Hallo!
Denn: Falls dies auch nicht zulässig ist, würde es ja im
Endeffekt bedeuten, daß mir JEDERMANN unfreie Pakete schicken
kann und ich erstmal gezwungen bin, diese anzunehmen - ob sie
nun eine berechtigte Rücksendung oder eine Rolle Klopapier
enthalten.
Nein, das bedeutet es nicht. Dir steht es doch frei, eine Liste mit Deinen Kundendaten zur Hand zu nehmen und nachzusehen, ob der Absender überhaupt ein Kunde ist. Du nimmst dann eben nur die Pakete von Leuten an, die bei Dir gekauft haben.
Theoretisch auch nur von denen, die über 40 Euro Warenwert gekauft haben, aber dann kommt ein zweiter Haken in der deutschen Gesetzgebung zum Tragen, nämlich die Verpackungsverordnung. Da die sich aber zum 1.1. auch wieder ändert, bin ich noch nicht so ganz auf dem Laufenden, wie das dann laufen wird.
Das wäre ja eine raffinierte Methode, jemanden in den Ruin zu
treiben!
Theoretisch ja, es passiert praktisch aber kaum.
Manchmal kann ich über die Gesetze in diesem Land nur den Kopf
schütteln.
Da gebe ich Dir völlig recht! Schwachsinn!
Und man sollte nicht den Fehler machen, einem Kunden die 12 Euro, die die Annahme der Rücksendung gekostet hat, vom Erstattungsbetrag abzuziehen. Dann ist man stark abmahngefährdet!
Und wenn man selbst zu den „liebenswerten“ Leuten gehört, die ihre Konkurrenz mit kleinlichen Abmahnungen bombardiert und sich dann selbst so einen Fehler leistet, muss man sich über eine solche Gegenabmahnung auch nicht wundern
.
Viele Grüße
Anne