
Lust und Laune“?
Da muss man eine Entwickung sehen. Ursprünglich (so noch im Zwölftafelgesetz) finden wir einen fließenden Übergang zwischen Privatstrafe und Staatsstrafe: Der nächtliche Dieb darf/soll in einer Art Notwehr getötet werden, der Brandstifter darf/soll den Feuertod erleiden, der Getreidedieb darf/soll zu Ehren der Getreidegöttin Ceres aufgehängt werden … Egal, ob Privatstrafe oder durch die Staatsgewalt: es geht um das Prinzip der Talion (wie du mir …).
Mit der Herausbildung des Amtes der „tresviri capitales“ als Hilfssheriffs des Prätors (DreiMännerKollegium für Kapitalstrafen: Aufsicht über städtische Ordnung, Gefängnisse, Vollzug der Strafen, aber nicht selbst Henker) [ab ca. 300 v. Chr. - 3. Jh. n. Chr.] kümmwert sich der Staat mehr um die Justiz.
Die gewöhnliche Art der Hinrichtung war die Enthauptung (Henker waren, wie auch das Gefängnispersonal, meist Sklaven). Begnadigung zum Kampf in der Arena war möglich. Flucht ins Exil zog Güterkonfiskation nach sich, war aber möglich und üblich. In der Kaiserzeit häufen sich die Fälle von erzwungenem Selbstmord. Die Kreuzigung war eine Verschärfung der Todesstrafe, verhängt meist gegen Nicht-Bürger.
Paulus besaß das Römische Bürgerrecht durch Geburt. Er appellierte deshalb an das Gericht des Kaisers. Auf langer und beschwerlicher Seefahrt nach Rom gebracht, lebte er zwei Jahre (61-63) in recht erträglicher Haft, kam vermutlich wieder frei und wurde während der Verfolgung unter Nero, so der Konsens der Alten Kirche, durch das Schwert hingerichtet. Als Gefängnisort und Hinrichtungsstätte werden in Rom zwei Kirchen ím Bereich der Trappisten-Abtei „Tre Fontane“ verehrt.
Gruß!
Hannes
Hallo, ich danke Euch!
Mit freundlichen Grüßen
Günter
Hallo!
ich war
jüngst in Rom u.a. auch im „mamertinischen Kerker“. Jetzt las
ich, dass Staatsfeinde dort erdrosselt worden sind.Dies bezieht sich wahrscheinlich auf die von Cicero als Konsul
angeordnete Hinrichtung der Haupt-Mitverschwörer des Catilina
im Jahr 63 v. Chr.
Die gewöhnliche Art der Hinrichtung war die Enthauptung
Die von dir genannte Erdrosselung steht dazu nicht im Widerspruch. Es scheint immer um das Prinzip gehen, dass die Strafe der Tat entsprechen muss.
So berichtet der schon genannte Sallust über die Hinrichtung der Staatsfeinde (coniuratio Catilinae / Verschwörung des Catilina c. 55), dass ihnen allen im mamertinischen Kerker von den „Bestrafern der Kapitalverbrechen, denen es aufgetragen worden war, mit der Schlinge die Kehle gebrochen“ worden ist. Sallust fügt dann noch hinzu: „So fand dieser Patrizier aus der hochberühmten Familie der Cornelii, der die Würde eines Konsuls in Rom innegehabt hatte, ein Lebensende, das seinem Charakter und seinen Taten angemessen war“. Liest sich das nicht wie eine Rechtferigung für diese Hinrichtungsart in diesem Fall?
Hannes